Darf der Dienstherr den zivilen Impfausweis dauerhaft einziehen?

Das mag umgangssprachlich so sein, in der Bundeswehr ist die korrekte Bezeichnung „Gehorsamsverweigerung“ hab ich nicht erfunden, ist aber so.

Was wäre denn rechtswidrig dass nicht von den Ausnahmen abgedeckt wird?

Und man kann das Haar auch längs spalten. Aus der ursprünglichen Frage geht doch eindeutig hervor, dass der Fragesteller mit dem Begriff „Befehlsverweigerung“ genau das meint, was formaljuristisch korrekt „Gehorsamsverweigerung“ heißt.

Ich finde das nicht allzu außergewöhnlich, dass nicht jeder Soldat alle Fachtermini aus dem Solddatengesetz bzw, Wehrstrafrecht kennt. Das ist doch in allen Berufsgruppen bzw. Branchen so. Ich denke da nur mal an den Unterschied zwischen Berufsverbot und Beschäftigungsverbot. Da wird auch branchenübergreifend von Berufsverbot gesprochen, auch wenn es eigentlich Beschäftigungsverbot heißen müsste. Aber aus dem Kontext ist - genau wie hier - sonnenklar was gemeint ist.

Du verstehst mich miss. Im Wehrrecht gibt es nur die Gehorsamsverweigerung, in der Umgangssprache i.W. Befehlsverweigerung, im Einzelfall vielleicht noch Gehorsamsverweigerung. In keinem der beiden Universen haben diese beiden Begriffe jedoch verschiedene Bedeutungen.

Deswegen war diese Einlassung

entbehrlich.

Zum Beispiel sind Befehle, die daraus hinauslaufen, dass der Befehlsempfänger bei Ausführung des Befehls eine Ordnungswidrigkeit begeht, zwar rechtswidrig, aber dennoch verbindlich.

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Das ist so nicht korrekt. Fachsprachlich gibt es im Wehrrecht sowohl die Gehorsamsverweigerung (Der Befehlsempfänger weigert sich, einem Befehl zu gehorchen) als auch die Befehlsverweigerung (Ein Vorgesetzter weigert sich, einen Befehl zu geben). Im fachsprachlichen Wehrrechts-Universum haben diese beiden Begriffe also sehr wohl verschiedene Bedeutungen.

In der Umgangssprache werden hingegen Gehorsamsverweigerung und Befehlsverweigerung synonym gebraucht mit der Bedeutung: Der Befehlsempfänger weigert sich, einem Befehl zu gehorchen.

Aha. Wo ist denn diese „Befehlsverweigerung“ im Wehrstrafgesetz oder im Soldatengesetz zu finden? Und dann erläutere mir bitte noch, wieso man für die Befehlsverweigerung (Vorgesetzter weigert sich, einen Befehl zu erteilen) einen eigenen Begriff brauchen sollte, wenn dieser Vorgang doch schon durch die Gehorsamsverweigerung (der Vorgesetzte verweigert also mit der Weigerung, einen Befehl zu erteilen, seinem Vorgesetzten das Gehorsam) wunderbar abgedeckt ist.

Um es kurz zu machen: fachsprachlich (und damit meine ich die Verwendung der korrekten Fachbegriffe und nicht eine soldatische Umgangssprache) gibt es die Befehlsverweigerung nicht.