eine Frau wird beobachtet, wie sie mit ihrem Wagen (A6,
nagelneu) an einem öffentlichen Spielplatz anhält, zum
Sandkasten geht, eine mitgebrachte Mülltüte mit Sand füllt,
diese in ihren Wagen verlädt und wieder verschwindet.
Was meint Ihr: Anzeigen oder nicht?
Nicht anzeigen. Zwar mag das ein Diebstahl gewesen sein; allerdings dürfte die entwendete Menge Sand geringwertig gewesen sein, sodass die Tat - sofern die Staatsanwaltschaft kein öffentliches Verfolgungsinteresse bejaht - nur auf Antrag verfolgt würde. Und den Antrag kann nur der Verletzte stellen, d.h. beim Diebstahl in der Regel der Eigentümer. Dabei gehe ich einfach mal davon aus, dass das nicht Du bist.
Dass die Staatsanwaltschaft öffentliches Verfolgungsinteresse bejaht, kann ich mir bei einer Tüte Sand nicht vorstellen. Sozialneid („A6, nagelneu“) übrigens begründet definitiv kein solches Interesse. (Aber wer weiß, vielleicht ändert sich das in näherer oder fernerer Zukunft; „reif“ dafür wäre unsere Gesellschaft wohl …)
Wenn man aber partout das Bedürfnis hat, der „Bessergestellten“ eins überzuziehen, kann man sie ja beim Eigentümer des Spielplatzes verpetzen. Der freut sich bestimmt. Alternativ kann man sich auch auf die Lauer legen und schauen, ob sie das noch mal macht. Vielleicht verkauft sie ja gewerblich Sand in Tüten. Dann könnte es gewerbsmäßiger Diebstahl sein, zu dessen Verfolgung es keinen Strafantrag mehr braucht. Da reicht dann auch die Anzeige.