Berufsrechtschutz

Servus,

es geht hier nicht um Berufshaftpflicht, sondern um Arbeitsrechtsschutz - der wird von einigen Versicherungen als „Berufsrechtsschutz“ bezeichnet.

Das einzige für eine Haushaltshilfe relevante Risiko, das damit abgedeckt wäre, und das niemand außer der Arbeitnehmerin selber beurteilen kann, hab ich ja schon vor langer Zeit (konkret am 12. Dezember) genannt. Ich wiederhole das gerne nochmal: Die Tätigkeit als Haushaltshilfe bringt ein recht hohes Unfallrisiko mit sich, und insbesondere für ältere und nicht mehr so endlos gelenkige Arbeitnehmer kann es durchaus interessant sein, sich hier um eine Rechtsschutzversicherung zu kümmern - schlicht deswegen, weil keine Berufsgenossenschaft freiwillig leistet. Wenn man von der gesetzlichen Unfallversicherung irgendeine Art von Leistung haben möchte, muss man klagen. Und in so einem Fall ist es hübsch, wenn man die Klage nicht selbst finanzieren muss - umso mehr für einen Geringverdiener, der nicht unbedingt auf Rosen gebettet ist.

Ob das genannte Risiko einen Beitrag von rund 150 € im Jahr wert ist, kann nur die Arbeitnehmerin selber beurteilen. Von außen kann man weder ja noch nein dazu sagen.

Schöne Grüße

MM

Lieber MM,
Du musst selber wissen, wie Du Deine Zeit verbringst. Ich schätze Dich bislang durchaus. Mir fällt aber auf, dass Du ungeheuer bestrebt bist, alle möglichen Leute mit akribisch gesammeltem Wissen nicht immer belegter Natur quasi "tot
" zu reden. Das passt nicht wirklich zu Dir.
Schade, wenn Du Dich nun in dieser Tur festbeisst.
LG
Rebekka

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und wie begründest Du, dass eine Rechtschutzversicherung in der beschriebenen Situation unter keinen Umständen sinnvoll ist?

Schöne Grüße

MM

Hallo Rebekka,

auch du argumentierst weitestgehend aus der Glaskugelperspektive. Auch 450€-Jobber können als Haushaltshilfe mit teuren Gegenständen hantieren, Schlüssel einer aufwendigen Schließanlage verlieren, bei persönlichen Hilfestellungen eine Verletzung verursachen oder sonstwie eine Tätigkeit mit finanziellen persönlichen Risiken ausüben. Die Arbeitnehmerhaftung ist in Deutschland nicht gesetzlich begrenzt, lediglich die Rechtsprechung hat hier Regeln entwickelt.

@Aprilfisch: Ich wiederhole mich ungern, aber dabei

hilft kein Arbeitsrechtschutz, sondern nur Rechtsschutz im Sozialrecht, denn sich viele Rechtsschutzversicherungen extra vergüten lassen. Bei meinem Beispiel der Absicherung über Gewerkschaft bzw. GUV/Fakulta reden wir dann übrigens über maximal 81€/Jahr.

Und Gewerkschaftsbeiträge fallen nicht unter den AN-Pauschbetrag, sondern werden gesondert geltend gemacht.

Alberca

???

Wie sollten Gewerkschaftsbeiträge denn geltend gemacht werden, wenn nicht als Werbungskosten zu N-Einkünften?

Wie sich diese zum Arbeitnehmerpauschbetrag verhalten, lies bitte in § 9a S. 1 Nr. 1a EStG nach.

und aus welchen Modulen sich so eine „Berufsrechtsschutz“-Versicherung zusammensetzt, kannsch Du ja z.B. bei Roland nachlesen.

Schöne Grüße

MM

Im Regelfall schon.

Nur eng begrenzt können sie als Werbungskosten bei Renteneinkünften geltend gemacht werden, als Sonderausgaben sind sie nicht abziehbar. Ein Nichtrentner mit Minijob kann seine Gewerkschaftsbeiträge somit nicht absetzen.

Die ursprüngliche Frage ging um eine Berufsrechtschutzversicherung, die sich im Lauf der Diskussion zu einer Rechtschutzversicherung, die auch den Bereich Arbeit umfasst, entwickelte.
Ob kueroint nur wegen des Minijobs seiner Frau eine Rechtschutzversicherung benötigt, war nicht die Ausgangsfrage.
Er sollte aber auf keinen Fall eine Versicherung abschließen, von der er oder seine Frau nur in sehr unwahrscheinlichem Fall einen Nutzen haben können. So und nicht anders war mein Beitrag gemeint.
Im Übrigen ist Dir vermutlich genauso klar wie mir, dass sich hier nicht nur liebe und einigermaßen ehrliche Ratgeber tummeln.
LG
Amokoma1

Meinst du bestimmte Ratgeber? In diesem Thread?

Ja. Mehr sag ich aber nicht.
LG
Amokoma1