Servus,
Wie? normaleweise nach §11 EStG Einnahmen sind innerhalb des
Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen
zugeflossen sind.
Was meinst Du, von wie vielen unserer freiberuflichen Consultants ich schon im September die Ankündigung kriege „Ach ja übrigens, die nächste Rechnung bekommt Ihr dann Ende Januar 2009“?
Mit „in die Tasche lügen“ meine ich die umgekehrte Situation: Der Gründer, der sich verspekuliert hat, kann eine ganze Weile damit über Wasser bleiben, daß er Zahlungen an Zulieferer, Subunternehmer, Dienstleister, wasauchimmer verschiebt. Mit langen Zielen, mit Hinhalten, mit Abwarten der Vollstreckungsankündigung, wieauchimmer.
Wenn er jetzt seine angebliche „BWA“ anschaut, sieht das eigentlich noch ganz ordentlich aus. Und wenn er nur recht heftig daran glaubt, braucht er gar nicht gegenzusteuern, sondern kann ganz gemütlich in die Pleite rutschen.
Dazu kommt noch, daß er selbst wenn er es wollte, gar keine Möglichkeit hat, im laufenden Jahr Aufwendungen zu berücksichtigen, die im laufenden Jahr verdient werden müssen, aber sich erst später greifbar manifestieren (z.B. Berufsgenossenschaft, Gewerbesteuer, Steuerberater; auch die voraussichtlich massiv steigende Stromrechnung usw.). Wer Bücher führt, kann in jedem einzelnen der genannten Posten entscheiden, ob er wichtig genug dafür ist, daß unterjährig monatlich Rückstellungen aufgebaut werden. Geht mit einmal definierten und dann Monat für Monat auf Knopfdruck eingebuchten wiederkehrenden Buchungen ganz leicht.
Dem Fiskus kann man w.o. ganz erlaubterweise in die Tasche lügen. Blöd wirds dann, wenn man sich - was grad beim Gründer nahe liegt - in den eigenen Fiktionen verwurstelt und an das, was man da als artifiziell niedrig gehaltenes Ergebnis aufzeichnet, auch glaubt. Wer vor dem ersten Jahr der selbständigen Tätigkeit Gehalt bezogen hat, wird alles dafür tun, im ersten Jahr einen fetten Verlust aufzuzeichnen. Das geht im Handel etwa, indem man keine Bücher führt und richtig doll Waren einkauft (kurioserweise werden bei kleinen Handelsunternehmen auch Überschussrechnungen akzeptiert, obwohl sich das nicht mit den einschlägigen Bestimmungen aus HGB und AO verträgt). Bloß: Wie soll man bei dieser Akrobatik noch wissen, was eigentlich mit dem eigenen Unternehmen los ist, ob es bereits kürzer als Bremsweg von der Wand entfernt auf diese zufährt, ob es gedeiht, ob es sich im Plan, aber zu langsam entwickelt, etc. etc.?
Der Schwede hat Recht, wenn er sagt, daß man bei ausschließlich steuerbezogener Betrachtungsweise bloß mit allen Daten des Einzelfalls sagen kann, welche Form der Gewinnermittlung zu der niedrigsten Steuerlast führt.
Wenn man aber Steueroptimierung nicht als zentralen Zweck des Unternehmens betrachtet (so wie es die Deutschen traditionell tun), sondern bloß als ein Nebenziel, und als Hauptziel z.B. hat, daß man vom Ertrag des Unternehmens Miete zahlen, Kartoffeln kaufen und nach Guarda in Sommerfrische fahren will, gibt es m.E. keine Alternative zur Buchführung. Es sei denn, man hat ein so geniales Konzept, daß man auf die zeitnahe Verfolgung der Ertragslage, Kostenstruktur, Liquiditätsentwicklung verzichten kann. In diesem Fall braucht man nicht nur keine Buchführung, sondern überhaupt keine Aufzeichnungen: Man tut bloß den ganzen Zettelkrams in eine Lidltüte rein und patscht sie eineinhalb Jahre später dem StB auf den Tisch, kurz bevor das Zwangsgeld beigetrieben wird…
Schöne Grüße
MM