Warum Du Dich beschwerst, wenn sie nach Ablauf der
Garantiezeit kaputtgeht, verstehe ich nicht. Immerhin steht in
‚Deinem‘ Prospekt ja auch drin, was Osram unter dem privaten
Gebrauch versteht: 2,7Stunden pro Tag.
Ließt Du eigentlich auch was ich schreibe? Weder diese Angabe noch sonst eine stand auf der Schachtel, die ich vor drei Jahren erworben habe. Das sagte ich aber bereits. Auf meine Frage diesbezüglich hat mir der Verkäufer auch keinerlei Angaben machen können und mir einen solchen Prospekt auch nicht vorgelegt.
Du solltest Dir mal überlegen, woraus eine Glühbirne besteht,
und wie man erkennt, ob sie heil ist. Dein komplettes Beispiel
ist Unsinn.
Ich weiß zwar woraus eine Glühbirne besteht, aber leider nicht
was an dem Beispiel Unsinn sein soll.
Nun denn: das wesentlich einer Glühbirne ist nicht der Glaskolben, sondern der Glühdraht. Und der ist nunmal sehr empfindlich. Er kann auch nicht nur brechen, sondern auch leicht knicken, so dass man eine Beschädigung nicht in jedem Falle sehen kann. Wenn Du also erzählst, sie sei beim Runter- oder An-Die-Wand-Werfen nicht kaputtggegangen, erzählst Du schlicht Quatsch - Du hast die Funktion, geschweige denn die evt. verkürzte Lebensdauer ja hinterher gar nicht getestet.
So, und nun kommst Du vielleicht auch darauf, was eine defekte Glühbirne von der Beweislastumkehr ausschließt: das Ding ist so empfindlich, dass es auf dem Transport vom Laden nach Hause jederzeit zu Lasten der Lebensdauer vorgeschädigt oder auch ganz kaputtgehen kann. Die Sachmängelgewährleistung bezieht sich aber ausschließlich auf Mängel, die beim Kauf bereits vorhanden sind und nicht auf Transportschäden. Und das kann nunmal bei einer defekten Glühlampe nicht feststellen - ergo keine Beweislastumkehr.
Btw., schonmal darüber nachgedacht, wozu man die Dinger im Laden normalerweise schon prüfen kann? Genau - damit beweist man sich selber in Stellvertretung des Händlers, dass die Ware beim Kauf dem Anschein nach in Ordnung ist.
Dein Posting bringt mich
der Antwort zu dieser Frage leider auch keinen Schritt näher
und ist deshalb noch viel unsinniger.
Nur deshalb, weil Du es nicht befolgt hast: Du solltest nicht schnell was daherreden, Du solltest es Dir ÜBERLEGEN! Und nicht nur, woraus die Glühlampe besteht, sondern auch, wie man ihre Funktion testet.
Weder diese Angabe
noch sonst eine stand auf der Schachtel, die ich vor drei
Jahren erworben habe. Das sagte ich aber bereits.
Hm. Habe ich das irgendwo behauptet?
Meine Aussage bezog sich auf Dein:
‚Heute steht neuerdings drauf 6 Jahre Lebensdauer - 3 Jahre Garantie. Welcher Zufall, wo doch meine Lampen tatsächlich immer nach 3 Jahren kaputt gingen.‘
Btw., ich habe keinerlei Ahnung was vor 6Jahren auf Deiner Lampenpackung stand. So lange heb ich meine nicht auf. Leider hat Du auch keinen Wortlaut hier geschrieben, was also soll man daraus schließen können?
Auf meine
Frage diesbezüglich hat mir der Verkäufer auch keinerlei
Angaben machen können und mir einen solchen Prospekt auch
nicht vorgelegt.
Der Verkäufer hat doch gar nichts mit der Garantie zu tun.
Damit wird die „Diskussion“ sinnlos, weswegen ich mich aus ihr
verabschiede. Im Zweifel wirst Du mir noch erklären wollen,
daß ein rohes Ei genauso empfindlich ist wie ein gekochtes.
Warum? Hast Du es denn jemals probiert?
Mir ist aufgefallen, daß an Regalen mit Glühbirnen Testgeräte sind, mit denen man prüfen kann, ob die Birne noch funktioniert. Derartige Geräte sind mir an Regalen mit CD-Playern noch nicht aufgefallen.
Das liegt mutmaßlich daran, daß Glühbirnen nicht erst kaputtgehen, wenn man sie aus 1,50 Höhe fallen läßt, sondern deutlich empfindlicher sind. Bei einem Gegenstand, der mit einer Wahrscheinlichkeit von ~10% schon defekt im Laden ankommt, eine Beweislastumkehr anzuwenden, wäre irgendwie seltsam.
Hinzu kommt, daß das dem Mißbrauch dann Tyr und Tor geöffnet wären: „Och, die Vase ist ja nicht mehr so schön“ *klirr* „Guten Tag, ich hätte gerne diese Vase umgetauscht? Oh, die gibts nicht mehr? Dann nehme ich auch Bargeld.“
aber wenn Du ein Problem hast solltest Du ihm besser auf den
Grund gehen.
Evtl. solltest Du Dich auch einfach den hier üblichen Konventionen anpassen.
