Baum in Baugenehmigung

Servus,

der Passus

zeigt deutlich, dass die Vorschrift zur Bepflanzung aus einem Bebauungsplan kommt.

Wenn dort keine bestimmte Bepflanzung vorgeschrieben ist, wird kein Bauträger ohne Not in seinen Bauantrag irgendeine Einschränkung aufnehmen, die nicht im Bebauungsplan vorgegeben ist.

Die Antwort des Bauträgers, wenn man mit ihm über etwas verhandeln möchte, was er überhaupt nicht von sich aus vorschreibt, ist also vorhersehbar:

‚Tut mir leid, wir müssen. Das konnten Sie ja schon in den Unterlagen sehen, die Ihnen vor Vertragsabschluss vorgelegen haben.‘

Schöne Grüße

MM

Na, in diesem speziellen Fall trift weder das eine noch das andere zu.

Zum einen ist die Ausgestaltung des Gartens ausdrücklich kein Teil der vom Bauträger zu erbringenden Leistung, zum anderen wurde die vollständige Baugenehmigung auch erst nach Abschluss des Vertrages übermittelt (wobei ich an dieser Stelle sagen muss, das wir da auch nicht explizit nach gefragt haben).

also wir haben einen Spitzahorn als Busch wachsen lassen. Der ist nicht 20 sondern 6 m hoch in 40 Jahren geworden! Und völlig unbeachtet in den Antworten wurde, dass es eine Menge Vorteile durch einen Laubbaum gibt (Temperatursenkung in der Umgebung des Baumes um 5°C, Staubfilter, Sauerstofflieferant, Schallschutz, Lebensraum für viele Tierarten…) Das Laub ist im nächsten Jahr sowieso nicht mehr da und ein wenig Gartenarbeit…
Also nicht gleich auf die Baubehörde schimpfen, sondern versuchen Kompromisse zu finden.
Das Bepflanzen ist eine Ausgleichsmaßnahme für Eingriffe in die Natur, die beim Bauen unvermeidlich sind. Bauunternehmer greifen oft zu einer anderen „Ausgleichsfläche“ in der Gegend, die i.d.R. von der Behörde zugewiesen wird.

Servus,

wird ein Feldahorn (Acer campestre). Da habt Ihr Euch in der Baumschule ein X für ein U vormachen lassen. Zu Eurem Vorteil, weil man den Feldahorn durchaus im Garten halten und pflegen kann. Vermutlich hat der Narr, der den Bebauungsplan entworfen hat, die beiden ebenfalls velwexert.

Wenn sonst nichts geht, täte ich den setzen und mich drauf verlassen, dass die zuständigen Amtsträger die beiden eh nicht auseinanderhalten können.

Schöne Grüße

MM