Das Thema Rupp mal anders formuliert

Ihr lasst euch von jedem verarschen???
Ich sehe das so:

Rupp (o. wie auch immer) versucht hier ein Problem das er hat o. hatte in einer Art von Kunst an den Mann zu bringen - niemand der eine Rechtschreibschwäche o. sonstige Ausdrucksschwäche hat argumentiert mit: „ohne eigene Wertung“ o.ä. - und spielt „künstlerisch“ mit den Reaktionen auf sein geschreibsel.
Der einzige der das erkannt zu haben scheint ist sven, der ihn seinerseits auf die Schippe nimmt.

In diesem Brett geht es darum Leuten mit Rechtsfragen zu helfen und nicht irgendwelche dämlichen Wortspielereien auszutragen.

Das ist meine Meinung zum Thema.

M.

2 „Gefällt mir“

An Günter Wunderle zurück.

…Hallo, ich will versuchen, mal zu verstehen, soweit es möglich ist.

Hallo Günter : Weiter unten findest Du einen Thread
Wo eine Uschi Müller das Selbe anbietet – zu verstehen und zu übersetzen, als sie meine Naivität total entblößt hatt, ist sie verstummt, vielleicht ist sie auch an einen Lachkrampf erstickt.
Das kennt man ja aus der Litheratur, wenn Leute etwas nicht verstehen, brauchen sie das Mobbing um sich gegen einen Don Quijote wohlzufühlen.
Also schau unten Uschi Müller.
Du meinst

Dann wechsle den Anwalt. Es waren ihrer Vier.die durch die Schwarzen Konten geführt haben.

Hinter der Hand wurde mir mitgeteilt das mit den Richter gemauschelt wurde.

Damit haste Recht: …Es ist immer ein Problem, Recht zu haben und Recht zu bekommen.
Wieso behaptes Du das mein Fall hier nicht bekannt ist, wie sollte er auch er wurde von einer Meute verständnisloser Mods permanent gelöscht, ich wurde dafür Schuldig gesprochen, das ich zu der Unverständlichkeit der Angelegenheit von den Leser gemobbt wurde.
Du hast richtig Erkannt …: ein Urteil, das es offenbar gibt und die Urteilsgründe unbekannt sind,
Dann siehe unten; Uschi Müller

Da ist nur in Sonntagsreden das Berufsstatement, gesellschaftspolitisch relevant.
Dass es darum geht, die soziale und wirtschaftliche Situation, Kunstschaffender in diesem unseren Lande zu verbessern. Alles nur politische Lippenbekenntnisse : Frei der Parole: Was dann nicht sein kann, dann
auch nicht sein muss.

Du fragst: Welche ? BGH oder Bundesverfassungsgericht.

Wer ist Karlsruhe ? ich finde die Frage irritierend.
Karlsruhe stellt also fest: Soweit in den Vordergerichtlichen Entscheidungen längst festgestellt
Wurde, dass ein Kunstausübender, für die Kunstfreiheitsgarantie um keine Erlaubnis fragen muss.
Muss hier auch nicht weiter auf den Vorbehalt eingegangen werden. die Kunstfreiheitsgarantie auch nicht schrankenlos gewährt ist.
Gemeint wurde: Die spinnen wohl da draußen im Lande, von der verfassungsrechtsprechung zu verlangen immer wieder die Kunstfreiheitsgarantie erklären. da kann man wohl erwarten das die gesellschaftspolitischen Macher Ihr Handwerk verstehen.

Dass ganze hat leider ein Manko, die höchstrichterliche
Begründung der Entscheidung (-1-BvR-188/81-) ist nicht öffentlich.

Vielleicht auch deswegen, zu vermeiden, das Bundesverwaltungsgericht-Berlin nicht lächerlich zu machen.
Denn Fakt war, Da hatte das Oberverwaltungsgericht- Münster zu recht erkannt, das man für die Kunstfreiheit keine Erlaubnis braucht.
Und da geht so ein spinnertes Bundesgericht hin, zu behaupten das es der Kunst, trotzdem nicht erlaubt sein Kann sich zu jeder Zeit an jeden Ort in jeder Art und Weise zu betätigen.

Vielleicht der nichtöffentliche Wink mit dem Zaunpfahl, um keinen gesellschaftspolitischen Skandal zu entfachen
Von wegen sind alle Urteile und Inhalte der Urteile öffentlich zugänglich. Oder willste mich als Lügner hinstellen?
: Frei dem Motto Da will uns dieses Arschloch doch tatsächlich eine

Verfassungsrechtsprüfung darlegen und interpretieren: in der
höchstrichterlich festgestellt wird: Dass die Kunstfreiheit nicht zu jeder Zeit an jeden Ort in jeder Art und Weise gewährt werden muss.

Da ist im Endergebnis nur ein Verwaltungspräsident zuständig und nicht alle. Mit deinen Mutmaßungen ein Stimmungsbild zu malen, Finde ich nicht fair. Ich war reisender in Sache Kunstfreiheit, da es den Kommunen bundesweit darum ging mir die Kunstfreiheit zu verbieten, waren für die Kommunen einzelner Länder auch verschiedene Verwaltungspräsidenten zuständig, die durchaus dafür waren, das die Kunstfreiheit nicht an jeden Ort gewährt werden muss.