Also ich halte beide Argumente für durchaus vertretbar. Kennst
du zufällig Judikatur oder eine Lehrmeinung dazu?
so tief bin ich in dem Thema nicht mehr drin. Ich erinnere mich daran, daß in meinen Unterlagen stand, daß verderbliche Waren und (später) erkrankte Tiere nach ergangenen Urteilen nicht unter die Beweislast fallen, aber ob ich die Sachen heute abend finden kann…
leicht knicken, so dass man eine Beschädigung nicht in jedem
Falle sehen kann. Wenn Du also erzählst, sie sei beim Runter-
oder An-Die-Wand-Werfen nicht kaputtggegangen, erzählst Du
schlicht Quatsch - Du hast die Funktion, geschweige denn die
evt. verkürzte Lebensdauer ja hinterher gar nicht getestet.
So, und nun kommst Du vielleicht auch darauf, was eine defekte
Glühbirne von der Beweislastumkehr ausschließt: das Ding ist
so empfindlich, dass es auf dem Transport vom Laden nach Hause
jederzeit zu Lasten der Lebensdauer vorgeschädigt oder auch
ganz kaputtgehen kann.
Genausogut könnte dies doch bereits auf dem Weg vom Hersteller zum Verkäufer passieren.
Die Sachmängelgewährleistung bezieht
sich aber ausschließlich auf Mängel, die beim Kauf bereits
vorhanden sind und nicht auf Transportschäden.
Wenn ein Artikel aber bereits auf dem Weg zum Lieferanten einen Transportschaden hat, dann wird ein bereits mangelhafter Artikel verkauft.
Und das kann
nunmal bei einer defekten Glühlampe nicht feststellen
Das ist aber in den ersten 6 Monaten das Problem des Händlers. Auch könnte man einen solche Schaden mit einem dafür geeigneten Mikroskop feststellen.
Btw., schonmal darüber nachgedacht, wozu man die Dinger im
Laden normalerweise schon prüfen kann? Genau - damit beweist
man sich selber in Stellvertretung des Händlers, dass die Ware
beim Kauf dem Anschein nach in Ordnung ist.
Den Anschein nach. Die Prüfung bestätigt ja nur dass der Faden nicht komplett gerissen ist, jedoch schließt er eine verkürzte Lebensdauer nicht aus. Da in den ersten sechs Monaten aber der Händler in der Pflicht ist nachzuweisen, dass ein solcher Schaden nicht vorhanden war, ist das innerhalb dieser Zeit auch gar nicht das Problem des Kunden.
Nur deshalb, weil Du es nicht befolgt hast: Du solltest nicht
schnell was daherreden, Du solltest es Dir ÜBERLEGEN!
Man könnte bei jedem elektrischem Gerät behauptet, dass der Mangel erst beim Transport durch den Kunden aufgetreten ist. Viele Elektrogeräte sind nicht weniger empfindlich als Glühlampen.
Genausogut könnte dies doch bereits auf dem Weg vom Hersteller
zum Verkäufer passieren.
Weshalb Du das ja im Laden testen kannst.
Habe ich doch geschrieben.
Die Sachmängelgewährleistung bezieht
sich aber ausschließlich auf Mängel, die beim Kauf bereits
vorhanden sind und nicht auf Transportschäden.
Wenn ein Artikel aber bereits auf dem Weg zum Lieferanten
einen Transportschaden hat, dann wird ein bereits mangelhafter
Artikel verkauft.
Ja. Und? Ist das nicht vor dem Kauf?
Probleme mit dem Leseverstehen?
Und das kann
nunmal bei einer defekten Glühlampe nicht feststellen
Das ist aber in den ersten 6 Monaten das Problem des Händlers.
Eben nicht. Das gesetz kann nichts unmögliches verlangen, ergo hat es ja die genannten Ausnahmen geschaffen.
Auch könnte man einen solche Schaden mit einem dafür
geeigneten Mikroskop feststellen.
Mach doch mal.
Btw., schonmal darüber nachgedacht, wozu man die Dinger im
Laden normalerweise schon prüfen kann? Genau - damit beweist
man sich selber in Stellvertretung des Händlers, dass die Ware
beim Kauf dem Anschein nach in Ordnung ist.
Den Anschein nach. Die Prüfung bestätigt ja nur dass der Faden
nicht komplett gerissen ist, jedoch schließt er eine verkürzte
Lebensdauer nicht aus. Da in den ersten sechs Monaten aber der
Händler in der Pflicht ist nachzuweisen, dass ein solcher
Schaden nicht vorhanden war, ist das innerhalb dieser Zeit
auch gar nicht das Problem des Kunden.
Tja, wer nicht verstehen will, dem ist eben nicht zu helfen.
Zum letzten Mal: was nicht beweisbar ist, kann nicht beweisen werden und muss deshalb in diesem Fall nicht bewiesen werden. Hast Du das Gesetz gelesen? Dann erzähl doch mal, was Du unter dem Satz mit der Einschränkung verstanden hast.
Nur deshalb, weil Du es nicht befolgt hast: Du solltest nicht
schnell was daherreden, Du solltest es Dir ÜBERLEGEN!
Man könnte bei jedem elektrischem Gerät behauptet, dass der
Mangel erst beim Transport durch den Kunden aufgetreten ist.
Viele Elektrogeräte sind nicht weniger empfindlich als
Glühlampen.
Ja. Und was beweist das jetzt?
Du verwechselst eine Wahrscheinlichkeit mit einer Möglichkeit.
Mir wird das jetzt zu albern. Tausch Deine Glühlampen um, solange Du noch einen Händler findest, der das macht und lass mich in Ruh mit Deinem Unsinn.