Den Auftrag bekommt diese auch nicht von den Mietern, sondern
von der Hausverwaltung, bzw. den Eigentümern. Oder sehe ich da
was falsch?
Ja, Ivo,
die Mieter wollen nämlich putzen und brauchen keine Fremdfirma, die nur Geld kostet und nichts leistet. Außerdem ist die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrags. Von einem Reinigungsdienst steht nichts drin. Somit wäre das Geld, das die Firma kassiert hat, ungerechtfertigte Bereicherung, oder etwa nicht?
Darf die Hausverwaltung ohne Rücksprache mit den Mietern über wichtige Sachen entscheiden und die Vermieter die Bestimmungen des Mietvertrags missachten?
Die Erledigung der Hausordnung wird mit Erstellung der
NK-Abrechnungen honoriert, woraus sich Nachzahlungen ergeben,
die jedoch nicht mehr beglichen werden.
Du meinst vermutlich die Erledigung von Pflichten aus der Hausordnung.
Also ist vertraglich geregelt, daß die Mieter einen gewissen Beitrag leisten müssen, wenn sie nicht putzen und der Mieter, der mehr putzt als in der Hausordnung festgelegt, entsprechend eine Vergütung erhält???
Aber dann wäre das nicht das Problem des putzenden Mieters, wenn die anderen nicht mehr zahlen. Er hätte dann doch einen Anspruch gegen den Vermieter, oder nicht?
Aber warum sollte der Mieter dann klagen, wenn die anderen
Mieter nicht mehr zahlen? Das ist nicht sein Problem.
Mein Anwalt blickt auch noch nicht richtig durch. Am besten schicke ich dir eine CD, wenn du dich näher dafür interessierst.
Einfach eine Postanschrift an meine Mailadresse
FJ HP
Na gut, ich kenne die Einzelheiten nicht und so kann ich nicht ausschließen, dass die Hausverwaltung berechtig war dort putzen zu lassen… aber eine ungerechtfertigte Bereicherung durch die Putzfirma dürfte bestimmt nicht vorliegen. Schließlich macht sie nur das wozu sie beauftragt ist (ob schlecht oder nicht ist ein anderes thema).
Schließlich macht sie nur das wozu sie beauftragt ist (ob
schlecht oder nicht ist ein anderes thema).
Das ist es eben, Ivo,
die Hausverwaltung hätte aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen erst die Hausbewohner fragen müssen, bevor sie einer Fremdfirma den Auftrag erteilt.
Falsch!
Die Hausverwaltung muss bei den Eigentümern nachfragen.
(Es seid den sie ist gleichzeitig Eigentümer)
Das Problem ist also die Kommunikation VM - M.
Gruß Ivo
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Mein Anwalt blickt auch noch nicht richtig durch. Am besten
schicke ich dir eine CD, wenn du dich näher dafür
interessierst.
Ehrlich gesagt möchte ich mir nicht einige hundert Fotos von verschiedenen Verschmutzungsgraden von Fußböden ansehen. Dazu ist mir meine Zeit zu schade und ich kann mir auch nicht vorstellen, daß das überhaupt streitig ist.
Hier geht es doch vermutlich eher um die Methode der Vergütung, oder? Interessant wäre also der springende Punkt der Geschichte, insbesondere warum der Mieter vor dem AG verloren haben sollte. Vielleicht können wir diesen running gag so mal eindämmen.
Hallo,
wenn ich richtig verstanden habe, sollen die Fotos die Tätigkeit des Putzens beweisen. Das können sie aber nicht, da man Datum / Uhrzeit etc. grad bei Digitalfotos auch als Laie beliebig fälschen kann.
Des weiteren muß nur das bewiesen werden, was angezweifelt wird. Wenn niemand die Tatsache der Tätigkeit in Frage stellt, wozu dann die Fotos durchwühlen?
Des weiteren geht es / ging es im Prozess doch gar nicht darum, ob geputzt wurde, sondern ob es einen Anspruch auf Bezahlung gibt. Und der hat was mit einem wirksam erteilten Auftrag und nicht mit 2000 Beweisfotos zu tun. Ein einzelnes Vertragsexemplar wäre wesentlich beweiskräftiger im Sinne Deiner Sache gewesen, aber ausgerechnet das hast Du nicht beigebracht, nicht beibringen können. Eine freiwillig ausgeübte Tätigkeit erzeugt doch keinen Zahlungsanspruch!
Das kommt mir ein wenig vor wie ein Mordprozess, bei dem dem Täter durch 2000 Indizien die Schuld nachgeweisen werden soll - während das angebliche Opfer daneben sitzt.
Deine Fotos sind schlicht uninteressant. Selbst wenn es eine Million Fotos wären und die auch noch in goldenen Rahmen und amtlich beglaubigt.
Gruß
Axel (ianal)
Auftrag und nicht mit 2000 Beweisfotos zu tun. Ein einzelnes
Vertragsexemplar wäre wesentlich beweiskräftiger im Sinne
Deiner Sache gewesen, aber ausgerechnet das hast Du nicht
beigebracht, nicht beibringen können. Eine freiwillig
ausgeübte Tätigkeit erzeugt doch keinen Zahlungsanspruch!
Hallo Axel,
danke für die Aufmerksamkeit! Es sollte berücksichtigt werden, dass die Reinigungsfirma im Mietvertrag gar nicht zu finden ist. Der Auftrag wurde nicht mit den Mietern abgesprochen, die dafür blechen müssen. Die Eigentümergemeinschaft hat sich einfach zum Ziel gesetzt keine Rückzahlungen an die sparsamen Mieter leisten zu müssen. Hier liegt also ein gesetzlicher Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot vor.
Hallo,
Deine Fotos sind schlicht uninteressant. Selbst wenn es eine
Million Fotos wären und die auch noch in goldenen Rahmen und
amtlich beglaubigt.
Gruß
Hallo, Axel,
die Fotos verbunden mit Zeugenaussagen und anderen Fotos, die die wirkliche Zeit bestätigen, müssen Beweis genug sein.