Datenschutz

Welche Rechte der Kontaktperson denn hier beeinträchtigt sein sollen,
indem sie mit Kontaktdaten genannt wird, erschließt sich mir hier nicht.

Deren Persönlichkeitsrechte. Die Daten sind nicht für Veröffentlichung bestimmt.

Wenn hier jemand Persönlichkeitsrechte (in nicht relevanter Weise) beeinträchtigt hätte,
dann der Absender des Briefes.

Nun, da habe ich mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt.
Der Briefinhalt besteht aus verschiedenen Bereichen, sonst hätte der Eigentümer mehrere Briefe schreiben müssen. Ein Teil betriftt einen allgemeinen Problemteil der Eigentümergemeinschaft.

Der andere Teil ist als Mitteilung an den Verwalter gedacht. Hier geht es um die zeitweise Auslands-Abwesenheit und einen in D ansässigen Ansprechpartner. Genau dessen persönliche Daten haben nun genau keine Relevanz für die Eigentümergemeinschaft und werden durch Veröffentlichung des ungekürzten Briefes allgemein zugänglich gemacht. Da es auch beispielsweise um harte Auseinandersetzungen in einer Gemeinschaft gehen kann, ist doch denkbar, dass hier jetzt beim lieben Bekannten Telefonterror beginnt, bzw schon begonnen hat. E-Mails werden ebenfalls reichlich eingespammt.
Wenn ich jetzt persönliche Daten von [EK] bekomme, freut der sich bestimmt auch nicht über eine allgemeine Veröffentlichung, oder?