Bundesregierung als Hehler?

Tatobjekt i.S.d. § 259 StGB (Hehlerei) ist immer eine Sache, also ein körperlicher Gegenstand. Daten als solche sind niemals eine Sache, auch nicht im strafrechtlichen Sinn. Nur der Datenträger ist Sache. Wenn also nun die Daten auf einer ordnungsgemäß erworbenen DVD oder CD-ROM übergeben werden, ist das keine Hehlerei.

Levay