Betrug bei Kauf über Ebay

1.) Kostenübernahme der Rechtschutzversicherung besteht erst ab einen Betrag von 102 Euro
2.) Wieso die Aufregung? Meine eigentliche Fragen war: Welche Möglichkeiten bestehen ausser einer Strafanzeige!!!
3.) Anwaltliche Beratung mag Sinn machen, aber Personen die betrügen scheren sich in der Regel vermutlich einen feuchten Dreck um eine anwaltiche Korrespondenz, oder?

Moin,

ich frage mich echt warum heutzutage kein Stolz mehr vorhanden ist. Von Leuten wie dir (bzw. Mikesch) leben solche Leute! Von Leuten die sich sowas gefallen lassen und die so wenig Rechtsempfinden haben das sie die Betrüger einfach weitermachen lassen sodaß es weitere Opfer gibt! Feige und ehrlos - so wirst du nie Klingone ;o)

Das war das moralische…

Das Rechtliche hat LEvay ja genug beschrieben und die Aussage man sieht eh nie Geld ist völlig albern! Ein Titel „hält“ 30 Jahre und irgendwann hat jeder mal Geld! Betrachte das Geld als KRedit was du irgendwann (dazu noch sehr gut verzinst) ziemlich sicher zurückbekommst…

Gruß
Bernd

Hallo!

Will ich mal sachlich schreiben was mir die Sache bringen könnte, wenn ich die Angelegenheit rechtlich durchziehe:

Meine Rechtschutzversicherung hat einen Selbstbehalt von rund 100 Euro (gilt für Zivilrecht). Kosten des Strafrechtes werden seitens der Rechtschutzversicherung nicht übernommen. Gehen wir davon aus, der Verkäufer hat kein Geld. Bleibe ich auf meine 160 Euro zzgl. 100 Euro Selbstbehalt sitzen. Ein Navi habe ich trotzdem nicht. Hat der Verkäufer Geld, ist die Sache in Ordnung - alles wird dann gut.

Komme ich wieder darauf zurück, dass der Verkäufer kein Geld hat. Ich kann gegen den Verkäufer einen vollstreckbaren Titel über 30 Jahre erwirken. Anfallende Kosten für die Prüfung der Vollstreckbarkeit des Verkäufers etc. sind erstmal von mir zu tragen und dürften sich auf die Jahre summieren.

Beruflich habe ich mit säumigen Schuldnern oftmals zu tun. In der Regel (ich schätze rund 75%) wissen genau, was ihnen blüht, wenn Sie irgendwann im Leben zu Geld kommen (Leute die Geld haben, betrügen nicht in solch „kleinen“ Dimensionen (160 Euro)). Folglich haben diese Leute meistens nie pfändbares Einkommen. Ein vollstreckbarer Titel nützt mir dann auch nichts.

Wenn ich also abwäge, was bringt mir mehr, stehe ich in einer Zwickmühle. Einerseits dürfen solche Betrüger nicht mit ihren Betrügereien durchkommen und sollen bestraft werden - auch im Interesse anderer Käufer. Andererseits - vorausgesetzt ich bekomme irgendwann meine 160 Euro zzgl weiterer Kosten wieder - hatte ich im Vorfeld soviel Ärger und Kosten, dass ich mich ernsthaft frage: Hat sich das alles gelohnt? Bekomme ich überhaupt mein Geld wieder?

Zudem sehe ich dass Problem, dass ich bei Zeiten ein paar Leute vor der Tür stehen habe, die mit mir über die Anzeige „reden“ wollen. Ich habe mir sagen lassen, dass dies vorkommen soll…

Also, lohnt sich in diesem Fall eine rechtliche Verfolgung? Hand aufs Herz. Ich wünsche dem Betrüger auch die „Pest an den Hals“ aber anderseits will ich nachts gut schlafen können.

Zu sagen, verklage den Betrüger ist leicht, wenn man nicht in der Situatiuon steckt. Theorie und Praxis sind halt zwei verschiedene Welten.

Daher nochmals meine Frage: Wer hat so etwas schon mal erlebt und kennt vielleicht andere Wege, mein Navi zu bekommen (nur zur Info: Ich möchte keinen Schlägertrupp anheuern :wink:

Gruß

Also, lohnt sich in diesem Fall eine rechtliche Verfolgung?

Gut, nehmen wir doch nur mal eine Sekunde an, zivilrechtliche Schritte seien aussichtslos. Du gehst ja offenbar fest davon aus, dass die meistne Schuldner dieser Welt ohnehin über kein pfändbares Einkommen verfügen.

