Hallo Tinchen,
ein letzter Versuch. Schau du (oder dein Makler) sich mal die BBR an. Die s.g. Bezinklausel besagt(leider sind die BBR nicht einheitlich gehalten, in den mit jetzt vorliegendem Exemplar unter Punkt 3.1.) dass in der PH als nicht versichert gilt die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eins Kfz… das Kind, das hinten eine Tür öffnet ist weder Eigentümer, Halter Besitzer oder Führer des Kfz.! Somit gilt dieser Ausschluß nicht und der Schaden ist von der PH zu übernehmen. Ich lade dich gerne ins Versicherungsbrett ein, dort wurde die Diskussion bereits mehrfach geführt, beim durchstöbern des Archives wirst du sicher auf entsprechende Links treffen. Grüße an deinen Makler 
Mike
http://www.verkehrslexikon.de/Module/PrivatHaftpflic…
http://www.anwalt24.de/profil/716045/roman_becker/bl…
http://www.brennecke-partner.de/33184/Kleine-Benzink…
http://www.deubner-recht.de/themen/news_detail2.php?..
/t/zahlt-die-private-haftpflicht-einen-autoschaden/3…