Bundesverfassungsgericht stoppt Datenspeicherung

Hallo MecFleih,

du hast mich leider missverstanden: Ich bin absolut n i c h t der Meinung dass wir die staatliche Überwachung brauchen!

Du hast recht, nur ein kleiner Teil der FDP-Wähler profitiert von deren Politik .Das Stammklientel der FDP.

Man darf aber auch nicht vergessen, dass es sehr viel Protestwahl gab, einfach nur um der alten Koalition einen Denkzettel zu erteilen.
Das könnte die FDP-Erfolge erklären. Aber leider nicht die Kanzlerinnen-CDU.

Zum Entscheid der Bürger zu einzelnen Themen:

Dieses mag Vorteile haben,aber eben auch sehr viel Nachteiliges.Denken wir nur einmal an die Schweiz mit diesem populistischem Minarettverbot.(Wobei ja dieser Entscheid sehr starke Züge der rechten Nationalen aufweist. Als Nächstes spielte auch noch die subjektive Wahrnehmung einer latenten Gefahr die vom Islam ausgehe, eine gewichtige Rolle.)
Nicht immer weiss die Mehrheit was Richtig oder Falsch ist.Belege dafür gibt es ja zuhauf.

Gruß

Sohn Mannheims

Nein, soll sie nicht. Das steht sogar ausdrücklich im
Grundgesetz, in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 um genau zu sein.
Abgeordnete sind danach an Aufträge und Weisungen nicht
gebunden und nur ihrem Gewissen verpflichtet (und eben nicht
„ihren“ Wählern).

nu ja… dadurch wird eigentlich nur der fraktionszwang
verboten […]

Nein, Art. 38 Abs. 1 Satz 2 ist durchaus wörtlich zu verstehen, d.h. der Abgeordnete muß von wirklich niemandem Weisungen entgegennehmen - nicht von der Fraktion, nicht von der Bundesregierung und auch nicht vom Wähler.

ob der abgeordnete es mit seinem gewissen vereinbaren kann,
gegen den willen derer zu handeln, die ihn gewählt haben,
steht doch auf einem anderen blatt.

Ich hätte da keine Probleme, das mit meinem Gewissen zu vereinbaren, und ich bin sicher, der durchschnittliche Abgeordnete hat die auch nicht - und er muß (und sollte) sie auch nicht haben, denn das Grundgesetz will ja gerade von ihm, dass er sich seine Meinung ganz allein bildet (siehe oben).

Und im übrigen:

  • Was ist denn „der Wille“ derer, die ihn gewählt haben? Abgeordnete haben im Jahr durchaus über mehr als fünf Dinge zu entscheiden. Soll da jeder Abgeordnete jedes Mal in seinem Wahlkreis eine Volksbefragung veranstalten? Oder am Tag einer Abstimmung die Bild-Zeitung lesen?

  • Und was ist mit den Abgeordneten, die niemand direkt gewählt hat, weil sie über die Liste in den Bundestag gerutscht sind? Nach welchem Willen sollten die sich richten?