Die Tücken der Reklamationsabwicklung

Ich fasse mal zusammen…
Hallo -

ich bedanke mich einstweilen für die vielen Einträge und versuche mal, für mich einige Dinge herauszufiltern.

1.) Es ist offenbar zu unterscheiden zwischen Händler- und Herstellergarantie. Wenn ich beim Discounter ein Gerät kaufe und diesem eine Garantiekarte beiliegt, gewährt mir der Hersteller eine Garantie, nicht der Händler. Korrekt?

2.) Ich dachte immer, der wesentliche Inhalt einer Garantie sei, dass mir damit zugesichert wird, dass das Gerät bei bestimmungsgemäßem und sachgerechtem Gebrauch mindestens so und so lange voll funktionstüchtig bleiben wird - und falls das nicht der Fall ist, kann ich Umtausch oder Reparatur erwarten. Korrekt?

3.) Der Garantiegeber ist durch das Gesetz in keiner Weise dazu verpflichtet, die berechtigte Inanspruchnahme einer Garantie angemessen kostenfrei bzw. aufwandsarm zu gestalten. Es besteht keinerlei Anspruch auf Unkostenerstattung. Frechheit, aber korrekt?

4.) Ich habe als Kunde keinerlei Möglichkeit gegenzusteuern, wenn ich den wachsenden Verdacht habe, die Garantieabwicklung werde fahrlässig oder vorsätzlich umständlich, langwierig und kostenaufwendig gestaltet. Korrekt?

Dies schonmal, um für mich Nichtjuristen klarere Vorstellungen zu schaffen.

Pengoblin

1.) Es ist offenbar zu unterscheiden zwischen Händler- und
Herstellergarantie.

Nein, es ist zu unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung.

Wenn ich beim Discounter ein Gerät kaufe
und diesem eine Garantiekarte beiliegt, gewährt mir der
Hersteller eine Garantie, nicht der Händler. Korrekt?

Ja (auch wenn es theoretisch natürlich möglich wäre, dass ein Händler Garantie gewährt).

2.) Ich dachte immer, der wesentliche Inhalt einer Garantie
sei, dass mir damit zugesichert wird, dass das Gerät bei
bestimmungsgemäßem und sachgerechtem Gebrauch mindestens so
und so lange voll funktionstüchtig bleiben wird

Richtig. Aber eben nicht bei der Gewährleistung, und nur die ist gesetzlich vorgeschrieben. (GANZ richtig ist es übrigens doch nicht, weil Garantie alles und nichts bedeuten kann; es ist eine Frage der konkreten Ausgestaltung.)

3.) Der Garantiegeber ist durch das Gesetz in keiner Weise
dazu verpflichtet, die berechtigte Inanspruchnahme einer
Garantie angemessen kostenfrei bzw. aufwandsarm zu gestalten.

Der Garantiegeber ist nur zu einem verpflichtet: Die Ansprüche aus dem Garantievertrag zu erfüllen.

Es besteht keinerlei Anspruch auf Unkostenerstattung.
Frechheit, aber korrekt?

Wieso ist das eine Frechheit? Es muss ÜBERHAUPT keine Garantie gewährt werden.

4.) Ich habe als Kunde keinerlei Möglichkeit gegenzusteuern,
wenn ich den wachsenden Verdacht habe, die Garantieabwicklung
werde fahrlässig oder vorsätzlich umständlich, langwierig und
kostenaufwendig gestaltet. Korrekt?

Nein. Dann kannst du den Rechtsweg gehen.

Levay

Hallo,

1.) Es ist offenbar zu unterscheiden zwischen Händler- und
Herstellergarantie. Wenn ich beim Discounter ein Gerät kaufe
und diesem eine Garantiekarte beiliegt, gewährt mir der
Hersteller eine Garantie, nicht der Händler. Korrekt?

Kann man so nicht sagen. Entscheidend ist, wer auf der Karte als Vertragspartner draufsteht. Und ja, da muss einer draufstehen,

2.) Ich dachte immer, der wesentliche Inhalt einer Garantie
sei, dass mir damit zugesichert wird, dass das Gerät bei
bestimmungsgemäßem und sachgerechtem Gebrauch mindestens so
und so lange voll funktionstüchtig bleiben wird - und falls
das nicht der Fall ist, kann ich Umtausch oder Reparatur
erwarten. Korrekt?

