Hallo,
angenommen ein Unternehmer zieht mit seiner Firma um.
Zur Neueröffnung veranstaltet der Arbeitnehmer ein Barbecue mit Betriebsbesichtigung.
Einladungen werden verschickt an wichtige Kunden und Geschäftspartner.
Greift hier das 30%-ige Abzugsverbot von Bewirtungsaufwendungen oder ist dies vielmehr nicht eine voll abzugsfähige betriebliche Veranstaltung?
Gruß
Lawrence