Du musst schon verstehen, was Du da liest und verlinkst.
Nicht begrenzt auf „maximal 7000 EURO“, sondern alle Einkünfte müssen angegeben werden. Bemängelt wird, dass die Angabe nur gestaffelt in Stufen von 1000, 3500 und 7000 EURO ist, d.h. wenn einer 50.000 verdient reicht die Angabe „mehr als 7000“. Somit kann man nicht zwischen Verdiensten von 10.000 und 100.000 unterscheiden.
Die im Artikel erwähnte „Weigerungen“ (Merz, Westerwelle, etc.) betreffen alles Fälle vor 2006, also vor der Gesetzesänderung.
Eine Aufschlüsselung bzw. weitere Stufen kann man natürlich verlangen und wird wahrscheinlich auch kommen.
Jedenfalls ist das weit von der ursprünglichen Behauptung entfernt, dass zu den Nebenverdiensten keine Angaben gemacht werden müssten.
Btw wem musst Du eigentlich mitteilen, wie viel Du verdienst (außer dem Finanzamt)?
Nicht begrenzt auf „maximal 7000 EURO“, sondern alle
Einkünfte müssen angegeben werden. Bemängelt wird, dass die
Angabe nur gestaffelt in Stufen von 1000, 3500 und 7000 EURO
ist, d.h. wenn einer 50.000 verdient reicht die Angabe „mehr
als 7000“. Somit kann man nicht zwischen Verdiensten von
10.000 und 100.000 unterscheiden.
eben, das kommt ja praktisch einer Begrenzung auf 7.000 Euro gleich, was noch nichtmal dem einfachen Diätensatz entspricht.
Die im Artikel erwähnte „Weigerungen“ (Merz, Westerwelle,
etc.) betreffen alles Fälle vor 2006, also vor der
Gesetzesänderung.
Friedrich Merz war bis 2009 Abgeordneter des Bundestages.
Eine Aufschlüsselung bzw. weitere Stufen kann man natürlich
verlangen und wird wahrscheinlich auch kommen.
Jedenfalls ist das weit von der ursprünglichen Behauptung
entfernt, dass zu den Nebenverdiensten keine Angaben gemacht
werden müssten.
Wie gesagt ob jemand ein Mehrfaches der Diäten verdient geht daraus nicht hervor.
Btw wem musst Du eigentlich mitteilen, wie viel Du verdienst
(außer dem Finanzamt)?
Gegebenenfalls dem Hauptarbeitgeber, aber ich werde auch nicht aus Steuergeldern bezahlt.
Ja, aber er hat nach 2006 seine Verdienste offen gelegt.
Dann stimmt auch nicht alles, was in der SZ steht.
aber ich werde auch nicht aus Steuergeldern bezahlt.
Die Nebenverdienste aber auch nicht…
Aber der Hauptarbeitgeber des Abgeordneten sollte ja eigentlich das Parlament (als Volksvertretung) sein.
Das BVerfG meint ja dazu:
Das Volk hat Anspruch darauf zu wissen, von wem - und in welcher Größenordnung - seine Vertreter Geld oder geldwerte Leistungen entgegennehmen. Das Interesse des Abgeordneten, Informationen aus der Sphäre beruflicher Tätigkeiten vertraulich behandelt zu sehen, ist gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Erkennbarkeit möglicher Interessenverknüpfungen der Mitglieder des Deutschen Bundestages grundsätzlich nachrangig.
(BI-1)
Und das mit der Grössenordnung wurde ja bislang nur bedingt umgesetzt.