Ich habe in Oktober 2015 eine Wohnung im Wege der Zwangsversteigerung erworben. Im Gutachten stand dass die Wohnung leer wäre, aber nach dem Versteigerung musste ich festellen, dass die Wohnung an einem syrischen Flüchtling gemietet wurde. Die Hausverwaltung hatte in Mai 2005 einen Mietvertrag mit dem syrischen Person gemacht. Eine Kündigung wegen Eigenbedarf hatte ich direkt nach dem Versteigerung per Post zugeschickt , Frist 28.02.2016.
Die Hausverwaltung informierte mich vor kurzem, dass der Mieter im Knast sitze(wie lange, wissen die nicht). Das Jobcenter zahlt auch die Miete nicht mehr aufgrund meiner Kündigung. Die Wohnung ist eigentlich leer zurzeit(da der Mieter im Knast sitzt). Der Mieter ist aber noch da angemeldet.
Ich bin jetzt etwas überfordert und weiß nicht mehr , was ich machen soll. Geld für einen Anwalt habe ich nicht. Ich bin für jeden Tipp dankbar
2005 gab es noch keine syrischen flüchtlinge. du bist ein troll.
Wahrscheinlich vertippt, meint whrscheinlich Mai 2015. Und scheint kein Glück mit der Wohnung zu haben: Wohngeldübernahme Zwangsversteigerung
Rechtlich gesehen wird der Mieter, auch wenn er nicht zahlt, einen gültigen Mietvertrag haben. Falls Du die Adresse der JVA hast, in der dieser einsitzt, kann ich nur anraten, ihm eine fristlose Wohnungskündigung schicken. Das Problem dabei ist nur, dass die Post an JVA Insassen erst an die Staatsanwaltschaft geht, die die Post liest, und bis diese zugestellt werden mag, wird Wochen dauern.
Auch wenn der Mieter beim Einwohnermeldeamt noch nicht angemeldet ist, und der die Schlüssel hat, hast Du ein dickes Problem, Rein rechtlich kannst Du noch nicht einmal die Schlösser austauschen und die Wohnung ohne dessen Einwilligung betreten oder neu vermieten.
Du hast jetzt nur zwei Chancen:
- abwarten, evtl . mehrere Jahre, bis evtl. der Mieter wiederkommt und Du Dich direkt an ihn wenden kannst - die Wohnung bliebe leer mit entpsrechenden Mietausfällen
- zum Fachanwalt für Mietrecht gehen, auch wenn es finanziell schwerfällt. Vielleicht hast Du auch Recht auf Prozesskostenhilfe