Das wird er wohl spätestens dann, wenn er das nächste Mal die
Post in die Wohnung legen will. Darum geht’s hier doch grade.
Da ein Vermieter aber eigentlich gar keinen Schlüssel seiner vermieteten Wohnungen haben dürfte…sollte er auch eigentlich nicht merken dürfen, wenn das Schloß getauscht wurde.
Ich frage mich da vielmehr…warum hat der VM Zugang zu der Post seiner Mieter…hat der Mieter keinen eigenen Briefkasten???
Damit war nicht ausschließlich der Postbote gemeint, sonder derjenige, der vom Sender oder Empfänger dazu beauftragt wurde, die Post/Sendung an den Empfänger zu überbringen.
Abgesehen davon, darf der Sender nicht ohne Zustimmung des eigentlichen Empfängers einen anderen "Zwischen-"empfänger bestimmen. (Achtung: Ich sagte Empfänger nicht gewerblicher Transporteur)
Also z.B. den Nachbarn, nur weil dieser gerade da ist. Könnte ja auch Nachbarschaftskrieg herrschen… .
Das es hier eine gängige Praxis vorherrscht, ist ein anderes Thema.
Da ein Vermieter aber eigentlich gar keinen Schlüssel seiner
vermieteten Wohnungen haben dürfte…sollte er auch eigentlich
nicht merken dürfen, wenn das Schloß getauscht wurde.
Ähm - die Ausgangsfrage hast Du aber schon gelesen, oder?
Ich frage mich da vielmehr…warum hat der VM Zugang zu der
Post seiner Mieter…hat der Mieter keinen eigenen
Briefkasten???
Vielleicht handelt es sich um Päckchen oder Pakete? Oder er ist dem Postboten begegnet?
Gruß
loderunner
Da ein Vermieter aber eigentlich gar keinen Schlüssel seiner
vermieteten Wohnungen haben dürfte…sollte er auch eigentlich
nicht merken dürfen, wenn das Schloß getauscht wurde.
Ähm - die Ausgangsfrage hast Du aber schon gelesen, oder?
Ja freilich…
Ich meinte das so:
Der M muß den VM nicht fragen, ob er das Schloß tauschen darf, er muß es nur aufbewahren und zurücktauschen im Falle eines Auszugs.
Da ein VM (der VM im allgemeinen)aber grundsätzlich keinen Schlussel seiner vermieteten Wohnungen haben darf, sollte er noch nichteinmal merken, wenn das Schloß getauscht wurde…weil er sich ja sonst quasi outen würde versucht zu haben sich Zugang zur Wohnung zu verschaffen…
Und wenn der VM (jetzt im speziellen) merkt, dass der Schlüssel nicht mehr passt-> na und?
Ich frage mich da vielmehr…warum hat der VM Zugang zu der
Post seiner Mieter…hat der Mieter keinen eigenen
Briefkasten???
Vielleicht handelt es sich um Päckchen oder Pakete? Oder er
ist dem Postboten begegnet?
Hm, also ich hätte das dann anders formuliert, ich hätte da dann explizit von Päckchen gesprochen aber vielleicht hast Du ja recht.
Abgesehen davon, darf der Sender nicht ohne Zustimmung des
eigentlichen Empfängers einen anderen "Zwischen-"empfänger
bestimmen. (Achtung: Ich sagte Empfänger nicht gewerblicher
Transporteur)
kannst Du diese Aussage mal etwas konkretisieren? Wenn ich etwas bei Ebay verkaufen und Versand per Hermes vereinbare dürften die Hermes AGB vom Empfänger wohl als akzeptiert gelten. In diesen heißt es, wie sinngemäß in allen anderen AGB der üblichen Paketdienste: „Der absendende Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Übergabe auch an eine andere Person erfolgen darf, von der den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt ist. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Adressaten (Empfänger) anwesende Mitglieder und Angestellte des Haushaltes des Empfängers sowie unmittelbare Nachbarn des Adressaten.“
Möchte der Empfänger die Sendung höchstpersönlich in Empfang nehmen, muss der Versand „eigenhändig“ erfolgen.
Hallo Rudi,
dass meinst du aber nicht im ernst, oder?
> Gerade ältere VM fühlen sich manchmal einfach nur aus
Unkenntnis berechtigt, einen Schlüssel zu behalten - oder
vielleicht meint der VM den „Familienanschluss“ einfach nur
ganz nett …
Mein Vermieter, egal ob Einliegerwohnung oder Hochhaus, steht morgens bei mir im Rahmen, ohne Klingeln ohne Klopfen, ich vielleicht in der hab 8 Stellung oder einer Ähnlichen und begrüßt mich ganz familiär mit einem Klaps auf dem Po
Na ich weiß nicht ob Muttchen oder Opi nicht selbst das Wissen haben, dass dies nicht richtig sein kann…
Schloss raus ohne Diskusionen wäre meine Empfehlung und zur Tagesordnung übergehen. Ein langer und zäher Disput wäre bestimmt unausweichlich.
Lieben Gruß
Plö
> Gerade ältere VM fühlen sich manchmal einfach nur aus
Unkenntnis berechtigt, einen Schlüssel zu behalten - oder
vielleicht meint der VM den „Familienanschluss“ einfach nur
ganz nett …
Mein Vermieter, egal ob Einliegerwohnung oder Hochhaus, steht
morgens bei mir im Rahmen, ohne Klingeln ohne Klopfen, ich
vielleicht in der hab 8 Stellung oder einer Ähnlichen und
begrüßt mich ganz familiär mit einem Klaps auf dem Po
) nettes Bild )
Na ich weiß nicht ob Muttchen oder Opi nicht selbst das Wissen
haben, dass dies nicht richtig sein kann…
Ich habe tatsächlich schon einige dieser Kameraden kennengelernt (als Vermieter von Bekannten und auch als Vermieter-Kollegen - durchweg die ältere Generation) - „Die Wohnung ist ja schliesslich immer noch MIR“ - und ihnen ordentlich den Kopf gewaschen
Schloss raus ohne Diskusionen wäre meine Empfehlung und zur
Tagesordnung übergehen. Ein langer und zäher Disput wäre
bestimmt unausweichlich.
Oh - da habe ich wohl zu sehr nur auf die Frage reagiert.
Aber ich schliesse mich DIR an > einfach Schloss wechseln, ohne viel Fragerei/Brief/Einschreiben etc. - schließlich müsste dann der „Anschluss-Suchende“ erstmal auf den Mieter zukommen … und damit Farbe bekennen