…Hallo, ich will versuchen, mal zu verstehen, soweit es
möglich ist.
Hallo Günter : Weiter unten findest Du einen Thread
Wo eine Uschi Müller das Selbe anbietet – zu verstehen und zu
übersetzen, als sie meine Naivität total entblößt hatt, ist
sie verstummt, vielleicht ist sie auch an einen Lachkrampf
erstickt.
Das kennt man ja aus der Litheratur, wenn Leute etwas nicht
verstehen, brauchen sie das Mobbing um sich gegen einen Don
Quijote wohlzufühlen.
Also schau unten Uschi Müller.
Du meinst
Dann wechsle den Anwalt. Es waren ihrer Vier.die durch die Schwarzen Konten geführt haben.
Hinter der Hand wurde mir mitgeteilt das mit den Richter
gemauschelt wurde.
Hallo, ich würde das nicht so nennen. Es gibt Fälle, da ist es schon mal notwendig, schon vor dem Verfahren sich mal mit einem Richter zu unterhalten, welche Weg man einschlagen sollte, insbesondere wenn Anwalt und Gericht erkennen müssen, dass jede ohne vernünftige Gründe prozessiert und - mal Deutsch - allen die Zeit stiehlt - sein geld kaputtmacht - und nicht erkennen will - dass er nicht im Recht ist.
Damit haste Recht: …Es ist immer ein Problem, Recht zu
haben und Recht zu bekommen.
Wieso behaptes Du das mein Fall hier nicht bekannt ist, wie
sollte er auch er wurde von einer Meute verständnisloser Mods
permanent gelöscht, ich wurde dafür Schuldig gesprochen, das
ich zu der Unverständlichkeit der Angelegenheit von den Leser
gemobbt wurde.
Du hast richtig Erkannt …: ein Urteil, das es offenbar
gibt und die Urteilsgründe unbekannt sind,
Dann siehe unten; Uschi Müller
Zur Klarstellung. Es liegt nicht an den MODs. Es liegt am Brett. Du kannst hier nicht einen Rechtsstreit in seiner gesamten Form zur Diskussion stellen und Antworten erwarten - von denen ich den Eindruck habe, wenn sie nicht so ausfallen, wie Du es erwartest - bist Du ohnehin nicht bereit etwas anzunehmen - aber vor allem kannst Du keine Antworten auf Fragen erwarten von Personen, die nicht Deinen Fall in allen Einzelheiten kennen.
Da ist nur in Sonntagsreden das Berufsstatement,
gesellschaftspolitisch relevant.
Dass es darum geht, die soziale und wirtschaftliche Situation,
Kunstschaffender in diesem unseren Lande zu verbessern. Alles
nur politische Lippenbekenntnisse : Frei der Parole: Was dann
nicht sein kann, dann
auch nicht sein muss.
Du fragst: Welche ? BGH oder Bundesverfassungsgericht.
Na, Du schreibst von den höchsten Gerichten. Das gibt es den BGH der relevante Zivil- und Strafsachen in oberster Instanz zu prüfen hat, es gibt einen Bundesfinanzgerichtshof, ein Bundesarbeitsgericht , ein Bundessozialgericht usw. Ich vermute mal aus Deinen Hinweisen, dass es sich möglicherweise um eine angegriffene Verwaltungsentscheidung handelt, die in letzter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt wurde. Nur in Ausnahmefällen kann dann das Bundesverfassungsgericht, der 2. Senat, angerufen werden.
Wer ist Karlsruhe ? ich finde die Frage irritierend.
Karlsruhe stellt also fest: Soweit in den Vordergerichtlichen
Entscheidungen längst festgestellt
Wurde, dass ein Kunstausübender, für die
Kunstfreiheitsgarantie um keine Erlaubnis fragen muss.
Das ist so rochtig, wer Kunst ausübt muss nicht fragen, solange er nicht gegen geltendes Recht verstösast (wobei hier ein Verstoss im Rahmen von Kunst sehr weit gefasst ist)
Muss hier auch nicht weiter auf den Vorbehalt eingegangen
werden. die Kunstfreiheitsgarantie auch nicht schrankenlos
gewährt ist.
Gemeint wurde: Die spinnen wohl da draußen im Lande, von der
verfassungsrechtsprechung zu verlangen immer wieder die
Kunstfreiheitsgarantie erklären. da kann man wohl erwarten das
die gesellschaftspolitischen Macher Ihr Handwerk verstehen.
Dass ganze hat leider ein Manko, die höchstrichterliche
Begründung der Entscheidung (-1-BvR-188/81-) ist nicht öffentlich.
Diese Entscheidung ist nicht „geheim“. Gegen Zahlung von 50 Pfennig pro kopierter Seite kannst Du dieses Urteile jederzeit anfordern.
Vielleicht auch deswegen, zu vermeiden, das
Bundesverwaltungsgericht-Berlin nicht lächerlich zu machen.
Denn Fakt war, Da hatte das Oberverwaltungsgericht- Münster
zu recht erkannt, das man für die Kunstfreiheit keine
Erlaubnis braucht.