Nur mit der Chance, dass die Karlsruher Entscheidung nicht für die Öffentlichkeit bestimmt , hat man der Öffentlichkeit beweisen wollen das ich spinne, die Karlsruher Begründung nur meinem Wunschdenken interpretieren wolle.
damit hatte ich auch bei den Berufsverbänden BBK-Kunst,

Gewerkschaft-Kunst und der öffentlichen Meinung verloren, Was zählt die Meinung eines Kleinen Mannes gegen das Wort eine Minister Clement ehemals Herr aller Orte die ich meiner Kunstfreiheit begehrte.
Erst als immer mehr und mehr Kunstschaffende, den Zugang zu
den Orten verlangten.
Ist auch das Bundesverwaltungsgericht gezwungen den Schwachsinn zurückzunehmen. Der Kunst nicht Erlaubt sein kann, sich zu jeder Zeit an jeden Ort in jeder Art und weise zu betätigen.

Siehe : Bundesverwaltungsgericht Von 04,07 -11 B - 23 / 96

in: Neue Juristische Wochenschrift, 1997, Seite 406

Also darf ich jetzt, was ich zur Fortführung meiner Künstlerischen Laufbahn nicht durfte
Und da willst mir den Schwachsinn erzählen.
Das zum Sozialhilfegesetzt, zur Wiedereingliederung in Das Arbeitsleben, das Sozialamt nicht verpflichtet werden kann, mir Farben, Pinsel und Papier zu zahlen,

Du meinst: Der Prozess war doch nie zu gewinnen. Irgendwie ist Dir was entgangen, Ich habe gewonnen
Und werde mit Sicherheit keiner Behörde oder Richter in den Arsch, um meine Kunst an jeden Ort ausüben, das es sich bei dem Ort nicht um eine belebte Straßenkreuzung oder Feuerwehrausfahrt handelt, nur an diesen Orten werde ich in Definition, dass man sonstigen Orts nicht um Erlaubnis fragen, hier aber verpflichtet darum zu fragen muss.
Wer aber wollte hier Kunst auf einer Straßenkreuzung ausstellen? Fragt Karlsruhe. Darauf muss hier gar nicht wieter eingegangen werden.
Der Beschwerdeführer wollte nur festgestellt wissen das Er für den Kommunikativen Allgemeingebrauch einer Fussgängerzone keine braucht.

G.Rupp

Verstecke Dich nicht hinter Kunst und
Legasthenie! Gehe arbeiten!

Hallo Wolfgang Dreyer
Dann ist Kunst keine Arbeit? und die gesetzliche aufforderung Sozialhilfeempfänger wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern keine Gesellschaftsverpflichtung.

Rate mal wie dick mein Hals wird, einen solchen Blödsinn lesen zu müssen.

Rupp

Guten Morgen Rupp!

Mehrere Leser versuchen, sich durch Deine Endlostexte zu wühlen, weil Du zunächst den Eindruck erweckst, Hilfe zu brauchen. Tatsächlich mißbrauchst Du die Hilfsbereitschaft.

Ich schrieb Dir, das Sozialamt sei nicht für die Kosten von Pinsel und Farbe zuständig und riet, wenigstens vorübergehend eine abhängige Beschäftigung anzunehmen. Mit entlarvend verdrehender Reaktion schnitzt Du daraus die Frage, ob Kunst keine Arbeit ist.

Vielleicht sind Dir nur Zusammenhänge von Bedarf, Befriedigung des Bedarfs und Entlohnung nicht geläufig oder Dir ist nicht an der Lösung irgendeines Problems gelegen, sondern nur an der Aufrechterhaltung Deiner ach so armen Opferlammrolle.

Für mich ist das Thema damit beendet.

Gruß
Wolfgang

Nachdem ich mir hier Deine Vielzahl von geistigen Fehlergüssen angetan habe, bleibt nur ein Fazit: Du bist nichts weiter als ein paranoider Schmarotzer, der irgendeinen Mist, von dem er bahauptet, dass es Kunst sei, jederzeit und überall ausüben will und zudem das Geld dafür vom Sozialamt haben will.
Ich kriege kein Geld vom Sozialamt dafür, dass ich arbeiten gehe, nein, ich verdiene mein Geld selber. Schon mal davon gehört? Ja, wirklich, man kann da draussen Geld verdienen!!

Fazit: Hör auf, dieses Board mit Deinem – entschuldigung – Müll, deinem verkorksten Rechtsverständnis und Deiner penetranten Persönlichkeit zuzumüllen und tu das, was jeder von uns tut, um sich zu entfalten: GEH ARBEITEN!

Hallo Eckard,
ist dir schon aufgefallen, dass mehrere dem Rupp Hilfe angeboten bzw. Ratschläge gegeben haben?
R. scheint keine zu wollen, da er auf alles ablehnend reagiert. Das erinnert mich (und nicht nur mich) an die endlosen und nichtsbringenden Postings eines Justizmissbrauchsopfers, der vor längerem hier das Brett zugemüllt hat.

Jemand, der Hilfe braucht, nimmt auch mal Hilfe an und lehnt nicht grundsätzlich alles als Tineff ab.

