Datenschutz

Hallo Experten,

gelten die Datenschutzgesetze nur zwischen Staat und Bürgern oder auch Bürger / Bürger bzw. Firmen / Bürgern?

Fallkonstruktion:
Ein Wohnungseigentümer teilt der Hausverwaltung seine Abwesenheit aus Europa mit, nebst Adresse.
Zur Vereinfachung nennt er als Kontakperson den Namen, die Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse einer anderen Person.
Mit der Bemerkung - Postanschrift: (keine rechtserhebliche Adresse).

Im gleichen Brief wird auf einen Verwaltungsvorgang Stellung bezogen.
Für die anstehende Eigentümerversammlung wird dieser Brief von der Verwaltung kopiert und den anderen Eigentümern per Post zugestellt. Die Daten der Bezugsperson werden nicht unkenntlich gemacht und haben mit dieser Problematik nichts zu tun.

Frage: Ist die Veröffentlichung dieser Personendaten rechtlich haltbar,

  • wenn ja, wie & wo begründbar?
  • wenn nein, wo kann man entsprechende Rechtsnormen finden?

Danke für die Mühe
LG
R

Hallo,

das Bundesdatenschutzgesetz ist für diesen Fall nicht einschlägig. Ich sehe auch keine andere Norm, die hier verletzt sein könnte.

Die Veröffentlichung eines offenbar inhaltlich für die Eigentümergemeinschaft erheblichen Briefes eines Eigentümers an die Verwaltung gegenüber den anderen Eigentümern ist ein Vorgang, mit dem der Absender rechnen muss, der ihn auch nicht in seinen Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt.

Welche Rechte der Kontaktperson denn hier beeinträchtigt sein sollen, indem sie mit Kontaktdaten genannt wird, erschließt sich mir hier nicht.

Wenn hier jemand Persönlichkeitsrechte (in nicht relevanter Weise) beeinträchtigt hätte, dann der Absender des Briefes.

VG
EK

Welche Rechte der Kontaktperson denn hier beeinträchtigt sein sollen,
indem sie mit Kontaktdaten genannt wird, erschließt sich mir hier nicht.

Deren Persönlichkeitsrechte. Die Daten sind nicht für Veröffentlichung bestimmt.

Wenn hier jemand Persönlichkeitsrechte (in nicht relevanter Weise) beeinträchtigt hätte,
dann der Absender des Briefes.

Nun, da habe ich mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt.
Der Briefinhalt besteht aus verschiedenen Bereichen, sonst hätte der Eigentümer mehrere Briefe schreiben müssen. Ein Teil betriftt einen allgemeinen Problemteil der Eigentümergemeinschaft.

Der andere Teil ist als Mitteilung an den Verwalter gedacht. Hier geht es um die zeitweise Auslands-Abwesenheit und einen in D ansässigen Ansprechpartner. Genau dessen persönliche Daten haben nun genau keine Relevanz für die Eigentümergemeinschaft und werden durch Veröffentlichung des ungekürzten Briefes allgemein zugänglich gemacht. Da es auch beispielsweise um harte Auseinandersetzungen in einer Gemeinschaft gehen kann, ist doch denkbar, dass hier jetzt beim lieben Bekannten Telefonterror beginnt, bzw schon begonnen hat. E-Mails werden ebenfalls reichlich eingespammt.
Wenn ich jetzt persönliche Daten von [EK] bekomme, freut der sich bestimmt auch nicht über eine allgemeine Veröffentlichung, oder?

Welche Rechte der Kontaktperson denn hier beeinträchtigt sein sollen,
indem sie mit Kontaktdaten genannt wird, erschließt sich mir hier nicht.

Deren Persönlichkeitsrechte. Die Daten sind nicht für
Veröffentlichung bestimmt.

Tja, dann hätte der Eigentümer sie nicht bekanntgeben sollen - jedenfalls nicht in einem Schreiben, das für die Veröffentlichung bestimmt ist.

Wenn hier jemand Persönlichkeitsrechte (in nicht relevanter Weise) beeinträchtigt hätte,
dann der Absender des Briefes.

Nun, da habe ich mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt.
Der Briefinhalt besteht aus verschiedenen Bereichen, sonst
hätte der Eigentümer mehrere Briefe schreiben müssen.

Genau, daher hat er das Problem letztlich verursacht.

VG
EK

Langsam verzweifle ich. Dieses Schreiben war nur an die Hausverwaltung gerichtet und nie im Leben zur Veröffentlichung gedacht. Es handelt sich schon mindestens um eine Stillosigkeit der Hvw, ein an sie gerichtetes Schreiben in Kopie in Umlauf zu bringen.

