Du meinst Lehrer haben das Recht mit Gewalt (einsperren) sie
vom
Gehen abzuhalten?
Das kommt doch auf die Situation an.
Einen Schüler, der kreidebleich mit der Hand vor dem Mund zur Tür stürzt, würde ich selbstverständlich nicht am Verlassen des Klassenzimmers hindern wollen, sondern ihm einen „Betreuer“ mit nach draußen schicken.
Einen, der aufsteht und sagt: „Ich hab keine Lust mehr/geh jetzt heim/will mal eine rauchen/ …“ hingegen würde ich jedenfalls - und wenns nicht anders geht, auch durch Abschließen der Tür - so lange am Verlassen des Raums hindern, bis die Schulleitung informiert ist.
Ihn einfach gehen zu lassen, wäre unverantwortlich - es ist ja nicht auszuschließen, dass er im Schulhaus Schaden anrichtet (wie z. B. /t/schueler-verwuesten-toiletten-was-tun/6707074
Was schlägst Du denn vor, wie sich der Lehrer in einem solchen Fall verhalten sollte, ohne seine Aufsichtspflicht zu verletzen?
In einigen Bundesländern gehört es übrigens sogar ausdrücklich zu den Rechten einer Lehrkraft, Aufräum- und Putzarbeiten (auch nach Unterrichtsschluss) anzuordnen und deren Durchführung ggf. durch Abschließen der Tür sicherzustellen, siehe z. B. http://www.schule-bw.de/schularten/sonderschulen/son… (S 5 / 4.2.3) und http://www.focus.de/schule/schule/recht/tid-17981/sc… (letzter Absatz).
Wäre das dann Deiner Meinung nach Freiheitsentzug & verbotene Kinderarbeit?
Gruß
Kreszenz