Hallo zusammen,
Hallo,
eine 21jährige Person, die sich von ihrem Freund getrennt hat
und jetzt eine neue Wohnung in Hessen gesucht und gefunden hat
und diese ab 01.12.2010 beziehen möchte arbeitet als
Teilzeitkraft wächentlich 20 Stunden und verdient monatlich
768 € brutto und 615,74 € netto.
O.K.
Festeinkommen, oder schwankende Einkünfte ?
Zurück zu ihrer Mutter kann sie nicht ziehen, da diese bei dem
damaligen Auszug der Tochter zum Freund auch umgezogen ist, in
eine kleinere Wohnung. Die Mutter bezieht AlG II …
klingt plausibel
Diese Wohnung zum 1.12. ist ihre erste eigene Wohnung. Die
Wohnung ist aus dem Jahr 1992 und hat 29 m². Die Kaltmiete
beträgt 195 € und die Nebekosten betragen 100 €. Heizkosten
und Wasser sind lt. Mietvertrag in den Nebenkosten enthalten.
Das wären warm dann 295 €. Bliebe letztlich nur noch eine angemessene Pauschale für Strom mit dem örtlichem Energieversorger zu vereinbaren.
Die Person hat eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen.
Das klingt gut, mit gedrückten Daumen für eine baldige Vollzeitstelle.
Jetzt war die Person einmal auf der Arbeitsagentur für Arbeit
und einmal auf der Wohngeldstelle. Bei der Arbeitsagentur für
Arbeit wurde ihr gesagt, dass sie vielleicht, wenn überhaupt,
nur 40 € bekommen würde.
Die Agentur für Arbeit ( auch kurz Arbeitsagentur genannt ) war überraschenderweise recht hilfreich. Normalerweise beraten sie nicht im Bezug zu ALG II ( hier wäre die ArGe … Arbeitsgemeinschaft der passende Ansprechpartner, wenn z.B. ergänzende Sozialleistungen bei einem geringem Einkommen beantragt werden )
Ob sich das für sie überhaupt lohnen
würde, zumal sie ja dann Kundin wäre und sie regelmäßig
Termine bei der Agentur für Arbeit wahrnehmen müsste, weil
seitens des Amtes versucht werden müsste, sie in eine
Vollzeitstelle zu vermitteln?!
Wie gesagt: einerseits richtig beschrieben, aber in diesem Fall wäre die ArGe der jeweiligen Stadt / des Kreises zuständig.
Ob sie nicht lieber Wohngeld
beantragen wolle, da sie dort sicherlich mehr bekommen würde
und keine weiteren Behördengänge hätte?!
Das bliebe abzuklären,ob Wohngeld bewilligt werden würde.
( nachher ein paar links )
Natürlich darf sie
jederzeit einen Antrag auf AlG II stellen! Die Dame auf der
Wohngeldstelle war zwar nett, konnte und wollte allerdings nur
einen evtl. Wohngeldanspruch berechnen, wenn die Person ihr
das konkrete Bruttogehalt vorlegen kann, welches die Person
nicht auf den letzten € und Cent genau im Kopf hatte!
Dann beim nächsten Besuch oder für den Fall einer Antragsstellung die
Lohnabrechnungen in Kopie mitbringen / beilegen.
( müßte Antragsformularen aber auch beiliegen, welche Dokumente vorzulegen wären )
Wäre aber zunächst einen Versuch wert, nochmals vorzusprechen.
40 € AlG II erscheinen der Person allerdings ein wenig zu
wenig und Anspruch auf mehr Wohngeld!?
Das kann ich nicht beurteilen, aber knappe 40 € ergänzendes ALG II klingt wahrscheinlich, wenn Kaltmiete , NK und Heizung in voller Höhe anerkannt werden würden.
Widerspricht sich das
nicht? Kann es tatsächlich sein, dass man mehr Wohngeld, als
AlG II bekommt? Ich dachte, mit Wohngeld soll versucht werden,
die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden und erst, wen dies damit
nicht möglich ist, kann und darf man AlG II beantragen und
beziehen, oder!?
Suche ich gleich noch einen Link, unter welchen Umständen Wohngeld beantragt werden kann.
Doch, wenn man später weniger AlG II als
Wohngeld bezieht, dann ist man ja doch trotz AlG II
hilfebedürftiger, als mit Wohngeld, obwohl es genau andersrum
sein sollte, oder!?
Warum ?
ALG II stellt eine Leistung in Höhe des Existenzminimums dar.