Hallo,

Der Briefinhalt besteht aus verschiedenen Bereichen, sonst
hätte der Eigentümer mehrere Briefe schreiben müssen.

Dann hätte er das halt getan. Man kann übrigens durchaus zwei Blatt Papier in einen Umschlag stecken.
Gruß
loderunner

Hallo,

wohl kaum, es ist wohl eher die Pflicht der Hausverwaltung, die anderen Eigentümer zu informieren, wenn ein Eigentümer ein Problem mit irgendetwas hat.

Klar hätte der Verwalter darüber nachdenken können, die Kontaktdaten zu schwärzen. Aber warum sollte er darüber nachdenken, wenn der Absender, der zu der Kontaktperson die Nähebeziehung hat, es nicht für erforderlich gehalten hat.

Da kann ein Empfänger eines solchen Briefes davon ausgehen, dass er für die Veröffentlichung des kompletten Schreibens das Einverständnis des Absenders und auch der Kontaktperson hat, wenn er ein Schreiben erhält, von dem der Absender bei näherem Nachdenken ausgehen muss, dass dieses nicht vom Verwalter geheimgehalten wird. Der hat ja keine Verschwiegenheitspflicht, sondern ganz im Gegenteil.

Wenn also die Bekanntgabe von Kontaktdaten überhaupt als Persönlichkeitsrechtsverletzung anzusehen wäre, würde es jedenfalls am Verschulden der Hausverwaltung fehlen.

Der Absender hat eben nicht zuende gedacht und möchte jetzt andere für sein Versäumnis verantwortlich machen, dass die nicht für ihn mitgedacht haben. Das ist in etwa so, als würde ich in einem Laden über meine Füße stolpern und dann den Ladenbesitzer verantwortlich machen, denn schließlich ist das ja in seinem Laden passiert.

VG
EK

Google mal nach „Veröffentlichung von privaten Briefen“.

Selbstverständlich darf man den nicht für die Veröffentlichung bestimmten Brief nicht einfach so anderen zugänglich machen.

Manche Leute haben Ideen…

Das ist in etwa so, als würde
ich in einem Laden über meine Füße stolpern und dann den
Ladenbesitzer verantwortlich machen, denn schließlich ist das
ja in seinem Laden passiert.

na, wegen solcher Vorfälle sind in den USA schon Ladenbesitzer zu horrenden Schadenersatzsummen verurteilt worden (gut dass wir hier in Deutschland sind) :wink:

Gruss

Iru

Hallo,

Google mal nach „Veröffentlichung von privaten Briefen“

Ich finde da zum Beispiel: /t/briefe-mails-veroeffentlichen/2106826

Selbstverständlich darf man den nicht für die Veröffentlichung
bestimmten Brief nicht einfach so anderen zugänglich machen.

Und handelt es sich hier um einen ‚persönlichen Brief‘?

Manche Leute haben Ideen…

Ja.
Gruß
loderunner(ianal)

Ich finde da zum Beispiel: http://www.wer-weiss-was.de/theme64/a

Das Leben hört aber nicht hinter wer-weiss-was auf:

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bz013334.html

Selbstverständlich darf man den nicht für die Veröffentlichung
bestimmten Brief nicht einfach so anderen zugänglich machen.

Und handelt es sich hier um einen ‚persönlichen Brief‘?

Um was denn sonst? Ein Brief vom Absender zum Empfänger ist IMMER persönlich.

Abgesehen davon muss man schon einmal alle Fallkonstellationen ausleuchten:

Was wenn die angegebene Kontaktperson derzeit für die Bürgermeisterwahl kandidiert und sich das ganze in einem kleinen Dorf abspielt. Auf einmal erfahren dann ein halbes Dutzend Parteien davon, daß Herr XY der Frau YX Einblick in so private Dinge gewährt. Und bis es dann beim Bäcker als „Ham se’s scho ghört, die Frau Gemeinderätin und der Herr so und so, ja ja…“

Ich finde da zum Beispiel: http://www.wer-weiss-was.de/theme64/a

Das Leben hört aber nicht hinter wer-weiss-was auf:

Und das Lesen hört nicht an der Überschrift auf.
Im von Dir angegebenen Urteil

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bz013334.html

geht es um einen Fall von 1954 und die Veröffentlichung einer Meinung in einer Zeitung. Kannst Du grad mal die Parallelen zum hier besprochenen Fall ziehen? Ich finde da genau gar nichts.

Selbstverständlich darf man den nicht für die Veröffentlichung
bestimmten Brief nicht einfach so anderen zugänglich machen.

Und handelt es sich hier um einen ‚persönlichen Brief‘?

Um was denn sonst? Ein Brief vom Absender zum Empfänger ist
IMMER persönlich.