Gruß
HaWeThie

Nicht von jedem.
Hallo Mike!

Da hast Du mich aber gründlich falsch verstanden.
Zu meinem Berufsbild gehört auch eine, wenn auch sehr kleine, Sozialarbeiter-Komponente. Die kann jeder nach Lust und Laune ausleben, zB. wenn man Verwirrte auf den Straßen einsammelt. Manche tüten die nur ein und liefern sie im Heim ab, andere machen sich Gedanken über das Warum.
Ich bin kein Mediziner, denke aber Rupp will uns hier nicht verschaukeln, wenn dieses Forum ihm auch nicht wirklich helfen kann.

Tschüs, Sven.

kein Lachkrampf…
Hallo Rupp,

Hallo Günter : Weiter unten findest Du einen Thread
Wo eine Uschi Müller das Selbe anbietet – zu verstehen und zu
übersetzen, als sie meine Naivität total entblößt hatt, ist
sie verstummt, vielleicht ist sie auch an einen Lachkrampf
erstickt.

Weder bin ich verstummt noch an einem Lachkrampf erstickt, aber du wirst mir doch auch zugestehen, dass ich nicht 24 Stunden am PC sitze, nur um auf deine Beiträge zu reagieren.

Allerdings ist es auch so, dass ich immer noch nicht so recht weiß, was genau für Hilfe du dir von den Leuten in diesem Forum erwartest.

Mir drängt sich nämlich allmählich der Eindruck auf, dass du jeden, der dir nicht zustimmt, (sei es hier oder auch in deinem Kampf gegen Behörden) als inkompetent und böswillig abtust.

Und genau da beißt sich die Katze in den Schwanz. Eine andere als deine Meinung interessiert dich doch gar nicht. Du fühlst dich im Recht (bist sogar im Besitz von geheimen Verfassungsgerichtsurteilen - das ist im übrigen Blödsinn: jedes Urteil des BVerfG ist öffentlich!) und siehst dich als „Künstler“ verfolgt und deiner „Rechte“ beraubt.

Aber jetzt mal meine Meinung zu deiner Interpretation von „Freiheit der Kunst“:

Der Artikel im GG besagt nichts anderes als dass niemand eine bestimmte Kunstrichtung und deren Ausübung verbieten darf. Der Künstler entscheidet allein über seine Kunst.
Was da aber nicht drin steht, ist, dass jeder Künstler an jedem ihm genehmen Ort seine „Kunstwerke“ auch verkaufen oder ausstellen darf. Selbst ein Picasso oder ein Josef Beuys hätten sich nicht einfach ohne Genehmigung oder Anmeldung auf irgendeinen Marktplatz stellen können, um ihre Kunst an den Mann zu bringen.

Statt deine Zeit damit zu verschwenden, einen aussichtslosen Kampf gegen Behörden zu führen, solltest du dich lieber daruf konzentrieren, vielleicht einen Galeristen oder ein Restaurant oder eine Firma mit viel Publikumsverkehr zu finden, die deine Kunstwerke ausstellen.
Wenn dir das aber auch nicht gelingt, dann solltest du dich wirklich einmal fragen, ob das was du produzierst, überhaupt Kunst ist…Es gibt nämlich viele Leute, die gerne malen, trotzdem aber nie den Anspruch erwecken würden, Künstler zu sein.
Denn: wahre Kunst wird von Kunstexperten auch als solche erkannt, auch wenn viele andere damit vielleicht nichts anfangen können.

Gruß
Uschi

Damit ist alles gesagt!!!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

2 „Gefällt mir“

von Wendelin
GEH ARBEITEN!
Ich kriege kein Geld vom Sozialamt dafür, dass ich arbeiten gehe, muss
und das tu , was jeder von uns tut, um sich zu entfalten!
Frage: Kluge Worte oder geistige Fehlergüsse?
Wo kann einer Arbeiten, der unter dem Müll, verkorksten Rechtsverständnis seine Persönlichkeit zugemüllt bekommt, sich entfakllten.
Ich würde das eher ein Arbeitsverbot nennen,
Wenn einer nicht arbeiten darf, bekommt er Sozialhilfe aber keine Hilfe zur wiedereingliederung ins Arbeitsleben, obwohl vom Gesetz vorgesehen- entscheitet die Vergabe einer wiedereingliederung, immer noch der Sachbearbeiter:
Pech wenn der Sachbearbeiter „Wendelin“ heißt.
Entschuldigung

Von von Wolfgang Dreyer
Du beschwerst Dich am Schluß, daß Dir das Sozialamt keine Arbeitsmittel finanziert.
Bei Betrachtung des letzten Punktes ist ohne weiteres eine merkwürdige Ansicht über die Aufgaben des Sozialamtes, wenn nicht sogar unseres gesamten Gemeinwesens erkennbar. Das Amt verhindert, daß Du verhungerst. Für Pinsel und Farbe ist nicht die Allgemeinheit zuständig, sondern ausschließlich Du selbst.
Lieber Wolfgang Dreyer, Den dicken Hals, den ich ob deiner Naivität bekomme, habe ich bereits an andere Stelle dargelegt.
Du fragst: Hast Du in diesem Zusammenhang schon einmal einen wenigstens vorübergehenden Broterwerb durch abhängige Beschäftigung in Erwägung gezogen?
Ja! Allgemeiner Erhebungen und Statistiken können nur 8% deutscher Kunstschaffender vom Kunstschaffen leben, Also muss er Arbeiten gehen wenn er Familie hat. Aber das ist hier auch nicht das Problem, das Problem ist der Kampf gegen staatlich sanktionierte Arbeitsverbote,
Entschuldigung für das Aufrechterhalten meiner armen Opferlammrolle.

