Besuch von Mieterin öffnet ständig das Fenster im Hausflur

Ach man da habe ich wohl einen Troll erwischt

Völlig richtig. Und obwohl ich schon seit fast 27 Jahren hier wohne, bist Du - wenn ich nicht was vergessen habe - der erste, der mich als Troll bezeichnet. Aber Du bist nicht der erste, der überreagiert, weil er nicht die Antworten bekommt, die er hören will.

Nein, aber Dachbodentüren.

Er ist ständig da, obwohl er nur „zu Besuch“ da ist? Wie oft ist er wirklich da und wie oft öffnet er die Fenster? Kippt er diese nur oder öffnet er den ganzen Flügel?

Dann sollte die Wohnungsbaugesellschaft ihre Arbeit machen. Du bist doch Mieter. Oder bist Du auch der Hausmeister?

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Das ist falsch. Für die Frage, ob jemand in einer Wohnung wohnt oder nur zu Besuch ist, ist es unerheblich, ob er im Mietvertrag steht.

Die beiden sind aber nicht zusammen in der Wohnung gemeldet…

Dann liegt möglicherweise ein Meldeverstoß vor - aber auch das ist für die Frage, ob er dort wohnt, unerheblich. Nicht die Meldung begründet den Wohnsitz, sondern der Wohnsitz die Meldepflicht. Rechtlich definiert ist Wohnsitz in § 7 BGB:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__7.html

Als Ehemann hat er das Recht, bei seiner Frau einzuziehen und dort seinen Wohnsitz zu begründen. Daraus ergeben sich Pflichten gegenüber dem Staat (Ummeldung) und dem Vermieter (Nebenskosten) - aber der Umkehrschluss, dass jemand, der diesen Pflichten nicht nachkommt, dort keinen Wohnsitz hat, ist falsch.

Die einzige relavante Frage ist, ob er sich dauerhaft in der Wohnung niedergelassen hat. (Davon ist in der Regel auszugehen, wenn er länger wie sechs Wochen dort wohnt.) Nicht einmal die Frage nach dem Lebensmittelpunkt ist relevant, denn auch ein Zweitwohnsitz ist ein Wohnsitz.

Nach allem, was Du bisher an informationen geliefert hast, ist er kein Besuch, sondern ein Mitbewohner mit exakt den gleichen Rechten (und Pflichten) wie Du.

aber Besuch hat NICHT das Recht Fenster zu öffnen, das wurde mir sogar von der Wohnungsbaugesellschaft bestätigt.

Was GENAU wurde dir von der Wohnungsbaugesellschaft bestätigt? Dass er nur zur Besch ist? Und wie hat sie es begründet?

Der erste Brief der Wohnungsbaugesellschaft ist schon lange raus, was Ihn anscheinend absolut nicht interessiert

Was genau stand denn in dem Brief drin?

und für die zweite Mahnung lassen die sich Zeit.

Hast Du mal nachgefragt, warum die Hausverwaltung da keine zweite Mahnung schickt?

Beste Grüße,
Max

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Liest sich als würdest Du dem zu Besuch kommenden und nicht im Haus wohnenden Ehemann mehr Rechte einräumen als den Miete zahlenden Mietern!
das widerum finde ich sehr seltsam!
ramses90

So lange in einer Hausordnung nichts weiter geregelt ist, darf jeder sich rechtmäßig im Haus aufhaltende Mensch alles machen, was nicht verboten ist.

Verboten ist es, anderen einen Schaden zuzufügen - überhöhte Heizkosten gehören auch dazu.

Ich habe noch nicht ganz verstanden, warum @anon77163135 der Meinung ist, der Ehemann sei „nur zu Besuch“. Mit dem Mietvertrag oder dem gemeldeten Wohnsitz hat das jedenfalls nichts zu tun. Klassicherweise ist man nur zu Besuch, wenn man nur zeitweise in der Wohnung ist - zum Beispiel woanders übernächtigt, oder wenn der Aufenthalt in der Wohnung auf ein paar Wochen begrenzt ist.

Wobei ich die Unterscheidung in „Besucher“ oder „Mitbewohner“ für nicht relevant halte.

Es wurde bisher auch noch kein plausibler Grund dafür genannt - im Gegenteil, gerade die Darstellung, dass er das „ständig“ macht, deutet stark darauf hin, dass er dort wohnt und gleichberechtigter Mitbewohner ist.