Nö. Und hier ganz besonders heftig nö, denn zumindest ein Teil des Briefes war ja gerade zur Weitergabe gedacht.

Was wenn die angegebene Kontaktperson derzeit für die
Bürgermeisterwahl kandidiert und sich das ganze in einem
kleinen Dorf abspielt. …

Ja, und was, wenn da noch der Lippenstiftabdruck eines Lippenpaares drauf gewesen wäre und ein Präservativ beilag.

War aber nicht.

Gruß
loderunner (ianal)

1 Like

Ich finde da zum Beispiel: http://www.wer-weiss-was.de/theme64/a

Das Leben hört aber nicht hinter wer-weiss-was auf:

Und das Lesen hört nicht an der Überschrift auf.
Im von Dir angegebenen Urteil

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bz013334.html

geht es um einen Fall von 1954 und die Veröffentlichung einer
Meinung in einer Zeitung. Kannst Du grad mal die Parallelen
zum hier besprochenen Fall ziehen? Ich finde da genau gar
nichts.

Dann solltest Du halt nochmal lesen.

Selbstverständlich darf man den nicht für die Veröffentlichung
bestimmten Brief nicht einfach so anderen zugänglich machen.

Und handelt es sich hier um einen ‚persönlichen Brief‘?

Um was denn sonst? Ein Brief vom Absender zum Empfänger ist
IMMER persönlich.

Nö. Und hier ganz besonders heftig nö, denn zumindest ein Teil
des Briefes war ja gerade zur Weitergabe gedacht.

Welcher? Woraus schließt Du, daß der Autor eine Weitergabe wünschte?

Was wenn die angegebene Kontaktperson derzeit für die
Bürgermeisterwahl kandidiert und sich das ganze in einem
kleinen Dorf abspielt. …

Ja, und was, wenn da noch der Lippenstiftabdruck eines
Lippenpaares drauf gewesen wäre und ein Präservativ beilag.

War aber nicht.

Und woher weisst Du das nun wieder, Glaskugel wieder aus der Reparatur zurück?

Gruß
loderunner (ianal)

MIt welchem ich mich zukünftig nicht mehr auf Diskussionen einlassen werde.

EOD

Hallo Leobär,

du scheinst das Urteil wirklich nicht gelesen zu haben, denn in der Urteilsbegründung heißt es:

„Damit wurde die Beklagte von dem Kläger nur ermächtigt, entweder das Schreiben in unverkürzter Gestalt oder unter Beschränkung auf die von ihm verlangte Tatsachenberichtigung unter Klarstellung, daß es sich um ein Berichtigungsverlangen handele, zu veröffentlichen.“

Eine ungekürzte und ungeschwärzte Veröffentlichung wäre also zulässig gewesen.

Öffentlichkeit im Sinne von Presseveröffentlichung an eine unbestimmbare Anzahl von Leuten und eine Eigentümergemeinschaft sind im Übrigen zwei Paar Schuhe.

VG
EK

1 Like

Hallo,

Im von Dir angegebenen Urteil

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bz013334.html

geht es um einen Fall von 1954 und die Veröffentlichung einer
Meinung in einer Zeitung. Kannst Du grad mal die Parallelen
zum hier besprochenen Fall ziehen? Ich finde da genau gar
nichts.

Dann solltest Du halt nochmal lesen.

Ich finde immer noch nichts, was Deine persönliche Meinung unterstützen könnte. Zitier doch mal, was Dir da vorschwebt.

Selbstverständlich darf man den nicht für die Veröffentlichung
bestimmten Brief nicht einfach so anderen zugänglich machen.

Und handelt es sich hier um einen ‚persönlichen Brief‘?

Um was denn sonst? Ein Brief vom Absender zum Empfänger ist
IMMER persönlich.

Nö. Und hier ganz besonders heftig nö, denn zumindest ein Teil
des Briefes war ja gerade zur Weitergabe gedacht.

Welcher? Woraus schließt Du, daß der Autor eine Weitergabe
wünschte?

Das schließe ich aus seiner Beschreibung. Hast Du die evt. nicht gelesen? Ich zitiere mal aus /t/datenschutz–35/5530555/3
„Der Briefinhalt besteht aus verschiedenen Bereichen, sonst hätte der Eigentümer mehrere Briefe schreiben müssen. Ein Teil betriftt einen allgemeinen Problemteil der Eigentümergemeinschaft.“

Was wenn die angegebene Kontaktperson derzeit für die
Bürgermeisterwahl kandidiert und sich das ganze in einem
kleinen Dorf abspielt. …

Ja, und was, wenn da noch der Lippenstiftabdruck eines
Lippenpaares drauf gewesen wäre und ein Präservativ beilag.
War aber nicht.