von Uschi Müller
Weder bin ich verstummt noch an einem Lachkrampf erstickt, aber du wirst mir doch auch zugestehen, dass ich nicht 24 Stunden am PC sitze, nur um auf deine Beiträge zu reagieren.
Antwort: Hat kein Mensch verlangt, nur scheint es mir befremdlich, das Du Dir meine Sache bis ins detail fur deine Neugier ( Selbstbefriedigung verbrauchst) dann aber aus dem Angebot Hilfe zuleisten, mit Stillschweigen zurückziehst.

Das machtletztlich auch nur einen dicken Hals!

Oder meinste Wirklich Dein nachträgliche Halbwissen könnte überzeugen: Interpretation von „Freiheit der Kunst“:oder
, was genau für Hilfe erwartest. von den Leuten in diesem Forum.
Nun Ja, da war erst mal Dein Angebot ( Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten ) Das war wohl nix?
Welchen Zweck verfolgste jetzt, mich als Lügner hinzustellen. ( jedes Urteil des BVerfG ist öffentlich!)
Also bin ich ein Lügner. wenn ich per Zufall, die Abschrift mit den Vermerk in die Finger bekomme:
Ab ins Archiv, nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Und genau dazu haben mich die Behörden als inkompetenter und böswilligen Falschdeuter verkauft.
Damit bin ich mit Recht ( im Besitz eines geheimen Verfassungsgerichtsurteil )
Damit Liebe Usche-Müller: haste recht! Was da aber nicht drin steht, ist, dass jeder Künstler an jedem ihm genehmen Ort seine „Kunstwerke“ auch verkaufen oder ausstellen darf.
Da aber erwartet die Nichtöffentliche Karlsruher Prüfung, dass jeder Draußen im Lande sein Handwerk versteht
Zu erkennen , auch ein Picasso oder ein Josef Beuys ohne Genehmigung oder Anmeldung auf irgendeinen Marktplatz stellen können darf , um ihre Kunst an den Mann zu bringen.
Dazu braucht man nur den Alltagsgebrauch der Gewerbe- oder die Düsseldorfer Straßenordnung lesen.
Warum ich gegen jedes Gesetz, dennoch gezwungen werde einen aussichtslosen Kampf gegen Behörden zu führen, bekomm nicht auf die Reihe,
Du schlußfolgers: wahre Kunst wird von Kunstexperten auch als solche erkannt, auch wenn viele andere damit vielleicht nichts anfangen können.
Obwohl nicht erforderlich ( Kunst braucht sich keiner selektiven Wertung unterwerfen )Habe ich für den Kampf gegen die Behörden, Eine Expertise: Der Fachhochschule für Kunst und Design- Köln.
Aus der hervorgeht, was ich da mache, Kunst ist.
Ein Novum, aber die Gutachter wollten halt ihrer Möglichkeit, Mittelhelfen, den Kämpf gegen die Behörde zu gewinnen.

Mit der letztentscheidung des Bundesverwltungsgericht habe ich das auch.
Wofür aber gelitten, wofür aber das Opferlamm spielen müssen-
Wenn es auch Pathetisch klingt: aber genau diese Frage stelle ich hier!

Gruß
RUPP

Der - mutmaßliche - Kern der Sache …
Hallo, Rupp,

wenn ich Ihre Beiträge, vor allem Ihre Antwort auf mein letztes Posting richtig deute, geht es umfolgendes: Sie wollten offenbar in einer Fußgängerzone oder sonst auf der Straße Ihre Kunst ausstellen und verkaufen. Sie haben wahrscheinlich Ihre Bilder und Zeichnungen ausgebreitet, vielleicht Preisschilder aufgestellt, und Ihre Arbeiten den Passanten angeboten. Die Gemeinde hat Ihnen daraufhin wahrscheinlich diese Tätigkeit untersagt. Dabei wird sie wohl argumentiert haben, daß das Verkaufen von Kunstwerken erlaubnispflichtige Sondernutzung ist und Sie keine Sondernutzungserlaubnis besitzen. Dennoch haben Sie - weil Sie überzeugt sind, Ihre Kunst in Anbetracht grundgesetzlicher Kunstfreiheit auch ohne Erlaubnis verkaufen zu dürfen - weitergemacht. Weil aber die Sondernutzung öffentlicher Straßen ohne Sondernutzungserlaubnis ordnungswidrig ist, hat Ihnen die Gemeinde wahrscheinlich eine Untersagungsverfügung und einen Bußgeldbescheid geschickt. Gegen beides haben Sie sich offenbar langwierig gewehrt.

Liege ich damit richtig?