Was spricht dann gegen eine Strafanzeige oder zumindest damit, sie in Aussicht zu stellen? Es ist nicht deine Aufgabe, sondern die des Staates, die Strafverfolgung zu übernehmen. Du bezahlst keinen Cent dafür.

Levay

Hallo!

Wenn ich also abwäge, was bringt mir mehr, stehe ich in einer
Zwickmühle. Einerseits dürfen solche Betrüger nicht mit ihren
Betrügereien durchkommen und sollen bestraft werden - auch im
Interesse anderer Käufer. Andererseits - vorausgesetzt ich
bekomme irgendwann meine 160 Euro zzgl weiterer Kosten wieder

  • hatte ich im Vorfeld soviel Ärger und Kosten, dass ich mich
    ernsthaft frage: Hat sich das alles gelohnt? Bekomme ich
    überhaupt mein Geld wieder?

dann mach doch einfach nur eine Strafanzeige und verzichte auf die Geltendmachung deiner zivilrechtlichen Ansprüche. Dann hast du keine Ausgaben, aber den Betrüger bestraft.

sonst kannst du es eben nur noch E-bay melden. Aber was die in so einem Fall tun, weiß ich nicht.

Zudem sehe ich dass Problem, dass ich bei Zeiten ein paar
Leute vor der Tür stehen habe, die mit mir über die Anzeige
„reden“ wollen. Ich habe mir sagen lassen, dass dies vorkommen
soll…
Also, lohnt sich in diesem Fall eine rechtliche Verfolgung?
Hand aufs Herz. Ich wünsche dem Betrüger auch die „Pest an den
Hals“ aber anderseits will ich nachts gut schlafen können.
Zu sagen, verklage den Betrüger ist leicht, wenn man nicht in
der Situatiuon steckt. Theorie und Praxis sind halt zwei
verschiedene Welten.

Ich will dir ja nicht zu Nahe treten, aber das halte ich für paranoid.
Was macht dich denn so sicher, dass der gewalttätig wird? Steht das in seinen E-bay Bewertungen?
Nur weil er einen ausländischen Namen hat, muss da nicht die Mafia dahinterstecken. Und du musst Unbekannte ja nicht in deine Wohnung lassen. Ok, sie könnten dich auf offener Straße verprügeln…

Daher nochmals meine Frage: Wer hat so etwas schon mal erlebt
und kennt vielleicht andere Wege, mein Navi zu bekommen (nur
zur Info: Ich möchte keinen Schlägertrupp anheuern :wink:

Also ich denke, auch wenn du jetzt noch 100 Mal nachfragst, wirst du keine anderen Lösungen serviert bekommen. Für mein empfinden wurde alles gesagt und sogar noch kontrovers abgwägt.

Oder willst du, dass wir dir jetzt sagen, komm dem Sschlägertrupp doch zuvor?

Viel Glück bei deiner Entscheidung. Agnes

Ich fasse auch mal zusammen
Moin,

1.) Kostenübernahme der Rechtschutzversicherung besteht erst
ab einen Betrag von 102 Euro

Was bei den 160,-EUR ja kein Problem darstellen sollte.

2.) Wieso die Aufregung? Meine eigentliche Fragen war: Welche
Möglichkeiten bestehen ausser einer Strafanzeige!!!

Das ist naheliegend und erklärt sich von selbst. Gütliche Einigung mit dem Verkäufer.
Ansonsten verstehe ich nicht, warum Du die Frage dann im Rechts-Brett stellst.

3.) Anwaltliche Beratung mag Sinn machen, aber Personen die
betrügen scheren sich in der Regel vermutlich einen feuchten
Dreck um eine anwaltiche Korrespondenz, oder?

Und deswegen schaffen wir morgen Gesetze und auch Gefängnisse ab. Denn Rechtsbrüchige scheren sich eh nicht um Gesetze und Knastologen erst recht nicht.
Ich kann beim besten Willen nicht erkennen was für eine Antwort Du hier erwartest. Du hast eine Frage im Rechts-Brett gestellt. Und zu den rechtlichen Aspekten, um die es in diesem Brett nach meinem dafürhalten geht, wurde Dir fachlich und kompetent geantwortet.
Auf jede Antwort erwiderst Du „Aber…“.
Ein Aber wird es immer geben.
Betrüger scheren sich so lange einen feuchten Dreck um Gesetze und Justiz bis eben einer aufsteht, sich gerade macht und solchen Leuten auf rechtsstaatlicher Grundlage paroli bietet.
Ansonsten musst Du Dir sowas gefallen lassen und mit dem finanziellen Verlust leben.
Das willst Du nicht? Dann befolge doch die nicht nur gut gemeinten, sondern auch einzig richtigen, Ratschläge einiger Antworter, um die Du hier gebeten hast.

