Hallo Experten,
gelten die Datenschutzgesetze nur zwischen Staat und Bürgern oder auch Bürger / Bürger bzw. Firmen / Bürgern?
Fallkonstruktion:
Ein Wohnungseigentümer teilt der Hausverwaltung seine Abwesenheit aus Europa mit, nebst Adresse.
Zur Vereinfachung nennt er als Kontakperson den Namen, die Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse einer anderen Person.
Mit der Bemerkung - Postanschrift: (keine rechtserhebliche Adresse).
Im gleichen Brief wird auf einen Verwaltungsvorgang Stellung bezogen.
Für die anstehende Eigentümerversammlung wird dieser Brief von der Verwaltung kopiert und den anderen Eigentümern per Post zugestellt. Die Daten der Bezugsperson werden nicht unkenntlich gemacht und haben mit dieser Problematik nichts zu tun.
Frage: Ist die Veröffentlichung dieser Personendaten rechtlich haltbar,
- wenn ja, wie & wo begründbar?
- wenn nein, wo kann man entsprechende Rechtsnormen finden?
Danke für die Mühe
LG
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