Beerdigung und Nachlass in der Ehe planen - ohne den Partner

Annehmen kann man viel, aber ob es ein solches Testament gibt, oder nur mal gegeben hat, und inzwischen schon wieder Geschichte ist, weißt Du halt nicht. Das ist der Nachteil, wenn jeder Ehegatte für sich testiert. Nur beim gemeinsamen Testament muss man sich nackig machen, wenn man sich davon später noch einmal trennen möchte, und muss dem Ehegatten reinen Wein einschenken.

Sollte es ein solches Testament tatsächlich immer noch geben und auch für den Fall einer Trennung noch Bestand haben (eher unwahrscheinlich), dann ist so ein Wohnrecht durchaus etwas wert und kann sogar soviel wert sein, dass man sich mit Kindern herumschlagen muss, die sich dadurch in ihrer Erbposition so benachteiligt sehen, dass sie lieber das Erbe ausschlagen und den Pflichtteil geltend machen, um so etwas mehr raus zu holen.

Sorry, aber so ist das alles Mist! Man sollte da mit allen Beteiligten mit offenen Karten spielen und eine gemeinsam getragene Lösung finden, die man dann auch anständig fixiert. Gerade wenn Kinder aus anderen Beziehungen auch noch eine Rolle spielen.

Ansonsten:

Automatisch läuft da recht wenig. Ohne notarielles Testament und Vollmachten über den Tod hinaus braucht es erst einmal einen Erbschein. Wenn hier noch die Kinder mit im Spiel sind, dann als „gemeinschaftlichen Erbschein“. Die Erben bilden automatisch eine Erbengemeinschaft im Sinne einer GbR, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Diese muss sich dann auseinander setzen. Dafür muss zunächst der Nachlass bewertet werden, und das kann bei Guthaben und Depots einfach sein, weil man den Wert zum Todeszeitpunkt problemlos ermitteln kann, bei Immobilien, Sammlungen, Kunstwerken, … aber auch ganz schön streitanfällig sein. Schlechtestenfalls enden solche Geschichten dann vor Gericht in Gutachterschlachten. Und dann bleibt noch das praktische Problem, dass bei einem hoch zu bewertenden Wohnrecht und ansonsten ggf. eher mäßigem Nachlass Kinder auf den Gedanken der Ausschlagung des Erbes und Geltendmachung des Pflichtteils kommen könnten, s.o. und dann „irgendwo her“, das Geld für die Pflichtteilsansprüche kommen muss.

Ansonsten müssen die Nachlassgegenstände entweder in natura oder nach Veräußerung bzw. im gegenseitigen Ausgleich gegen andere Nachlassgegenstände/Wertersatz unter den Erben verteilt werden. Das ist bei Bankguthaben mit ein paar Überweisungen getan, bei Immobilien müssen dann die entsprechenden Anteile im Grundbuch eingetragen werden, …

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Genau mein Punkt. Wenn Laien so etwas aufschreiben, gibt es Hauen und Stechen. Wie würdest du es verstehen?
Ich bin sicher, dass dieses Testament, so es denn geschrieben wurde, ein größeres Drama auslösen würde.
Gibt es hier Juristen, die das erklären können?

Das wäre der größte Alptraum. Ich würde so gerne im vornherein was machen, damit es nicht zu dieseer Schlacht kommt. Aber dein Beitrag klingt so, als sei das unumgänglich.

Was wäre, wenn jemand zwei Tage nach dem Tod zum Beispiel das Depot leerräumt? Oder ist das nicht möglich?

Da rennst du bei mir öffene Türen ein. Aber er steht dafür nun mal nicht zur Verfügung, auch wenn es seinen Kindern schadet. Er denkt halt nicht so weit und nicht an sie,
Tragisch, aber meine Realität.
Deshalb habe ich den Faden ja gemacht. Wenn wir beide kooperativ über solche Dinge sprechen könnten, wäre ich nicht hier.

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Da sehe ich einen grossen Spielraum Es geht von „braucht keinen Pfennig zu bezahlen und hat das Rundum-Sorglos-Paket“ bis zu „muss Nebenkosten und Renovierungen (alles ausser einer möglichen Miete) aus eigener Tasche zahlen“. Such Dir was aus und geh davon aus, dass „die Anderen“ es nicht so sehen.
Rechte und Pflichten müssen sauber definiert sein, das sollte jemand mit juristischem Sachverstand und Erfahrung machen. Laienformulierungen funktionieren nur, wenn man sich danach einig ist.

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Na, dann will ich mal hoffen, dass dieses Papier nicht existiert.

Der Erblasser kann durch Einsetzung eines fachlich qualifizierten, unabhängigen Testamentsvollstreckers die Erben von dieser streitanfälligen Last befreien und Emotionen begrenzen. Im Zweifelsfall streiten sich dann unzufriedene Erben mit dem Testamentsvollstrecker, aber nicht untereinander. Wenn der Erblasser das nicht gemacht hat, steht es den Erben ebenfalls frei, sich einen Dritten zu suchen, der sie in der Auseinandersetzung unterstützt. Das Problem ist dann natürlich, dass dies voraussetzt, dass die Erben dann auch bereit sind, dessen Entscheidungen zu akzeptieren. Sonst landet so eine Geschichte doch noch vor Gericht.

Wenn die Bank rechtzeitig reagiert und keine Vollmacht über den Tod hinaus vorliegt, dann ist das nicht mehr möglich. Ganz so schnell sind Banken aber oft nicht. Dann ist natürlich derjenige, der das Depot geräumt hat, gegenüber den anderen verpflichtet diese eigenmächtige Aneignung von Nachlassgegenständen wieder rückgängig zu machen / im Rahmen der Erbauseinandersetzung zum Ausgleich verpflichtet.

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