Bringt VERDI-Beitritt was, wenn AG nicht tarifgeb

Hi,

drei Fragen zu Tarifverträgen/Gewerkschaften:

(1)

was bringt eigentlich ein Gewerkschaftsbeitritt (VERDI z.B.), wenn man doch eh nie weiß, ob der zukünftige Arbeitgeber tarifgebunden, also im Arbeitgeberverband ist?

Wenn ich recht informiert bin, kann man Tarifregelungen lediglich dann als Arbeitnehmer beanspruchen, wenn BEIDE Vertragsparteien tarifgebunden sind. Ich hatte noch keinen Arbeitgeber (Druckbranche, IG Medien), die tarifgebunden waren, keiner war im Arbeitgeberverband.

(2)

Wie krieg ich raus (vielleicht weiß es ja jemand von euch), welche Tarifverträge „allgemeinverbindlich“ sind, also auch für nicht tarifgebundene Vertragsparteien gelten?

Nein, bei der Gewerkschaft bekomme ich keine Auskunft, da ich kein Mitglied bin - die waren da total stur (soviel zum Thema Mitgliederwerbung).

(3)

**Im Speziellen würde mich interessieren, ob der Tarifvertrag für die Druckindustrie (Mediengestalter) „allgemeinverbindlich“ sind.

Zu welcher Sparte gehören eigentlich Werbeagenturen? Auch IG-Medien, wenn man dort als Mediengestalter arbeitet und FALLS sie tarifgebunden WÄREN?**

Danke. Chris

Hallo

was bringt eigentlich ein Gewerkschaftsbeitritt (VERDI z.B.),
wenn man doch eh nie weiß, ob der zukünftige Arbeitgeber
tarifgebunden, also im Arbeitgeberverband ist?

Zunächst wäre da der Gedanke der Solidarität. Desweiteren ist im Gewerkschaftsbeitrag auch entsprechende Rechtsberatung und vertretung impliziert. Und ob man sich mit dem AG (vor Gericht) streiten wird, ist ja nicht daran geknüpft, ob der AG im Verband ist. Alleine aus dem Grunde lohnt sich das Ganze in den meisten Fällen.

Wenn ich recht informiert bin, kann man Tarifregelungen
lediglich dann als Arbeitnehmer beanspruchen, wenn BEIDE
Vertragsparteien tarifgebunden sind.

Es gibt noch die Möglichkeit, daß der TV allgemeinverbindlich ist und die Möglichkeit, daß die Geltung des TV vertraglich vereinbart wird.

Wie krieg ich raus (vielleicht weiß es ja jemand von euch),
welche Tarifverträge „allgemeinverbindlich“ sind, also auch
für nicht tarifgebundene Vertragsparteien gelten?

http://www.rechtsrat.ws/vlink/tarifverzeichnis.htm

Im Speziellen würde mich interessieren, ob der Tarifvertrag
für die Druckindustrie (Mediengestalter)
„allgemeinverbindlich“ sind.

http://www.rechtsrat.ws/vlink/tarif/druck.htm

Gruß,
LeoLo

Hi,

da ich mehrere Meinungen immer für sinnvoll halte…

was bringt eigentlich ein Gewerkschaftsbeitritt (VERDI z.B.),
wenn man doch eh nie weiß, ob der zukünftige Arbeitgeber
tarifgebunden, also im Arbeitgeberverband ist?

Meine Meinung und Erfahrung: Nichts!
Allerdings bringt sie in den meisten Fällen auch nichts (zumindest nichts besser) bei einer Mitgliedschaft des AG im AG-Verband, da in den meisten Fällen dann im Arbeitsvertrag die Gültigkeit des Tarifs geregelt wird!

Zum Thema Rechtsbeistand kann ich Dir nur empfehlen: Schließe lieber eine vernünftige Rechtschutzversicherung ab, die im Falle des Falles für Dich einspringt! Dann kannst Du Dir in der Regel den Anwalt aussuchen und musst Dich nicht mit Möchtegernrechtssekretären abspeisen lassen!
Außerdem ist sie in der Regel billiger!