Gruss Jakob

Moin,

kann man das so machen, mein Gott Levay… der Erfolg wird
sein, dass man nur noch einige 100€s dem vergurkten Navi
hinterhergeschmissen hat und sich den Titel aufs Klo hängen
kann und sich jeden Tach drüber ärgern kann

Muss man ja nicht. Man kann sich auch darüber ärgern dass man 160 Hacken in den Wind geschossen hat und darüber dass niemand den bösen Betrügern das Handwerk legt.
Ja wer denn bitteschön, wenn nicht die Opfer mit den Ihnen zustehenden Mitteln?
Oder aber man weint sich hier aus (über die bösen Betrüger) und schiesst statt 160,-EUR auch noch gute Ratschläge in den Wind

das haste aber anscheinend überlesen: „Leider befürchtet der
Käufer, dass „eine Abordnung“ den Anzeigensteller aufgrund
seiner Anzeige einen wenig freundlichen Besuch abstattet um
die Sache aus der Welt zu schaffen (ups!!!)“

Was ups? Der Käufer befürchtet das, ja. Ich befürchte das mir morgen der Himmel auf den Kopf fällt.
Was hat das gemeinsam möchtest Du wissen? Kann ich Dir sagen, es basiert beides auf Ängsten die nicht durch irgendetwas belegbar sind.

Nein, nach deiner Vorstellung soll der einzige, der hier was
verdient, der Betrüger sein.

in dem Falle sitzt er vielleicht sogar im Ausland und
demzufolge bleibt wahrscheinlich nur das Lehrgeld über…

Vielleicht, wenn, aber, womöglich, wahrscheinlich…
Sag mal, worüber reden wir denn hier? Das sind doch alles wilde Spekulationen.
Im Kern sehe ich Deine Aussage so:
Lasst euch betrügen und verängstigen, ihr könnt sowieso nichts dagegen tun. Und genau das ist falsch. Man kann etwas dagegen tun. Wie? Hat Levay ausführlich beschrieben.
Ansonsten: Klappe halten, sich abzocken lassen, sich bedrohen lassen und vor allen Dingen diese unsinnige Diskussion beenden.
Was für Möglichkeiten bestehen wurde gesagt, die Frage ist beantwortet. Was der Fragesteller daraus macht sei ihm selbst überlassen.

ich empfehle: Die ebay Falle vom ZDF vom 16.06 08 hülft
vielleicht weiter :wink:

Du hast noch vergeseen: Die Handy-Falle, die Internet-Falle, die Werkstatt-Falle…
Fallen gibts überall, aber es gilt den Fallenstellern das Handwerk zu legen. Und wenn man es nicht selbst tut, wer dann?

Gruss Jakob

Moin,

siehe Antwort oben, Recht und Gesetz hin oder her, in vielen
Fällen hilft es einem als Betrogenen einfach nicht weiter…

Wenn man es nicht einmal versucht? Dann natürlich nicht, sicher.

das dürfte dir doch geläufig sein…

Wie schliesst Du darauf? Aus Deinen persönlichen Erfahrungen?
Da habe ich auch welche. Aber ich habe zumindest gelernt, wer nicht einmal versucht sein Recht zu bekommen, der bekommt es unter Garantie nicht.
Mir hat man auch schon mit wilden Schlägertrupps gedroht (dumm wie Brot die Drohungen auch beweiskräftig auf den AB gesprochen). Und? Anwalt eingeschaltet, einen Brief schreiben lassen und gut.
Ich lebe noch, habe nicht die Fresse poliert bekommen, habe mein Recht durchgesetzt und bin ein zufriedener Mensch.

Gruss Jakob

Moin,
wer sich so leicht ins Bockshorn jagen lässt und beim ersten Piep gleich aufgibt, obwohl er sogar eine Rechtsschutzversicherung hat, der verdient es nicht anders.
Sorry, aber so sehe ich das.

Gruss Jakob

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Moin,

Meine Rechtschutzversicherung hat einen Selbstbehalt von rund
100 Euro (gilt für Zivilrecht). Kosten des Strafrechtes werden
seitens der Rechtschutzversicherung nicht übernommen.

Dir sollte inzwischen klar geworden sein dass die strafrechtliche Seite Dich nichts kostet, oder liest Du die Antworten nicht?

