Bei unentschuldigtem Fehlen Note 6?

Hi,

das mit der Mitteilung an die Eltern ist vorsichtig zu handhaben. In deinem Fall haben die Lehrer ja sicher gewußt, dass er zu Hause ist - nur eben nicht, warum. Zuhause bleiben weil krank - darf er. Zu Hause bleiben weil keinen Bock auf schriftliche Leistungsnachweise - darf er nicht.
Eltern anrufen, weil das Kind nicht da ist, ist dann angesagt, wenn man ein Verbrechen vermutet, oder wenn das Kind beide Seiten anschwindelt (Ja Mami, ich geh jetzt in die Schule - Nee Herr Lehrer, ich war krank, die Entschuldigung hab ich verbummelt). Wenn man wirklich jedes Mal die Eltern anruft, weil das Kind unentschuldigt fehlt, würde man sich tottelefonieren - dann müßte man ja bei jedem Kind, das fehlt, weil 1. es den Bus verpasst hat und auf den nächsten wartet oder 2. mit akutem Fieber aufgewacht und gerade beim Arzt im Wartezimmer sitzt anrufen, statt erstmal auf die Entschuldigung zu warten. in Fall 2 müßte man sogar mehrfach anrufen.
Dieser letzte Satz wird also mit Augenmaß gehandhabt und dient der Aufklärung / Verhinderung von Vergehen und Verbrechen. Entschuldigen müssen dieEltern. Nicht die Schule. Und die Entschuldigung ist eine Bringschuld der Eltern / volljährigen Schüler, keine Holschuld der Schule.

die Franzi