Servus,
meines Erachtens ist das nicht näher beschriebene „Grillrad“ im Sinn des Fragestellers kein Grill, sondern eine Vorrichtung zum Anbau an einen Grill, mit der man Grillgut in irgendeiner Weise drehend bewegen kann. Falls es sich um ein Grillrad im landläufigen Sprachgebrauch handeln sollte, ist der auf dem Lastenfahrrad installierte Grill ohnehin ein Element, das in seiner Konstruktion und seiner Funktion unverändert montiert wird - der hat den CE - Päpper oder er hat ihn halt nicht.
Falls es sich bei einem „Grillrad“ um einen Grill handelt, braucht dieser den CE - Päpper, das ist richtig. Aber ich merk grade, dass es mir eh egal ist, was ein „Grillrad“ sein soll.
Schöne Grüße
MM