Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden. Aufpassen muss man natürlich schon etwas dabei, den können Personen auftauchen (Wanderwege etc.), könnten je nach dem wie „naturnah“ die Fotosession abläuft, der Tatbestand des Erregen öffentlichen Ärgernisses gegeben sein, da sich das Ganze im öffentlichen Raum abspielt.
Weiterhin könnten im Zwielicht Jäger Euch für Wild halten, also nicht im Sinne von wild sondern Wild!
Hast Du da mal einen Link dazu, Onkel Kugel findet nämlich kein Bundeswaldjagdgesetz und werder im Waldgesetz noch im Jagdgesetz gibt es einen derartigen Artikel.
Das sollte ne Satire gewesen sein. Ich hätte ahnen müssen, das es Leute gibt, die so etwas ernst nehmen…
Ich finde die Denkweise irre: erstmal zu fragen, ob etwas privates, was keinem schädigt, verboten ist.
Hallo Änne,
in Deutschland wird zwar vieles verboten, aber wir leben immer noch in einem freien Land. Und ein Verein kann dir erst recht keine Vorschriften machen.
Natürlich gibt es keine Warnwestenpflicht im Wald.