Mutterschaftsgeld
Hi,
Beim Kindergeld wird es angerechnet, bei den
Unterhaltsleistungen aber nicht
So wie ich den Hinweis 32.10 verstehe, wird das
Mutterschaftsgeld NACH der Entbindung beim Kindergeld NICHT
angerechnet. Das Mutterschaftsgeld bis zur Entbindung aber
schon.
–> siehe Link:
http://www.steuerlinks.de/richtlinie/esth-2006/hin32….
Ist es beim Unterhalt genauso?
also jetzt hab ich noch mal ganz genau nachgeschaut…
Mutterschaftsgeld ist steuerfrei und unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Es handelt sich um eine Lohnersatzleistung.
Im Urteil vom 24.11.1994 - III R 37/93
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1995/XX950527.HTM
wollte das Finanzamt sowohl das Mutterschaftsgeld als auch das Erziehungsgeld anrechnen. Laut Urteil darf das Erziehungsgeld nicht angerechnet werden. Also ist das Mutterschaftsgeld doch anzurechnen, da es als Ersatz für den Lohn bezahlt wird.
Ich würde also für die Frage der Bezüge die Regelung zum Kinderfreibetragsberechnung in H 32.10 genauso anwenden wie es steht.
Ist das für dich o.k. und jetzt etwas entwirrt? Man findet nicht mal in einem Kommentar klare Sachen dazu.
Ergänzung zum Erziehungsgeld. Nachfolger ist jetzt Elterngeld.
https://www.elternimnetz.de/cms/paracms.php?site_id=…
/t/uebungsleiterpauschale-und-kindergeld/2349984
Schöne Grüße
C.