Bewirtung
Hi,
Zur Neueröffnung veranstaltet der Arbeitnehmer ein Barbecue
mit Betriebsbesichtigung.
ich nehm mal an, dass das der Unternehmer macht 
Schau dir mal das Urteil des Finanzgerichts München vom 16.12.1999 - 1 K 1285/98
an -im Internet nur kostenpflichtig zu finden bzw. unter
DStRE 2000, 452
und die Antwort von Barul, nachdem sich die Bewirtung als in Betriebsräumen herausgestellt hatte
/t/bewirtungskosten-im-haus-voll-abzugsfaehig/4788741
Schöne Grüße
C.