Hi,
drei Fragen zu Tarifverträgen/Gewerkschaften:
(1)
was bringt eigentlich ein Gewerkschaftsbeitritt (VERDI z.B.), wenn man doch eh nie weiß, ob der zukünftige Arbeitgeber tarifgebunden, also im Arbeitgeberverband ist?
Wenn ich recht informiert bin, kann man Tarifregelungen lediglich dann als Arbeitnehmer beanspruchen, wenn BEIDE Vertragsparteien tarifgebunden sind. Ich hatte noch keinen Arbeitgeber (Druckbranche, IG Medien), die tarifgebunden waren, keiner war im Arbeitgeberverband.
(2)
Wie krieg ich raus (vielleicht weiß es ja jemand von euch), welche Tarifverträge „allgemeinverbindlich“ sind, also auch für nicht tarifgebundene Vertragsparteien gelten?
Nein, bei der Gewerkschaft bekomme ich keine Auskunft, da ich kein Mitglied bin - die waren da total stur (soviel zum Thema Mitgliederwerbung).
(3)
**Im Speziellen würde mich interessieren, ob der Tarifvertrag für die Druckindustrie (Mediengestalter) „allgemeinverbindlich“ sind.
Zu welcher Sparte gehören eigentlich Werbeagenturen? Auch IG-Medien, wenn man dort als Mediengestalter arbeitet und FALLS sie tarifgebunden WÄREN?**
Danke. Chris
vor Gericht) streiten wird, :ist ja nicht daran geknüpft, :ob der AG im Verband ist.
. Ich hatte im Lauf der Jahrzehnte mehrmals ganz schlechte Karten vor Arbeitsgerichten, verloren und gezahlt, aber das passierte mir noch nie, wenn der Kläger durch einen Rechtsheini von einer Gewerkschaft vertreten wurde. Ich weiß nicht, was das für Leute sind. Falls es sich aber um Volljuristen handeln sollte (halte ich nach meinen Erfahrungen für ausgeschlossen), sind es Leute dritter Wahl, die anderweitig keine Chance hätten.