Wenn ja, dann sei dazu folgendes gesagt:

  1. Die Gemeinde hat Ihnen nicht das Ausstellen oder Aufführen von Kunst generell und dauerhaft verboten. Sie hat Ihnen lediglich vorübergehend (nämlich bis zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis) ihre Tätigkeit untersagt. Sobald Sie eine Sondernutzungserlaubnis beantragt hätten, die Ihnen sicher auch geräuschlos erteilt worden wäre, hätten Sie Ihrer Betätigung sofort weiter nachgehen können! Diese Art Untersagung enthält auch keine Aussage in dem Sinne, daß Ihre Betätigung gegenüber anderen Interessen minderwertig, weniger schützenswert oder sonst geringerwertig wäre!

  2. Gegen die Tatsache, daß Sie für das Ausstellen und Verkaufen von Kunst auf der Straße ein Verwaltungsverfahren (zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis) über sich ergehen lassen müssen, ist rechtlich (und gesellschaftspolitisch) nichts einzuwenden. Öffentlicher Verkehrsraum ist knapp und es gibt enorm viele Menschen, die ihn für sich verwenden wollen - die meisten zur Fortbewegung im Auto, zu Fuß, auf dem Fahrrad, viele zum Anbieten von Ware (Obst, Gemüse, Schuhe, und sonst was) oder Anwerben von Kunden, andere für Pflastermalereien, Musikdarbietungen oder andere Kunstaufführungen. Auf diese Interessen muß der knappe Verkehrsraum angemessen und möglichst gleichmäßig verteilt werden. Dabei ist nichts dagegen einzuwenden, wenn diejenigen Tätigkeiten, die einerseits mehr stören als andere (weil sie z.B. Fläche zum Ausbreiten von Waren oder Kunstwerken belegen) und andererseits mehr als andere dem persönlichen Vorteil und Profit dienen (weil sie - auch - dazu dienen, Einnahmen aus dem Verkauf zu erzielen), einem besonderen Erlaubnisverfahren unterworfen werden, um sie sich genauer anzusehen. Das entspricht gesicherter - und zutreffender - höchstrichterlicher Rechtsprechung.

Alle oben genannten Interessen wurzeln übrigens in Grundrechten. Die Kunstfreiheit, auf die Sie sich berufen, ist daher nur ein Grundrecht unter vielen und steht grundsätzlich gleichberechtigt neben (aber nicht grundsätzlich vor oder hinter) den Interessen der anderen.

  1. Wenn ein solches Erlaubnisverfahren besteht, dann ist ferner auch nichts dagegen einzuwenden, daß gesetzlich vorgesehen ist, die Durchführung dieses Verfahrens im Einzelfall durch Sanktionen (Untersagung, Bußgeld) zu erzwingen. Denn ein solches Verteilungsverfahren kann seinen Zweck nur dann erfüllen, wenn alle „mitmachen“.

  2. Sie haben durch das Erlaubnisverfahren auch keine nennenswerten Nachteile (abgesehen von einer kleinen Sondernutzungsgebühr). Im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Stellenwert der Kunstfreiheit haben Sie nämlich grundsätzlich einen Rechtsanspruch darauf, daß Ihnen eine Erlaubnis erteilt wird - sofern nicht im Einzelfall wichtigere verfassungsrechtlich gesicherte Interessen existieren, die Ihren vorgehen. Ob das so ist, kann ich nicht beurteilen.

  3. Sollten Sie allerdings annehmen, daß Ihre Betätigung als Ausdruck reinen Kunstschaffens sozusagen aus sich heraus wichtiger ist als alle anderen Interessen und Belange und die Freiheitsrechte aller anderen ohne weiteres überragt, so sind Sie auf einem Irrweg. Diese Auffassung gibt unsere Verfassung (mit Recht) nicht her.

Daher bleiben eigentlich nur zwei Fragen übrig:

  1. Nimmt Ihre Tätigkeit tatsächlich öffentlichen Straßenraum ebenso intensiv in Anspruch wie ein Würstchenverkaufsstand, eine Losbude oder ein Wahlkampfstandort, daß auch sie grundsätzlich einer Erlaubnis bedarf? (Sofern meine Annahmen vom Beginn zutreffen, wird man dies bejahen müssen)

  2. Warum haben Sie nicht einfach 50,- DM (oder was eine Erlaubnis sonst kostet) bezahlt, eine Erlaubnis beantragt und ihre Kunst unbehelligt weiter ausgestellt, sondern stattdessen einen jahrzehntelangen erfolglosen, kostenintensiven Kleinkrieg geführt? War es das wert?

Nachtrag: Gleich platz’ ich …
Ich faß’ es ja nicht, welche Stellen Sie sonst noch mit Ihrer Geschichte bedacht haben:

Forum der Landesregierung NRW 13. 2. 2001
http://www.nrw.de/forum/messages/2245.html

siteboard.de, 16. 10. 2000,
http://www.siteboard.de/cgi-siteboard/board.pl?fnr=3…

Seniorentreff, 18. 2. 2001 http://www.seniorentreff.de/diskussion/archiv4/a86.html

Leserpost.de, 27. 6. 2001
http://www.leserpost.de/guestbook.html

(Denjenigen, die masochistisch veranlagt sind, empfehle ich, bei http://www.google.de mal als Stichwort das Aktenzeichen der BVerfG-Entscheidung „1 BvR 188/81“ einzugeben. Die Resultate sind beeindruckend)

Da erkennt man dann, daß Ihnen die Zusammenhänge schon tausendfach von Juristen und Nichtjuristen erschöpfend erläutert worden sind. Es gibt nichts mehr, was zu dem Thema noch zu sagen wäre. Wenn das immer noch nicht reicht, dann, dann … - dann müssen Sie wohl damit leben, für den Rest Ihres Daseins unverstanden zu bleiben.

