Mal zurück gefragt: Ist eine Beleidigung überhaupt mit
Körperverletzung, Betrug, Totschlag, etc. vergleichbar.
Sind denn ale §§ im StGB miteinanderr vergleichbar? Ich finde auch, dass ein Mord nicht mit Unterschlagung verglichen werden sollte…
Also
noch einfacher gefragt: Wen interessiert es, wenn Person A den
Nachbarn B als „A…“ oder sonst etwas bezeichnet?
Das kann ich dir sagen: den B!
Wenn es
nach mir ginge, würde ich solche Fälle generell aus dem StGB
nehmen.
Da können wir ja froh sein, dass es nach dir nicht geht 
Entweder ist jede Beleidigung eine strafbare Handlung oder gar
nicht. Momentan läuft es aber darauf hinaus, dass
beispielsweise die Beleidigung eines Beamten verfolgt wird und
saftig bestraft werden, während Beleidigungen unter Nachbarn
im Vorfeld eingestellt werden.
Mit „saftig bestraft“, was meinst du damit eigentlich? In einem anderen Posting hast du als Beispiele eine Strafe von 10.000 Euro genannt. Bist du Juristin? Wenn ja, dann weißt du, dass Geldstrafen nach Tagessätzen verhängt werden, deren Höhe sich nach dem Einkommen des Straftäters bemessen. Mit anderen Worten: Wenn du Juristin bist, weißt du ganz genau, dass 10.000 Euro NICHTS aussagt. Und wenn du es dann trotzdem so anbringst, ist das ziemlich plakativ und polemisch. Man könnte sagen: Du versuchst zu täuschen!
Abgesehen davon, dass Beamte
ein dickeres Fell haben sollten
Hast du eigentlich eine Vorstellung davon, was Beamte so alles erleben? Ein dickeres Fell mag man da mit der Zeit bekommen, aber wenn ich mir vorstelle, was ein Polizeibeamter auf seiner nächtlichen Streife so alles zu hören bekommen kann… ich bin sicher: Da gibt es keine Grenzen!
stellt bereits diese Tatsache
schon eine unglaubliche Ungleichbehandlung dar.
Bislang ist es keine Tatsache, sondern eine bloße Behauptung. Im Übrigen nehme ich schon an, dass Beamte sich besonders viel Beleidigungen anhören müssen, da gibt es also auch gesteigerten Anlass einzuschreiten. Beamte sind hoheitsträger, sie kommen mit Personen in Kontakt, die diesen Kontakt keineswegs im Rahmen einer „Vertragsfreiheit“ oder allgemeinen Handlungsfreiheit gewählt haben. Was eignet sich besser für ein hohes Aggressionspotential als das?
Warum also die
einfachen Beleidigungen überhaupt noch als Straftatbestand
sehen und nicht einfach als das, was es ist: Privatsache
zwischen zwei Privatpersonen, die zivilrechtlich geklärt
werden kann.
Gerade im Beamtum ist es an sich nicht mal eine Privatsache. Im Übrigen: Wieso ist Beleidigung denn mehr oder weniger eine Privatsache als Diebstahl?
Levay