Behörden an höchstrichterliche Urteile gebunden ?

Hallo!
Wie ist das eigentlich mit höchstrichterlichen Urteilen (zum Beispiel vom Bundessozialgericht, Bundesarbeitsgericht usw)…sind speziell Behörden in gleich gelagerten Fällen automatisch an deren Urteile gebunden oder kann die Behörde das Urteil ignorieren und muss erst auf ein Einzelfallurteil reagieren ?

Hallo!

Dto.

Ein gutes Beispiel wäre ein Formular-Vertrag Mietvertrag), welcher in jedem Schreibwarengeschäft erhältlich ist.
Wenn jetzt hier vom BGH ein Passus für unwirksam erklärt wurde, gilt dies für alle Formular-Verträge des identischen Inhaltes.
Natürlich gelten auch höchstrichterliche Entscheidungen z.B. für Unterhalt.
Problematisch wird es, wenn der Sachverhalt von einer unteren Behörde inhaltlich anders gewertet wird als eine vorliegende Entscheidung.
Dies ist leider „tagtägliche Praxis“. Alleine die hunderttausende Klagen von Hartz-IV sind hier ein Negativbeispiel.

Bei OLG-Entscheidungen sind nur die LG und AG-Gerichte in diesem OLG-Bezirk daran gebunden; es kann hierzu in einem anderen OLG-Bezirk eine andere Entscheidung gelten; dann wäre der Ausgang des Verfahrens abhängig vom Wohnort.

Schönen Tag noch.

Wie ist das eigentlich mit höchstrichterlichen Urteilen (zum
Beispiel vom Bundessozialgericht, Bundesarbeitsgericht
usw)…sind speziell Behörden in gleich gelagerten Fällen
automatisch an deren Urteile gebunden oder kann die Behörde
das Urteil ignorieren und muss erst auf ein Einzelfallurteil
reagieren ?

Nein, nicht automatisch.
Hi!

Wie ist das eigentlich mit höchstrichterlichen Urteilen (zum Beispiel vom Bundessozialgericht, Bundesarbeitsgericht usw)…sind speziell Behörden in gleich gelagerten Fällen automatisch an deren Urteile gebunden

Nein! Grundsätzlich ist ein höchstrichterliches Urteil (Ausnahme: BVerfG-Urteil) ein Einzelfallurteil wie in den vorherigen Instanzen auch.

oder kann die Behörde das Urteil ignorieren und muss erst auf ein Einzelfallurteil reagieren?

Hier kommt es auf die Definition von „Behörde“ an: Sprechen wir von „der Behörde“ als den Verantwortlichen dieser oder „nur“ von „der Behörde“ als der/den (Gesamtheit der) Mitarbeiter!

  1. Die Behörden_leitung_ (das kann (z. B. bei _Bundes_behörden, wie der Bundesagentur für Arbeit) die oberste sein; im Falle der ARGEn, die kommunal organisiert sind, kann das aber z. B. auch nur die Leitung des Kreises/der Kommune sein, in deren Zuständigkeitsbereich der Einzelfall gefallen ist!) kann (nicht muss!) sehr wohl verfügen, dass sich die ihr untergeordneten Behördenmitarbeiter in allen gleichgelagerten Fällen an das HR-Urteil halten müssen.
    Eine solche Verfügung zu erlassen ist jedoch in aller Regel nicht verpflichtend, was bedeutet:
  2. Wird keine erlassen, muss das HR-Urteil über den Einzelfall hinaus in der Behörde bzw. von deren Mitarbeitern auch nicht beachtet werden!

Eine allgemeingültige Antwort ist in dieser Hinsicht also nicht möglich.
Es ist nur sicher, dass kein Automatismus bzw. eine (gesetzliche oder sonstige) Pflicht der Behörde (zur allgemeinen Urteilsübernahme) besteht.

LG
Jadzia

Nein! Grundsätzlich ist ein höchstrichterliches Urteil
(Ausnahme: BVerfG-Urteil) ein Einzelfallurteil wie in den
vorherigen Instanzen auch.

achso, dann ist also ein urteil des bundessozialgericht nicht bindend?
interessante theorie!

Kommune sein, in deren Zuständigkeitsbereich der Einzelfall
gefallen ist!) kann (nicht muss!) sehr wohl verfügen, dass
sich die ihr untergeordneten Behördenmitarbeiter in allen
gleichgelagerten Fällen an das HR-Urteil halten müssen.
Eine solche Verfügung zu erlassen ist jedoch in aller Regel
nicht verpflichtend, was bedeutet:

dass im falle einer erneuten klage wegen rechtsbeugung gegen das amt, der arme steuerzahler wieder für die kosten der ignoranz der staatsdiener aufkommen wird. höchstrichterlich heisst auch höchstrichterlich.
und ich will den vorgesetzten sehen, der eine zugebilligte leistungszahlung, die auf einem höchstrichterlichen urteil zurückzuführen ist, nicht bewilligt.

  1. Wird keine erlassen, muss das HR-Urteil über den Einzelfall
    hinaus in der Behörde bzw. von deren Mitarbeitern auch nicht
    beachtet werden!

das erscheint mir logisch. ein beamter darf nicht eigenmächtig handeln. aber ich bezweifle wie gesagt, dass diese anordnung - spätestens auf einen hinweis dass es dieses urteil gibt, nicht erteilt wird.

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Hallo Kamelpopel,

wäre es nicht besser, wenn du deine Beiträge ab und zu mal mit ein bisschen Fachwissen unterlegst?

Gruss

Iru

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Hallo,

achso, dann ist also ein urteil des bundessozialgericht nicht
bindend?
interessante theorie!

interessant und völlig korrekt.

Hier kannst Du das nachlesen:

/t/grundsatzurteile-bindende-rechtsprechung/2326028

Vielleicht solltest Du mal einsehen, dass Dein Bauchgefühl nicht zwingend der geltenden Rechtslage entspricht und es nicht nur Schwarz und Weiß gibt.

Gruß

S.J.

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Hi
sagt dir das Wort „Nichtanwendungserlass“ irgendwas?
das ist ein (leider übliches) Verfahren, mit denen der Minister „seine“ Behörden anweist, ein Urteil nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden.

Dann empfehle ich noch einen Blick in den Art. 20 GG - da findst du was von „Gewaltenteilung“.

Gruß
HaWeThie

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