Da erfährt man dann auch unter anderem - ohne allerdings das gesamte Wortgetöse gelesen zu haben; die Mühe mache ich mir nicht mehr - daß Sie vor dem Bundesverfassungsgericht keineswegs einen Sieg errungen haben. Ihre Verfassungsbeschwerde ist vielmehr überhaupt nicht zur Entscheidung angenommen worden!

Außerdem ist da zu lesen, daß sich das Vermitteln von Kunst bei Ihnen doch weitaus mehr gewerblich darstellt, als Sie das hier bislang eingeräumt haben.

Müssen sie das ganze hier unbedingt noch einmal durchkauen???

Nicht mehr so herzliche Grüße
von jemandem der helfen wollte, wo nicht zu helfen ist.

ich platze auch!
Nichts gegen einen gesunden Voyeurismus, und der Neugier auf den Anderen, wenn ich also etwas aus der Sicht eines ? genauer untersuchen will, dann vergewissere ich mich das ich auch das richtige Okular mit der richtigen Brennweite trage,
Das wiederfinden Der verfassungsrechtentscheidung im Net. ist ja eine feine Sache, aber hiermit zu behabten das mit der Nichtannahme der VefassungsrechtEntscheidung, eben auch die Begründung für den Arsch ist,
ein solches Stimmungsbild zu malen, hat eher was mit Biedermann und Branntstifter zu tun.
Eigentlich schade war ich doch gerade dabei eine externe Diskussion zu beginnen:
Aber so masochistisch bin ich auch wieder nicht veranlagt, mich auf Ihren Spott einzulassen,
Einen schönen Tag noch!

Mein letzter Beitrag zu Dir…
Also, da du ja gerne ordentlich austeilst, wirst Du auch einstecken können, nicht wahr?
Du hast ein Problem, und zwar ein grosses. Nachdem ich mir Dein Gesülze in all den Foren durchgelesen habe, ist mir eins klar geworden: Die Hilfe, die Du brauchst, wirst Du hier nicht bekommen. Die kann Dir nur ein Arzt mit psychiatrischer Fachrichtung zukommen lassen. Junge: DU BIST KRANK! Lass Dich behandeln. Zahlt sogar das Sozialamt.

Ende der Diskussion

…Hallo, ich will versuchen, mal zu verstehen, soweit es
möglich ist.

Hallo Günter : Weiter unten findest Du einen Thread
Wo eine Uschi Müller das Selbe anbietet – zu verstehen und zu
übersetzen, als sie meine Naivität total entblößt hatt, ist
sie verstummt, vielleicht ist sie auch an einen Lachkrampf
erstickt.
Das kennt man ja aus der Litheratur, wenn Leute etwas nicht
verstehen, brauchen sie das Mobbing um sich gegen einen Don
Quijote wohlzufühlen.
Also schau unten Uschi Müller.
Du meinst

Dann wechsle den Anwalt. Es waren ihrer Vier.die durch die Schwarzen Konten geführt haben.

Hinter der Hand wurde mir mitgeteilt das mit den Richter
gemauschelt wurde.

Hallo, ich würde das nicht so nennen. Es gibt Fälle, da ist es schon mal notwendig, schon vor dem Verfahren sich mal mit einem Richter zu unterhalten, welche Weg man einschlagen sollte, insbesondere wenn Anwalt und Gericht erkennen müssen, dass jede ohne vernünftige Gründe prozessiert und - mal Deutsch - allen die Zeit stiehlt - sein geld kaputtmacht - und nicht erkennen will - dass er nicht im Recht ist.

Damit haste Recht: …Es ist immer ein Problem, Recht zu
haben und Recht zu bekommen.
Wieso behaptes Du das mein Fall hier nicht bekannt ist, wie
sollte er auch er wurde von einer Meute verständnisloser Mods
permanent gelöscht, ich wurde dafür Schuldig gesprochen, das
ich zu der Unverständlichkeit der Angelegenheit von den Leser
gemobbt wurde.
Du hast richtig Erkannt …: ein Urteil, das es offenbar
gibt und die Urteilsgründe unbekannt sind,
Dann siehe unten; Uschi Müller

Zur Klarstellung. Es liegt nicht an den MODs. Es liegt am Brett. Du kannst hier nicht einen Rechtsstreit in seiner gesamten Form zur Diskussion stellen und Antworten erwarten - von denen ich den Eindruck habe, wenn sie nicht so ausfallen, wie Du es erwartest - bist Du ohnehin nicht bereit etwas anzunehmen - aber vor allem kannst Du keine Antworten auf Fragen erwarten von Personen, die nicht Deinen Fall in allen Einzelheiten kennen.