Warum ich so eine miese Meinung über die Rechtshilfe der Gewerkschaften habe? Einmal hat meine Frau geklagt und wurde von einem Rechtssekretär des DGB so toll vertreten, dass er im Gütetermin überhaupt nicht wusste, worum es ging!
Zum Glück gab uns die Vorsitzende eine Auszeit, in der ich ihm erläutern konnte, welcher Tarif gilt und welche Punkte darin den Anspruch meiner Frau begründen und den Antrag des AG widerlegen!!!

Bei meinem Prozess damals in Düsseldorf habe ich meinem Anwalt den Mund verboten und das Ganze selbst geregelt, da auch er sich überhaupt nicht in den Fall eingelesen hatte!

Das mögen Einzelfälle sein, aber mich haben sie kuriert!

Außerdem kotzt mich der sofortige (Warn)Streik bei Gegenargumenten der AG auf die Forderungen einfach nur an!
Ich habe Verständnis dafür, dass bei Opel gestreikt (ich weiß, es wurde ja offiziell nicht gestreikt) wurde, und ich kann es auch evtl. verstehen, wenn nach wochenlangen Verhandlungen überhaupt keine Einigung in Sicht ist, aber was ver.di und vor allem die IG Metall fast jedes Jahr abzieht muss den Unternehmen schaden! Dann wird sich gewundert, warum betriebsbedingte Kündigeungen o.ä. erfolgen…

Sorry, es geht vielleicht etwas zu sehr in eine Richtung, die ich gar nicht wollte!

Den Rest zum Thema allgemeinverbindliche TV hat Leolo mit einem hervorragenden Link beantwortet!

LG
Guido

Hallo!

Zunächst wäre da der Gedanke der Solidarität.

Solidarität mit wem? Heute halte ich etliche Gewerkschafter für Ideologen, Bremser und Sesselwärmer, mühsam darauf bedacht, die eigene Existenzberechtigung irgendwie nachzuweisen. Bis 1971 war ich als Angestellter der Lufthansa Mitglied der ÖTV und erlebte damals, wie ein Streik vom Zaun gebrochen wurde, obwohl das Angebot der AG-Seite in den wesentlichen Punkten sogar oberhalb der Forderung lag.

Desweiteren ist im :Gewerkschaftsbeitrag auch :entsprechende Rechtsberatung :und vertretung impliziert. :Und ob man sich mit dem AG :frowning:vor Gericht) streiten wird, :ist ja nicht daran geknüpft, :ob der AG im Verband ist.

Wohl wahr. Aber der Streit vor Gericht findet oft genug nur statt, weil der AN Gewerkschaftsmitglied ist. Sogar bei unzweifelhaft berechtigter Kündigung wird so mancher Rechtsstreit angezettelt, in der Hoffnung, daß dem AG irgendwann seine Zeit zu schade ist. Zuletzt erlebte ich soetwas im März 2001. Die DAG war einen Tag vorher in ver.di aufgegangen. An diesem Dienstagmorgen zu unchristlich früher Tageszeit hatte ich es also mit einem Gewerkschaftssekretär zu tun, der meinen ehemaligen mit Fug und Recht nach langer Duldsamkeit gefeuerten Mitarbeiter gegen mich vertrat. Wäre der Mitarbeiter zu diesem bereits zweiten Termin doch bloß selbst erschienen. So viel Blech wie der Gewerkschaftsmensch hätte er gar nicht reden können und vielleicht noch das Wohlwollen des Richters in Richtung Vergleich gefunden. Der Gewerkschaftsjustizirgendwas hatte wirklich von elementaren Dingen keinen Schimmer und so ließ ich mir den Herrn sozusagen an Stelle eines Frühstücks schmecken :smile:. Ich hatte im Lauf der Jahrzehnte mehrmals ganz schlechte Karten vor Arbeitsgerichten, verloren und gezahlt, aber das passierte mir noch nie, wenn der Kläger durch einen Rechtsheini von einer Gewerkschaft vertreten wurde. Ich weiß nicht, was das für Leute sind. Falls es sich aber um Volljuristen handeln sollte (halte ich nach meinen Erfahrungen für ausgeschlossen), sind es Leute dritter Wahl, die anderweitig keine Chance hätten.

Gruß
Wolfgang