Die Person möchte natürlich auch, u. a. auch wegen diesen
ganzen privaten Umständen, einen Antrag auf Erstausstattung
stellen, da sie überhaupt kein Mobiliar hat und natürlich kaum
Geld für solches! Diesen Antrag kann sie aber sicherlich nur
stellen, wenn sie einen Hauptantrag auf AlG II stellt und dann
bezieht, oder!?
SO würde ich das auch vermuten. Nennen wir anstatt " Bezieht " mal den Begriff Antrag auf ergänzende Leistungen bewilligt
Dann wäre ein gesonderter Antrag auf Erstausstattung zu stellen, welcher sehr wahrscheinlich durch einen Mitarbeiter der ArGe vor Ort geprüft und erfasst werden würde.
Ob es nun als Sonderleistung oder zinsloses Darlehen gewährt werden würde, vermag ich nicht zu beurteilen.
Was würdet ihr der Person in welcher Reihenfolge empfehlen?
Zunächst die Wohnung ( Mietvertrag ) sichern.
Mit dem Vermieter reden, ob eine Kaution anfällt und ggf. ratenweise eingezahlt werden kann.
Schauen, was die Links ergeben
Die ArGe fragen, unter welchen Umständen wie ein Antrag auf Erstausstattung gestellt werden könnte.
Welche Anträge sollte sie auf jeden Fall stellen?
Gibts evtl. noch andere Leistungen i. R. v. einem evtl. AlG
II-Bezug, außer der Kostenübernahme der Erstausstattung,
welche sie beantragen kann und sollte?
Wie hoch ist die Kostenübernahme einer Erstausstattung?
Gibts diesbzgl. irgendwelche Pauschalen oder muss man die
Rechnungen,Kaufverträge des erworbenen Mobiliars vorlegen?
Da ist meine Kenntnis eher unzureichend.
Vermutlich wird ein Mitarbeiter der ArGe vor Ort erst mal aufnehmen, was an Grundausstattung nötig ist.
Dann könnte eine Berechnung folgen, was zu welchen Preisen wo günstig erworben werden kann, damit alle Möbelstücke angeschafft werden können.
Mit was muss die Person rechnen (Ablehnung aus welchen
Gründen!? …)?
Ergänzendes ALG II dürfte durchgehen. ( Etliche Dokumente , Lohnabrechnungen und Kontoauszüge der letzten 3 -6 Monate erforderlich… Mietvertrag und Bescheinigung des Vermieters, was die WHG monatlich mitsamt NK kostet, keine Mietschulden bestehen.
( Oder eine Vorbescheinigung, das der Mietvertrag ab dem genanntem Datum auch bindend zustande kommt )
Bleibe noch die Frage nach den Einkünften des Vaters…ggf. könnte er je nach Einkommen verpflichtet werden,da es um u. 25 geht.
( Sprich: er müßte zunächst auch die Buchse gegenüber den Behörden runterlassen )
Beim ALG II - Antrag also zeitnah dafür sorgen, das Vermieter und Eltis die nötigen Formulare ausfüllen können.
Dann mahlen die Mühlen der Bürokratie.
Beim Wohngeld weiss ich es nicht, aber es könnte ähnlich sein.
( Erkundigen, ob es gewährt werden würde )
Bei der ArGe vorsprechen , unter welchen Umständen wie das Geld für eine Erstausstattung gewährt werden könnte.
Gibts für diese Person Tipps, damit sie schnell(er) an das
Geld kommt, welches ihr rechtmäßig zusteht?
Zunächst sollte einmal die neue WHG rechtmäßig bezogen werden.
( So nur deswegen gesagt, weil wegen des Einkommens Miete zunächst selbst gezahlt werden könnte )
Anerkannt könnte letztlich nur werden, was auch bindend wäre.
( ohne Wohnung keine Miete … )
Wo kann man sich im www ziemlich genau einen evtl. Anspruch
auf AlG II oder Wohngeld ausrechnen lassen?
Hier ein paar Links:
ALG II :
http://www.wer-weiss-was.de/app/search?q=ALG+II+Rechner
Wohngeld:
/t/wohngeld-vorraussetzungen/2874796
http://www.wer-weiss-was.de/app/search?q=Wohngeldrec…
Allgemeine Infos der Behörden:
http://www.arbeitsagentur.de/
unter dem Auswahlpunkt " Für Bürgerinnen und Bürger "
Dort sind u.A. wichtige Merkblätter als PDF zum Download bereitgehalten.
Ich hoffe, etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben.
mfg
nutzlos
Bitte um eure umfassenden Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
GUS