Betriebsrat - Einführung einer Kennwortrichtlinie

Hallo Trivio!

Leider weiß ich da so spontan nicht Bescheid…und mir fehlt momentan etwas die Zeit zur Recherche…sorry.
Ganz spontan würde ich jetzt einfach sagen, dass es ja nicht schaden kann den BR einzubeziehen…so hat der AG ein breiteres „Erfahrungsfeld“ und die "vertrauensvolle zusammenarbeit zwischen AG und BR wird gestärkt! So eine Regelung ist doch gemeinsam schnell geschrieben.

Lieber Gruß, Sandra.

Tut mir leid, aber dazu kann ich nichts sagen. Aus dem Bauch heraus würde ich auch sagen, dass es nicht mitbestimmungspflicht ist. Ansonsten könnte der Betriebsrat ja auch ein Mitbestimmungsrecht haben, wenn es um die Aufstellung von Kostenstellennummern geht und das ist definitiv nicht mitbestimmungsplichtig.