Gehen
wir davon aus, der Verkäufer hat kein Geld. Bleibe ich auf
meine 160 Euro zzgl. 100 Euro Selbstbehalt sitzen. Ein Navi
habe ich trotzdem nicht. Hat der Verkäufer Geld, ist die Sache
in Ordnung - alles wird dann gut.

Oder Verkäufer liefert auf diesen Druck hin das Navi. Warum schliesst Du diese Lösung von vornherein aus?
Du schriebst, Du wolltest das sachlich betrachten.

Komme ich wieder darauf zurück, dass der Verkäufer kein Geld
hat. Ich kann gegen den Verkäufer einen vollstreckbaren Titel
über 30 Jahre erwirken. Anfallende Kosten für die Prüfung der
Vollstreckbarkeit des Verkäufers etc. sind erstmal von mir zu
tragen und dürften sich auf die Jahre summieren.

Die ebenfalls vom Beklagten respektive Verurteilten zu tragen sind.
Irgendwann hat der Geld.

Beruflich habe ich mit säumigen Schuldnern oftmals zu tun. In
der Regel (ich schätze rund 75%) wissen genau, was ihnen
blüht, wenn Sie irgendwann im Leben zu Geld kommen (Leute die
Geld haben, betrügen nicht in solch „kleinen“ Dimensionen (160
Euro)). Folglich haben diese Leute meistens nie pfändbares
Einkommen. Ein vollstreckbarer Titel nützt mir dann auch
nichts.

Eine Vermutung Deinerseits. Ausserdem stelle ich dem entgegen dass es gerade diese Leute sind, die Geld haben. Denn viele machen es so wie Du und verzichten darauf gegen den Betrug vorzugehen.

Wenn ich also abwäge, was bringt mir mehr, stehe ich in einer
Zwickmühle. Einerseits dürfen solche Betrüger nicht mit ihren
Betrügereien durchkommen und sollen bestraft werden - auch im
Interesse anderer Käufer. Andererseits - vorausgesetzt ich
bekomme irgendwann meine 160 Euro zzgl weiterer Kosten wieder

  • hatte ich im Vorfeld soviel Ärger und Kosten, dass ich mich
    ernsthaft frage: Hat sich das alles gelohnt? Bekomme ich
    überhaupt mein Geld wieder?

Wenn Du es nicht versuchst ist die Antwort klar. Wenn doch, besteht wenigstens eine Chance. Und wie gesagt, es besteht immernoch die Möglichkeit dass der Verkäufer merkt, er kommt mit der Masche bei Dir nicht durch und liefert das Navi. Wegen 160,-EUR tut sich auch ein Betrüger das nicht an verklagt und verurteilt zu werden.

Zudem sehe ich dass Problem, dass ich bei Zeiten ein paar
Leute vor der Tür stehen habe, die mit mir über die Anzeige
„reden“ wollen. Ich habe mir sagen lassen, dass dies vorkommen
soll…

Ich habe mir sagen lassen, es gäbe Wasser auf dem Mars. Wie ich weiter unten schon schrieb, wenn ich jedesmal aufgegeben hätte in den Fällen wo man mir Schläge angedroht hätte…

Also, lohnt sich in diesem Fall eine rechtliche Verfolgung?
Hand aufs Herz. Ich wünsche dem Betrüger auch die „Pest an den
Hals“ aber anderseits will ich nachts gut schlafen können.

Das kannst Du auch. Mache Dich gerade. Setze Dein Recht durch. Du wirst sehen, das Rechtssystem in D taugt eine Menge.
Willst Du bei jedem ebay Kauf Angst haben?

Zu sagen, verklage den Betrüger ist leicht, wenn man nicht in
der Situatiuon steckt. Theorie und Praxis sind halt zwei
verschiedene Welten.

Ich spreche hier durchaus aus Erfahrung. Mache es.
Notfalls drohst Du eben damit, dass die ganze Sippschaft hier aus WWW Dir beistehen wird. Ok, das war jetzt natürlich nicht ernst gemeint.

Daher nochmals meine Frage: Wer hat so etwas schon mal erlebt
und kennt vielleicht andere Wege, mein Navi zu bekommen (nur
zur Info: Ich möchte keinen Schlägertrupp anheuern :wink:

Das geht ohne Schlägertrupp. Dein Beispiel zeigt deutlich dass die Rechnung dieser Leute aufgeht. Erst wird kassiert und wenn man feststellt, das Opfer versucht sich zu wehren, dann wird gedroht.
Ich kann Dein mulmiges Gefühl im Magen verstehen, glaub mir.
Aber Du wirst Dich erst wieder gut fühlen wenn Du das durchgezogen hast.

Gruss Jakob

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