Kommt drauf an, was in den Garantiebedingungen steht, aber meistens ist da ungefähr so.

3.) Der Garantiegeber ist durch das Gesetz in keiner Weise
dazu verpflichtet, die berechtigte Inanspruchnahme einer
Garantie angemessen kostenfrei bzw. aufwandsarm zu gestalten.

Es gibt kein Gesetz zur Garantie. Insofern entfällt der Rest.

Es besteht keinerlei Anspruch auf Unkostenerstattung.
Frechheit, aber korrekt?

Wenn Du auf Garantie abstellst ja, sonst musst Du eben auf Gewährleistung pochen, sofern das geht.

4.) Ich habe als Kunde keinerlei Möglichkeit gegenzusteuern,
wenn ich den wachsenden Verdacht habe, die Garantieabwicklung
werde fahrlässig oder vorsätzlich umständlich, langwierig und
kostenaufwendig gestaltet. Korrekt?

Die Garantie ist ein Vertrag. Wenn den Vertragsverpflichtungen nicht nachgekommen wird, kannst Du das natürlich beanstanden. Was allerdings zu umständlich, langwierig oder kostenaufwändig ist, das bleibt die Frage.

grüße,

Anwar

Es besteht keinerlei Anspruch auf Unkostenerstattung.
Frechheit, aber korrekt?

Wieso ist das eine Frechheit? Es muss ÜBERHAUPT keine Garantie
gewährt werden.

Aber wenn eine Garantie gewährt wird, dann ist sie auch einzuhalten. Und wenn der Vertragspartner das absichtlich umständlich gestaltet ist das schon frech. Dann hätte er die garantie gleich weglassen sollen, das wäre ehrlich.

Grüße,

Anwar

Aber wenn eine Garantie gewährt wird, dann ist sie auch
einzuhalten. Und wenn der Vertragspartner das absichtlich
umständlich gestaltet ist das schon frech. Dann hätte er die
garantie gleich weglassen sollen, das wäre ehrlich.

Das ist aber eine Einzellfallfrage. Ich finde es ziemlich überzogen, schon die Einrichtung einer kostenpflichtigen Servicehotline als Versuch anzusehen, die Garantieansprüche zu vereiteln.

Levay

Das ist aber eine Einzellfallfrage. Ich finde es ziemlich
überzogen, schon die Einrichtung einer kostenpflichtigen
Servicehotline als Versuch anzusehen, die Garantieansprüche zu
vereiteln.

Sicher, aber hier war ja von Inkompetenz und vor allem Verschleppung die Rede. Und das kann dann schon ziemlich nervig sein, zum fünften mal beider kostenpflichtigen Hotline anzurufen (hatte ich vor gut einem halben Jahr bei Arcor - die haben’s immer wieder verschlampt).

Grüße,

Anwar

Wenn das hier wirklich so ist, habe ich keine andere Meinung dazu als du. Dann kann man dem Fragesteller lediglich noch die Rechtsschutzversicherung wünschen, damit er das Ganze ohne Kostenrisiko durchsetzen kann.

Levay

Hallo!

Kannst Du mir sagen, wo bei den beiden Aussagen der
Unterschied liegt?

…ganze einfach darin, dass deine Sicht zu eng ist. Wenn das Produkt bei der Übergabe nicht mangelhaft war und dann der Blitz einschlägt und es dann defekt ist, hat man keine Ansprüche aus der Gewährleistung obwohl keine Fehlbedienung vorliegt.

Was Du hier beschreibst, würde bedeuten, dass alle produkte
bei sachgemäßer Verwendung mindestens 2Jahre halten müssten.
Das ist mitnichten der Fall.

Nein, wenn überhaupt könnte man daraus schlussfolgern, dass
Geräte 6 Monate halten müssen.

Nein könnte man nicht, rein faktisch wird es aber in sehr vielen Fällen darauf hinauslaufen.

Die aber lauten bei jedem Produkt anders - und oftmals gibt es
gar keine Garantie.

Naja, oftmals? Kommt wohl drauf an, was man für Produkte
kauft. :smile:

Ja z.B. gab VW eine Zeit lang keine Garantie auf seine Neuwagen und kaum jemand hat es bemerkt…

Gruß
Tom