Darf meine Firma mein Eingenommen Bargeld abziehen?

Fahrgast: Fahren sie mich nach Hause!
Fahrer: wo wohnen sie denn?
Fahrgast: Ey, sag ich nicht. Datenschutz! Sonst wissen Sie ja, wo ich wohne!
Fahrer: aber ohne diese Information kann ich Sie nicht dorthin fahren, wo sie hin wollen.
Fahrgast: samma, hakt’s? Hab ich doch gesagt! ICH WILL NACH HAUSE!
Fahrer: Sagen Sie mir wenigstens, ob ich rechts, links oder geradeaus fahren soll?
Fahrgast: Ich will hier keine Frage beantworten sondern nach Hause gefahren werden!!
Fahrer: dann kann ich ihnen auch nicht helfen.
Fahrgast: [steigt aus] Mal wieder ein Beweis das solche Fahrdienste fürn arsch sind weil hier Normand Ahnung hat aber sein Senf dazugeben will nur um zu reden.

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Bitte sehr, bitte gleich: § 108 GewO

Noch Fragen?

Hallo,
ich war 48 Jahre bei einer Krankenkasse beschäftigt und kenne mich gerade mit solchen Sachen sehr gut aus, aber „Aufträge“ und Forderungen in einem solchen Stil, wir sind hier weder fürn Arsch noch für Ärsche da.
Gruss
Czauderna

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Was hast Du an:

nicht verstanden?

Es bleibt aber eben die Rückfrage nach wie vor offen, ob/wie dieses einbehaltene Bargeld auf deiner Gehaltsabrechnung auftaucht. Dazu braucht es auch keine komplette Kopie der Gehaltsabrechnung, sondern würden die entsprechenden Positionen (auch ohne konkrete Beträge, sofern Du bestätigen kannst, dass diese richtig sind) reichen.

Und ja, auch wenn ein solches Vorgehen - wenn es denn richtig gemacht wird - nicht verboten ist, riecht die Sache so etwas gegen den Wind, weil sie in einer für kreative Abrechnungsmodelle bekannten Branche passiert und zumindest ungewöhnlich ist. Und wenn Du Dir nicht zu fein wärst, zielgerichtete Rückfragen zu beantworten, dann könnte man Dir auch weiterhelfen, und ggf. dafür sorgen, dass Du nicht später mal weniger Rente bekommst, als Dir eigentlich zustehen würde. Aber jeder ist bekanntlich seines Glückes eigener Schmied.

Ansonsten würde ich Dir empfehlen, Dich mal mit dem RVG auseinander zu setzen, bevor Du Dich mit

in der Öffentlichkeit lächerlich machst.

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Klare juristische Antwort: Es kommt darauf an.

Aufgrund der von Dir gegebenen Hinweise kann das nun mal nicht genauer beantwortet werden.

Die zentrale Frage, der Du permanent ausweichst, ist, ob auch die Barzahlungen auf der Abrechnung vollständig als Vergütung ausgewiesen sind. Was ist daran so schwer zu verstehen?

Tja, als Arbeitnehmer am Rechtsschutz im Arbeitsrecht zu sparen, kann halt auch teuer zu stehen kommen - abgesehen, daß der von Dir genannte Betrag völlig unrealistisch/frei erfunden ist.

Mal wieder ein Beweis dafür, daß wirklich seriöse Fachmenschen so lange nicht mit irgendwelchen Paragraphen um sich schmeissen, solange der Sachverhalt nicht wirklich klar ist.