Diebstahl öffentlichen Eigentums?

Hi,

eine Frau wird beobachtet, wie sie mit ihrem Wagen (A6, nagelneu) an einem öffentlichen Spielplatz anhält, zum Sandkasten geht, eine mitgebrachte Mülltüte mit Sand füllt, diese in ihren Wagen verlädt und wieder verschwindet.

Was meint Ihr: Anzeigen oder nicht?

Gruß S

eine Frau wird beobachtet, wie sie mit ihrem Wagen (A6,
nagelneu) an einem öffentlichen Spielplatz anhält, zum
Sandkasten geht, eine mitgebrachte Mülltüte mit Sand füllt,
diese in ihren Wagen verlädt und wieder verschwindet.

Was meint Ihr: Anzeigen oder nicht?

Nicht anzeigen. Zwar mag das ein Diebstahl gewesen sein; allerdings dürfte die entwendete Menge Sand geringwertig gewesen sein, sodass die Tat - sofern die Staatsanwaltschaft kein öffentliches Verfolgungsinteresse bejaht - nur auf Antrag verfolgt würde. Und den Antrag kann nur der Verletzte stellen, d.h. beim Diebstahl in der Regel der Eigentümer. Dabei gehe ich einfach mal davon aus, dass das nicht Du bist.

Dass die Staatsanwaltschaft öffentliches Verfolgungsinteresse bejaht, kann ich mir bei einer Tüte Sand nicht vorstellen. Sozialneid („A6, nagelneu“) übrigens begründet definitiv kein solches Interesse. (Aber wer weiß, vielleicht ändert sich das in näherer oder fernerer Zukunft; „reif“ dafür wäre unsere Gesellschaft wohl …)

Wenn man aber partout das Bedürfnis hat, der „Bessergestellten“ eins überzuziehen, kann man sie ja beim Eigentümer des Spielplatzes verpetzen. Der freut sich bestimmt. Alternativ kann man sich auch auf die Lauer legen und schauen, ob sie das noch mal macht. Vielleicht verkauft sie ja gewerblich Sand in Tüten. Dann könnte es gewerbsmäßiger Diebstahl sein, zu dessen Verfolgung es keinen Strafantrag mehr braucht. Da reicht dann auch die Anzeige.

Ja, so ähnlich wie von Dir beschrieben sehe ich das auch.

Betr. Sozialneid: Mit dem Hinweis auf das Fahrzeug wollte ich lediglich dartun, daß die Dame es sich wohl auch hätte leisten können, den Sand im Fachhandel zu kaufen. Selbstverständlich gönne ich ihr das Fahrzeug von Herzen.

Gruß S

Andere Meinung
Hallo,

deine Meinung kann ich ganz und gar nicht teilen. Natürlich ist der Sand nur eine geringwertige Sache, aber diese steht im Allgemeineigentum (vermute ich mal jetzt). Würde ein derartiges Verhalten toleriert, so könnte das als Aufforderung aufgefasst werden, grundsätzlich seinen Sand auf dem Spielplatz zu holen. Und schon ist aller Sand weg…
Möglich ist es deshalb schon, dass der StA ein Strafverfolgungsinteresse sieht, weil ja der Geschädigte die Allgemeinheit und nicht eine Einzelperson ist.
Ich würde es zumindest dem Sandeigentümer ermöglichen, von sich aus zu entscheiden, ob er einen Strafantrag stellt oder nicht. Mit „Verpetzen“ hat das nichts zu tun.
Ich frage mich aber, warum denn der Sand geklaut wird, wo er doch kaum etwas kostet und jeder Baumarkt ihn säckchenweise verkauft. Das muss ja schon eine sehr ausgeprägte Form von Geiz, Faulheit oder einfach nur Gedankenlosigkeit sein. Und so etwas soll man hinnehmen?

Gruss

Iru

4 Like

Hallo Irubis,
meine Tierärztin gab mir bei einer zugelaufenen Katze, die das Katzenklo verweigerte, den Tipp, mir Sand vom Kinderspielplatz zu holen. Neuer Sand wäre nicht so gut, meinte sie, da der noch nicht nach Urin… usw. riecht, und die Katze das nicht erkennt.
Ich denke mal, dass das auch der Grund für den „Sanddiebstahl“ den der UP beobachtet hat.
Grüße
Almut

1 Like

hallo,

einfach mal ne überlegung… die frau dürfte/sollte mit diesem auto eigentlich kein finanzielles problem haben, sich sand zu kaufen - vor allem in der geringen menge, die sie da wohl eingepackt hat. für den eigenen sandkasten daheim würde sie vermutlich mehr brauchen, und als deko-sand… naja…hm.
wie groß war die mülltüte denn? wäre es evtl. möglich, dass sie vielleicht kinder hat die in diesem sandkasten gespielt haben und erkrankt sind, und sie lediglich eine größere probe sand mitnehmen wollte um diesen untersuchen zu lassen? so sand steckt ja voller keime, pipi, fäkalien und ich will nicht wissen was sonst noch nachweisbar sein könnte.
damit mein ich nicht, dass man erkranken MUSS - aber ein empfindliches kind mit angeschlagenem immunsystem könnte das ja anders sehen…
wie bei einer vergangenen lebensmittelvergiftung bei mir (bin erst tags drauf zum arzt, als aber schon alles „draußen“ war) nach dem genuss einer currywurst mit pommes an einer bude, da kam die frage: haben sie was von ihrem erbrochenen abgefüllt?? das war leider alles schon weg - aber sand könnte man ja noch holen gehen…

grüße,
sonja

-> das wär ne noch bessere erklärung als die meinige!

gruß,
sonja

Möglich ist es deshalb schon, dass der StA ein
Strafverfolgungsinteresse sieht

Den Staatsanwalt will ich sehen. Deine Argumentation gilt doch für praktisch alle Fälle des Diebstahls, und trotzdem werden Kleinigkeiten nicht verfolgt.

Vorliegend würde auch ein Strafantrag kaum etwas nützen. Das ist ja wohl mehr als eindeutig ein Fall von § 153 I StPO.

Hallo,

Den Staatsanwalt will ich sehen. Deine Argumentation gilt doch
für praktisch alle Fälle des Diebstahls, und trotzdem werden
Kleinigkeiten nicht verfolgt.

nicht für alle Fälle, nur für die, in denen der Geschädigte die Allgemeinheit ist.

Vorliegend würde auch ein Strafantrag kaum etwas nützen. Das
ist ja wohl mehr als eindeutig ein Fall von § 153 I StPO.

Nun, eine Einstellung wäre doch auch ok. Immerhin würde dann der Täter merken, dass er etwas Falsches gemacht hat, aber noch einmal davongekommen ist. Bei einer Wiederholung dürfte er nicht mehr darauf bauen.

Gruss

Iru (der schon noch mindere Strafanzeigen als den Diebstahl eines Eimers Sand bearbeiten musste)

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o.t.: Durch wer-weiss-was verführt
Hallo Iru,

Ich frage mich aber, warum denn der Sand geklaut wird, wo er
doch kaum etwas kostet und jeder Baumarkt ihn säckchenweise
verkauft. Das muss ja schon eine sehr ausgeprägte Form von
Geiz, Faulheit oder einfach nur Gedankenlosigkeit sein. Und so
etwas soll man hinnehmen?

das war bestimmt die Jasmin und der Claude hat sie dazu angestiftet :wink:

/t/kakteenerde/5964410/5

Ein schönes Wochenende

Johnny