Da ist nur in Sonntagsreden das Berufsstatement,
gesellschaftspolitisch relevant.
Dass es darum geht, die soziale und wirtschaftliche Situation,
Kunstschaffender in diesem unseren Lande zu verbessern. Alles
nur politische Lippenbekenntnisse : Frei der Parole: Was dann
nicht sein kann, dann
auch nicht sein muss.

Du fragst: Welche ? BGH oder Bundesverfassungsgericht.

Na, Du schreibst von den höchsten Gerichten. Das gibt es den BGH der relevante Zivil- und Strafsachen in oberster Instanz zu prüfen hat, es gibt einen Bundesfinanzgerichtshof, ein Bundesarbeitsgericht , ein Bundessozialgericht usw. Ich vermute mal aus Deinen Hinweisen, dass es sich möglicherweise um eine angegriffene Verwaltungsentscheidung handelt, die in letzter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt wurde. Nur in Ausnahmefällen kann dann das Bundesverfassungsgericht, der 2. Senat, angerufen werden.

Wer ist Karlsruhe ? ich finde die Frage irritierend.
Karlsruhe stellt also fest: Soweit in den Vordergerichtlichen
Entscheidungen längst festgestellt
Wurde, dass ein Kunstausübender, für die
Kunstfreiheitsgarantie um keine Erlaubnis fragen muss.

Das ist so rochtig, wer Kunst ausübt muss nicht fragen, solange er nicht gegen geltendes Recht verstösast (wobei hier ein Verstoss im Rahmen von Kunst sehr weit gefasst ist)

Muss hier auch nicht weiter auf den Vorbehalt eingegangen
werden. die Kunstfreiheitsgarantie auch nicht schrankenlos
gewährt ist.
Gemeint wurde: Die spinnen wohl da draußen im Lande, von der
verfassungsrechtsprechung zu verlangen immer wieder die
Kunstfreiheitsgarantie erklären. da kann man wohl erwarten das
die gesellschaftspolitischen Macher Ihr Handwerk verstehen.

Dass ganze hat leider ein Manko, die höchstrichterliche
Begründung der Entscheidung (-1-BvR-188/81-) ist nicht öffentlich.

Diese Entscheidung ist nicht „geheim“. Gegen Zahlung von 50 Pfennig pro kopierter Seite kannst Du dieses Urteile jederzeit anfordern.

Vielleicht auch deswegen, zu vermeiden, das
Bundesverwaltungsgericht-Berlin nicht lächerlich zu machen.
Denn Fakt war, Da hatte das Oberverwaltungsgericht- Münster
zu recht erkannt, das man für die Kunstfreiheit keine
Erlaubnis braucht.
Und da geht so ein spinnertes Bundesgericht hin, zu behaupten
das es der Kunst, trotzdem nicht erlaubt sein Kann sich zu
jeder Zeit an jeden Ort in jeder Art und Weise zu betätigen.

Vielleicht der nichtöffentliche Wink mit dem Zaunpfahl, um
keinen gesellschaftspolitischen Skandal zu entfachen
Von wegen sind alle Urteile und Inhalte der Urteile öffentlich
zugänglich. Oder willste mich als Lügner hinstellen?
: Frei dem Motto Da will uns dieses Arschloch doch
tatsächlich eine

Verfassungsrechtsprüfung darlegen und interpretieren: in der
höchstrichterlich festgestellt wird: Dass die Kunstfreiheit nicht zu jeder Zeit an jeden Ort in jeder Art und Weise gewährt werden muss.

Da ist im Endergebnis nur ein Verwaltungspräsident zuständig
und nicht alle. Mit deinen Mutmaßungen ein Stimmungsbild zu
malen, Finde ich nicht fair. Ich war reisender in Sache
Kunstfreiheit, da es den Kommunen bundesweit darum ging mir
die Kunstfreiheit zu verbieten, waren für die Kommunen
einzelner Länder auch verschiedene Verwaltungspräsidenten
zuständig, die durchaus dafür waren, das die Kunstfreiheit
nicht an jeden Ort gewährt werden muss.

Nur mit der Chance, dass die Karlsruher Entscheidung nicht für
die Öffentlichkeit bestimmt , hat man der Öffentlichkeit
beweisen wollen das ich spinne, die Karlsruher Begründung nur
meinem Wunschdenken interpretieren wolle.
damit hatte ich auch bei den Berufsverbänden BBK-Kunst,

Gewerkschaft-Kunst und der öffentlichen Meinung verloren, Was zählt die Meinung eines Kleinen Mannes gegen das Wort eine Minister Clement ehemals Herr aller Orte die ich meiner Kunstfreiheit begehrte.
Erst als immer mehr und mehr Kunstschaffende, den Zugang zu
den Orten verlangten.
Ist auch das Bundesverwaltungsgericht gezwungen den Schwachsinn zurückzunehmen. Der Kunst nicht Erlaubt sein kann, sich zu jeder Zeit an jeden Ort in jeder Art und weise zu betätigen.

