Servus,
der Passus
zeigt deutlich, dass die Vorschrift zur Bepflanzung aus einem Bebauungsplan kommt.
Wenn dort keine bestimmte Bepflanzung vorgeschrieben ist, wird kein Bauträger ohne Not in seinen Bauantrag irgendeine Einschränkung aufnehmen, die nicht im Bebauungsplan vorgegeben ist.
Die Antwort des Bauträgers, wenn man mit ihm über etwas verhandeln möchte, was er überhaupt nicht von sich aus vorschreibt, ist also vorhersehbar:
‚Tut mir leid, wir müssen. Das konnten Sie ja schon in den Unterlagen sehen, die Ihnen vor Vertragsabschluss vorgelegen haben.‘
Schöne Grüße
MM