Aber, bitte, bitte,
es gibt genügend Schlaumeier, die glauben, in einem Prozess die Gegenpartei mit ‚neuen‘ Tatsachen oder Zeugen zu überraschen, obwohl die zum Zeitpunkt der Klageerhebung oder der Antwort längst bekannt sind.
Bitte verstärke diese Schlaumeieransicht nicht noch.
Man kassiert im Zivilprozess sehr schnell „verspätetes Vorbringen“.
D.h. diese Tatsache wird nicht mehr beachtet, und der Richter fällt das Urteil so, als wenn es diese Tatsache oder Zeugen gar nicht gibt.
Dem eigenen Anwalt sollte man nun wirklich alles offenbaren.
Ausnahme ???
Gruß
Peter
ja, es kann durchaus vorteilhaft sein nicht alles
im Vorfeld offenzulegen
Anwaltszwang?
Hallo Tom!
Chris hat schon Recht, wenn er den Anwaltszwang moniert. Da Du den Kostenaspekt erwähnst, möchte ich darauf hinweisen, dass schätzungsweise 90 % der Prozesse überflüssig wären, wenn nach angloamerikanischem Recht entschieden würde. Leider entscheiden jedoch deutsche Richter nicht nach der laufenden und höheren Rechtsprechung, sondern jeder allein nach eigenem Gutdünken.
Apropos Anfechtung: Falls Dich ein Beispiel einer erfolgreichen Anfechtung interessiert, schicke ich Dir gerne das Worddokument davon zu.
Noch einen schönen Abend
Franz
Und warum eigentlich Anwaltszwang? Sind wir nicht mündige
Bürger?
Zum Schutz der Partei vor sinnlosen Prozessen (kostet ja
Geld), weiters zum Schutz der Partei, damit die Partei den
Prozess nicht wegen Fehlern verhaut (macht der Anwalt einen
Fehler, was ja auch vorkommt, dann haftet der allerdings).
Weiters damit das Gericht nicht unnötigen Aufwand mit falschen
Anträgen hat, weniger Belehrungen machen muss etc. etc.
Mündige Bürger sind wir alle, aber nicht alle sind (gott sei
Dank) Juristen.
Wir sind hier beim Expertenforum, wo ich eigentlich von Dir
als Expertin einen Tip haben wollte
Ja - nimm dir einen Anwalt und erklär ihm nach Möglichkeit
nicht, was du alles besser weißt, er wird dann einen
Schriftsatz verfassen, so wie das für dich am besten ist - und
wenn du sowieso Recht hast, wie du ja selbst weißt, musst du
ja auch kein Kostenrisiko scheuen.
Ich sag dir aber ganz ehrlich, wenn jemand so zu uns in die
Kanzlei kommt, wie du hier jetzt gepostet hast, mit solch
einem auftreten, dann schaun wir uns das auch nicht an,
sondern lehnen vorab das Mandat ab. Nicht wegen der Sache,
sondern nur um sich solche Mandanten nicht anzutun - weil da
gibt es nur Ärger - wiederum nicht mit Gericht oder Gegner,
sondern mit dem eigenen Mandanten. Spätestens dann wenn man
erwartungsgemäß den Prozess verliert, kann man sich um sein
Honorar streiten und wird noch schlechtgeredet.
den Kostenaspekt erwähnst, möchte ich darauf hinweisen, dass
schätzungsweise 90 % der Prozesse überflüssig wären, wenn nach
angloamerikanischem Recht entschieden würde.
Wie ist denn das angloamerikanische Recht? Bitte um genaue Erläuterung!
Leider
entscheiden jedoch deutsche Richter nicht nach der laufenden
und höheren Rechtsprechung, sondern jeder allein nach eigenem
Gutdünken.
…und man kann sich ja gegen Entscheidungen überhaupt nicht wehren…
Apropos Anfechtung: Falls Dich ein Beispiel einer
erfolgreichen Anfechtung interessiert, schicke ich Dir gerne
das Worddokument davon zu.
Das Rechtsmittel der „Anfechtung“ gibt es nicht - vielmehr ist die „Anfechtung“ Bestandteil eines Rechtsmittels - ich benötige keines von dir, da ich damit selbst genug zu tun hab.
Präjudiz
Hallo Tom,
im angloamerikanischen Rechtskreis besteht eine weitgehende Rechtsbindung an obergerichtlichen Entscheidungen. Somit können sich Kläger auf höhere Instanzen berufen, und Amtsgerichte brauchen sich nicht mehr um gleiche Fälle zu kümmern.
Schönen Abend
Franz
den Kostenaspekt erwähnst, möchte ich darauf hinweisen, dass
schätzungsweise 90 % der Prozesse überflüssig wären, wenn nach
angloamerikanischem Recht entschieden würde.
Wie ist denn das angloamerikanische Recht? Bitte um genaue
Erläuterung!
Leider
entscheiden jedoch deutsche Richter nicht nach der laufenden
und höheren Rechtsprechung, sondern jeder allein nach eigenem
Gutdünken.
…und man kann sich ja gegen Entscheidungen überhaupt nicht
wehren…
Apropos Anfechtung: Falls Dich ein Beispiel einer
erfolgreichen Anfechtung interessiert, schicke ich Dir gerne
das Worddokument davon zu.
Das Rechtsmittel der „Anfechtung“ gibt es nicht - vielmehr ist
die „Anfechtung“ Bestandteil eines Rechtsmittels - ich
benötige keines von dir, da ich damit selbst genug zu tun hab.
…und wie oft meinst du, weichen bei uns unterinstanzliche Entscheidungen von oberinstanzlichen ab? -> Antwort: fast nie! Aber langsam wird es wirklich sinnlos, hier solch einen Schwachsinn zu diskutieren.
Dem eigenen Anwalt sollte man nun wirklich alles offenbaren.
ja. Nur der kann es für strategisch günstig einschätzen, z.B. bestimmte Punkte offenzulassen, obwohl die schon eindeutig beantwortbar wären. Das meinte ich, keine vom Klienten vorformulierten Halbwahrheiten.
Wenn Du für die Berufung bezahlst, finden sich doch bestimmt viele Anwälte. Natürlich werden Sie nicht Deinen Schriftsatz unterzeichnen, denn sie haften dafür. Aber sie machen einen eigenen!
Wenn die Frist zur Berufungseinlegung vorbei ist, wird man Dir vielleicht Wiedereinsetzung gewähren.
R