Siehe : Bundesverwaltungsgericht Von 04,07 -11 B - 23 / 96

in: Neue Juristische Wochenschrift, 1997, Seite 406

Also darf ich jetzt, was ich zur Fortführung meiner
Künstlerischen Laufbahn nicht durfte
Und da willst mir den Schwachsinn erzählen.
Das zum Sozialhilfegesetzt, zur Wiedereingliederung in Das
Arbeitsleben, das Sozialamt nicht verpflichtet werden kann,
mir Farben, Pinsel und Papier zu zahlen,

Richtig, genau das will ich Dir erklären. Das Sozialamt ist und war noch nie bisher für berufliche Wiedereingliederung zuständig. Dies ist Aufgabe des Arbeitsamtes und dort erhälst Du dann Hilfe, wenn Du dorthin Leistungen abgeführt hast. Im Klartext, wer beim Staat in diverse Töpfe zahlt, erhält hieraus auch Geld, wenn er in Not ist, aber wer nicht in einen Topf zahlt, muss sich dann eben mit dem bescheiden, was das Sozialamt für das Überleben notwendig erachtende Existenzminimum leistet.

Du meinst: Der Prozess war doch nie zu gewinnen. Irgendwie
ist Dir was entgangen, Ich habe gewonnen
Und werde mit Sicherheit keiner Behörde oder Richter in den
Arsch, um meine Kunst an jeden Ort ausüben, das es sich bei
dem Ort nicht um eine belebte Straßenkreuzung oder
Feuerwehrausfahrt handelt, nur an diesen Orten werde ich in
Definition, dass man sonstigen Orts nicht um Erlaubnis fragen,
hier aber verpflichtet darum zu fragen muss.
Wer aber wollte hier Kunst auf einer Straßenkreuzung
ausstellen? Fragt Karlsruhe. Darauf muss hier gar nicht wieter
eingegangen werden.

Kunst auf einer Strassenkreuzung ist eine Ordnungswidrigkeit, wenn die Aufstellung der Kunstwerke nicht behördlich genehmigt ist. Kunst an eienr Strassenkreuzung kann Verkehrsgefährdung sein.

Der Beschwerdeführer wollte nur festgestellt wissen das Er für
den Kommunikativen Allgemeingebrauch einer Fussgängerzone
keine braucht.

Wäre ich Dein Richter gewesen, hätte ich die Kosten auf eine Million festgestetzt (geht leider nicht) , wäre es möglich gewesen, um einen derartigen schwachsinnigen Prozess für die Zukunft zu verhindern.

Willst Du uns hier vergackeiern ?

`GRuss Günter

Wrote:

Wäre ich Dein Richter gewesen, hätte ich die Kosten auf eine
Million festgestetzt , wäre es möglich
gewesen,(geht leider nicht) um einen derartigen schwachsinnigen Prozess für die Zukunft zu verhindern.
Willst Du uns hier vergackeiern ?

Nein will ich nicht, vergageiern. Die Million zur Sicherung deiner richterlichen Bequemlichkeit haben oder hätten ja nichts genutzt.
Zum Schluß musste zu Recht erkannt werden, was man der frommen Denkart mit Gewalt verhintern wollte. Rechtssicherheit für diesen unseren Rechtsstaat.
Nur was dazwischen liegt, bekomme ich nicht mehr gegen den Schwachsinn zu diesem Thread diskutier. und es ist auch nicht wichtig hier immer das letzte wort zu haben. wenn man weiß;
das ist ein Kampf gegen eine Hydra. kaum hat man einen Idioten runtergerungen, steht schon der Nächste auf der Matte.

Ich sage allen , für den unterhaltsame Menschenkunde, Danke!

Geisterfahrer…
je länger ich hier mitlese, desto mehr muss ich an folgendee Geschichte denken:

Ein Autofahrer auf der Autobahn hört folgende Meldung im Autoradio: „Achtung Autofahrer, auf der A 007 kommt Ihnen ein Geisterfahrer entgegen…“
Und der Autofahrer denkt: „Was heißt hier einer? Es sind Hunderte !!!“

Denk mal drüber nach, Rupp…

Uschi

2 „Gefällt mir“

Stimmt, Hans-Werner,
nach den Erkenntnissen von Arndt (siehe oben) bin ich auch zur Ansicht gekommen, dass es sich um einen Troll handelt. ich werde zukünftig auf seine Postings nicht mehr eingehen.
Gruß Eckard.

Das wiederfinden Der verfassungsrechtentscheidung im Net. ist
ja eine feine Sache, aber hiermit zu behabten das mit der
Nichtannahme der VefassungsrechtEntscheidung, eben auch die
Begründung für den Arsch ist,
ein solches Stimmungsbild zu malen, hat eher was mit
Biedermann und Branntstifter zu tun.

Da verkennen Sie die Aussagekraft einer Nichtannahme aber grundlegend. Wenn das Gericht eine Sache nicht zur Entscheidung annimmt, dann entweder deshalb, weil bereits auf den ersten Blick und ganz offensichtlich zu erkennen ist, daß der Beschwerdeführer nicht in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzt ist, oder aber deshalb, weil das Problem, das der Beschwerdeführer für klärungsbedürftig hält, längst eindeutig geklärt ist und auch in Übereinstimmung mit den geltenden Maßstäben gehandhabt worden ist. Und genau dies wird auch in der Begründung zu lesen sein.

Der Begründung einer Nichtannahme einen darüber hinausgehenden Gehalt entnehmen zu wollen, ist meistens verfehlt.

1 „Gefällt mir“