Und da geht so ein spinnertes Bundesgericht hin, zu behaupten
das es der Kunst, trotzdem nicht erlaubt sein Kann sich zu
jeder Zeit an jeden Ort in jeder Art und Weise zu betätigen.
Vielleicht der nichtöffentliche Wink mit dem Zaunpfahl, um
keinen gesellschaftspolitischen Skandal zu entfachen
Von wegen sind alle Urteile und Inhalte der Urteile öffentlich
zugänglich. Oder willste mich als Lügner hinstellen?
: Frei dem Motto Da will uns dieses Arschloch doch
tatsächlich eine
Verfassungsrechtsprüfung darlegen und interpretieren: in der
höchstrichterlich festgestellt wird: Dass die Kunstfreiheit nicht zu jeder Zeit an jeden Ort in jeder Art und Weise gewährt werden muss.
Da ist im Endergebnis nur ein Verwaltungspräsident zuständig
und nicht alle. Mit deinen Mutmaßungen ein Stimmungsbild zu
malen, Finde ich nicht fair. Ich war reisender in Sache
Kunstfreiheit, da es den Kommunen bundesweit darum ging mir
die Kunstfreiheit zu verbieten, waren für die Kommunen
einzelner Länder auch verschiedene Verwaltungspräsidenten
zuständig, die durchaus dafür waren, das die Kunstfreiheit
nicht an jeden Ort gewährt werden muss.
Nur mit der Chance, dass die Karlsruher Entscheidung nicht für
die Öffentlichkeit bestimmt , hat man der Öffentlichkeit
beweisen wollen das ich spinne, die Karlsruher Begründung nur
meinem Wunschdenken interpretieren wolle.
damit hatte ich auch bei den Berufsverbänden BBK-Kunst,
Gewerkschaft-Kunst und der öffentlichen Meinung verloren, Was zählt die Meinung eines Kleinen Mannes gegen das Wort eine Minister Clement ehemals Herr aller Orte die ich meiner Kunstfreiheit begehrte.
Erst als immer mehr und mehr Kunstschaffende, den Zugang zu
den Orten verlangten.
Ist auch das Bundesverwaltungsgericht gezwungen den Schwachsinn zurückzunehmen. Der Kunst nicht Erlaubt sein kann, sich zu jeder Zeit an jeden Ort in jeder Art und weise zu betätigen.
Siehe : Bundesverwaltungsgericht Von 04,07 -11 B - 23 / 96
in: Neue Juristische Wochenschrift, 1997, Seite 406
Also darf ich jetzt, was ich zur Fortführung meiner
Künstlerischen Laufbahn nicht durfte
Und da willst mir den Schwachsinn erzählen.
Das zum Sozialhilfegesetzt, zur Wiedereingliederung in Das
Arbeitsleben, das Sozialamt nicht verpflichtet werden kann,
mir Farben, Pinsel und Papier zu zahlen,
Richtig, genau das will ich Dir erklären. Das Sozialamt ist und war noch nie bisher für berufliche Wiedereingliederung zuständig. Dies ist Aufgabe des Arbeitsamtes und dort erhälst Du dann Hilfe, wenn Du dorthin Leistungen abgeführt hast. Im Klartext, wer beim Staat in diverse Töpfe zahlt, erhält hieraus auch Geld, wenn er in Not ist, aber wer nicht in einen Topf zahlt, muss sich dann eben mit dem bescheiden, was das Sozialamt für das Überleben notwendig erachtende Existenzminimum leistet.
Du meinst: Der Prozess war doch nie zu gewinnen. Irgendwie
ist Dir was entgangen, Ich habe gewonnen
Und werde mit Sicherheit keiner Behörde oder Richter in den
Arsch, um meine Kunst an jeden Ort ausüben, das es sich bei
dem Ort nicht um eine belebte Straßenkreuzung oder
Feuerwehrausfahrt handelt, nur an diesen Orten werde ich in
Definition, dass man sonstigen Orts nicht um Erlaubnis fragen,
hier aber verpflichtet darum zu fragen muss.
Wer aber wollte hier Kunst auf einer Straßenkreuzung
ausstellen? Fragt Karlsruhe. Darauf muss hier gar nicht wieter
eingegangen werden.
Kunst auf einer Strassenkreuzung ist eine Ordnungswidrigkeit, wenn die Aufstellung der Kunstwerke nicht behördlich genehmigt ist. Kunst an eienr Strassenkreuzung kann Verkehrsgefährdung sein.
Der Beschwerdeführer wollte nur festgestellt wissen das Er für
den Kommunikativen Allgemeingebrauch einer Fussgängerzone
keine braucht.
Wäre ich Dein Richter gewesen, hätte ich die Kosten auf eine Million festgestetzt (geht leider nicht) , wäre es möglich gewesen, um einen derartigen schwachsinnigen Prozess für die Zukunft zu verhindern.
Willst Du uns hier vergackeiern ?
`GRuss Günter