Und woher weisst Du das nun wieder, Glaskugel wieder aus der
Reparatur zurück?

Nein. Ich leide nur im Unterschied zu anderen nicht an Wahnvorstellungen, die mich Dinge sehen lassen, von denen niemand gesprochen hat.
Was genau lässt Dich auf die Bürgermeisterwahl kommen?

MIt welchem ich mich zukünftig nicht mehr auf Diskussionen
einlassen werde.

Das wäre vielleicht nicht der schlechteste Gedanke. D.Nuhr hat auch mal was in dieser Richtung vorgeschlagen.

EOD

Tja, das sagen andere auch manchmal, wenn ihnen die Argumente ausgegangen sind.

Gruß
loderunner (ianal)

Einspruch
Hallo noch einmal,

Um was denn sonst? Ein Brief vom Absender zum Empfänger ist
IMMER persönlich.

Exakt so

Nö. Und hier ganz besonders heftig nö, denn zumindest ein Teil des Briefes war
ja gerade zur Weitergabe gedacht.

Genau das nämlich nicht. Der Absender teilt der Hausverwaltung eine Meinung mit, die in keiner Weise öffentlich zur Diskussion gestellt werden sollte. Weil der Sachverhalt an sich unstreitig ist.
Das ist hier allerdings Nebensache. Denn in meinem UP habe ich nie von Veröffentlichungsabsicht des Verfassers geschrieben.
Es handel sich ganz einfach um einen persönlichen Brief mit Nennung mehrerer unabhängiger Fakten an die Hausverwaltung. Und für jeden einzelnen Punkt einen eigenen Brief anfertigen, dürfte die Frage nach einem Psychologen aufkommen lassen.
Aber wir sind hier ja - wie immer wieder kräftig betont wird - in einem Expertenforum.

Danke, aber auf Diskussionen dieser Art kann die Welt glatt verzichten

R

Hallo,

Um was denn sonst? Ein Brief vom Absender zum Empfänger ist
IMMER persönlich.

Exakt so

Aha. Also stand dann als Anrede ‚Sehr geehrte Frau Meier‘ drin? Oder doch eher etwas in Richtung ‚Sehr geehrte Damen und Herren‘ ohne Angabe einer Person?
Würdest Du letzteres als ‚persönlichen Brief‘ bezeichnen?

Nö. Und hier ganz besonders heftig nö, denn zumindest ein Teil des Briefes war
ja gerade zur Weitergabe gedacht.

Genau das nämlich nicht. Der Absender teilt der Hausverwaltung
eine Meinung mit, die in keiner Weise öffentlich zur
Diskussion gestellt werden sollte. Weil der Sachverhalt an
sich unstreitig ist.

Na was denn nun? Du schriebst doch, dass es da um eine Stellungnahme zu einem Vorgang ging, der in der Eigentümerversammlung diskutiert werden sollte. Wie soll man über etwas diskutieren, das man nicht veröffentlichen darf?

Das ist hier allerdings Nebensache. Denn in meinem UP habe ich
nie von Veröffentlichungsabsicht des Verfassers geschrieben.

Hörte sich aber so an, denn auf diesen Teil bist Du gar nicht eingegangen.

Aber wir sind hier ja - wie immer wieder kräftig betont wird -
in einem Expertenforum.

Und Experten wissen auch ohne Nennung von Fakten Bescheid. Sorry, dann bin ich wohl kein Experte.

Danke, aber auf Diskussionen dieser Art kann die Welt glatt
verzichten

Ups - Du wolltest gar keine Diskussion, Du wolltest nur Deine Meinung bestätigt wissen. Sag das doch gleich. Also: Du hast natürlich Recht. Mit allem. Verklag’ die ganze Bande. Viel Glück.
Gruß
loderunner (ianal)

1 Like

OT
Hallo Loderunner,

dazu pflege ich immer 2 Statements abzugeben:

  1. Wohneigentum verbindet die Nachteile von Miete (Hausgemeinschaft) mit den Nachteilen von Eigentum (auch noch für alles zahlen müssen, was die anderen beschließen).

  2. In WEG wohnen immer Leute, die sogar im einsamen Kanada Ärger mit ihrem 100 km entfernten Nachbarn Ärger bekommen würden.

VG
EK

Datenschutzgesetze gelten für jeden. Die Personendaten sollten in diesem Brief also unkenntlich gemacht werden, wie du selbst schon erahnt hast. Hier findest du auch alle wichtigen Infos dazu: http://www.datenschutz.org/personenbezogene-daten/
Also, falls du dagegen vorgehen möchtest, wünsche ich dir viel Erfolg!
LG