Gruß,
Max

Wieso mehr Rechte? In dem Abschnitt, den ich kommentierte, ging es darum, dass sich der Fragesteller darüber aufregte, dass sich der Bewohner darüber aufregte, dass jemand das Fenster geschlossen hat. Jeder kann sich aber so sehr aufregen, wenn er dabei andere nicht unzumutbar belästigt - also bspw. über Stunden rumschreit, Löcher in die Wände schlägt oder das Fenster zerstört.

Wir waren eigentlich so weit, dass der Mann da wohnt, wenngleich eventuell nicht Mieter gem. Mietvertrag ist. Aber das unabhängig von der Rechte-Frage.

Soll doch der Vermieter die Hausordnung ändern.

"Die Fenster in den Fluren sind stets geschlossen zu halten, ausgenommen

  • während der Treppenhausreinigung zum schnelleren Trocknen des Bodenbelages
  • kurzzeitig, das heißt in der Regel bis zu 30 Minuten, zum Entfernen etwaiger Gerüche
  • während eines Haus- oder Wohnungsbrandes zur Entrauchung des Treppenhauses
  • für den Fall des Wiedereinführens der Monarchie während des Vorbeizugs der kaiserlichen Kutsche, dabei sind allfällige „Hurra“-Rufe in angemessener Lautstärke abzugeben"
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Darf ich Dich mal was ganz dummes fragen, aber ich verstehe einfach nicht… Neben den Dingen die hier erwähnt wurden und „gar nicht gehen“ (Haustür dauerhaft sperrangelweit offen, alle Fenster bei -15°C über Stunden und Tage offen, Brandschutztür manipulieren) - was konkret stört Dich?

  1. dass ständig die Fenster offen stehen oder
  2. dass der „Gast“ die Fenster öffnet?

Und gleich die Folgefrage: warum?

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Strafanzeige mit Strafantrag erstatten. Anders geht es bei solchen Menschen nicht.

Gegen wen und wegen was?

Sac he eines Anwalts.

Ob da die Rechtsschutzversicherung mitspielt? Ich habe da Zweifel!

Das war nicht ironisch gemeint?!

Nicht umsonst fragte ich danach, wer da wegen was angezeigt werden soll. Es ist mir ein Rätsel.

Ey, Kinners - hört auf damit, mir wird schwindelig.

Meint ihr das im Ernst?

Strafanzeige: da braucht man keinen eigenen Anwalt und hat keine Kosten.
Strafantrag: bei Antragsdelikten notwendig, damit es überhaupt zu einer Verfolgung kommt. Geht auch ohne eigenen Anwalt.
Das machen nämlich Staatsanwälte, die bezahlt man auch so über die Steuern.

Aber wenn wir gerade am Blödeln sind: Ein Strafantrag (vermutlich ist „Fensteröffnen“ ja kein Offizialdelikt) wegen dieses Sachverhalts könnte als versuchter Mord gewertet werden. Im Rechtswesen zwar nahezu unbekannt, aber der Volksmund kennt es ja, das „Totlachen“. Ich sehe mindestens ein Mordmerkmal als erfüllt an - da liest man sich einen unscheinbaren Strafantrag durch und lacht sich tot. Das ist heimtückisch.

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achja, stimmt.
wenn dieser gebäudetroll also überall gleichzeitig anzutreffen ist, kann es sich nur um einen poltergeist handeln:

„Poltergeistern wird nachgesagt, dass sie sich in Häusern und regelmäßig besuchten Gebäuden einnisten, sich dort durch übernatürliche Geschehnisse – wie zum Beispiel Klopfgeräusche und umherfliegende Möbel – bemerkbar machen und die dort ansässigen Bewohner oder Besucher gezielt [schikanieren]“
(https://de.wikipedia.org/wiki/Poltergeist)

anscheinend gibt es hier ja manifestationen, also ein sehr seltener fall.

e.c.

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Ich zweifle. Seltsame Briefe mit allgemein Heiterkeit erregendem Inhalt zu erhalten, ist doch der Stellenbeschreibung eines jeden Organs der Rechtspflege inhärent. Dieses Risiko wird dann durch Briefe kompensiert, wie ich heute einen erhielt:

(…)
das Gericht hat die Anordnung über Ihr Erscheinen am […] nicht angeordnet.
(…)

Rechtspfleger

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