Digitalkamera online bestellt - Rückgabe möglich?

Die
Richtlinie gilt direkt und bedarf keiner Umsetzung in das
bundesdeutsche Recht…"

hi,

nebenbei: weil es keine Richtlinie, sondern eine Verordnung
ist. Richtlinien bedürfen immer der Umsetzung.

Richtig, aber solche sprachlichen Unsauberkeiten begehen selbst versierte Juristen. Wenn Du den link anklickst, wirst Du feststellen, dass die von EG-Verordnung sprechen, um dann salopp das als Richtlinie zu bezeichnen. Leider, weil dadurch viele Missverständnisse entstehen.

Wen es interessiert:
http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/EG-Verordnung.html
„…EG-Verordnungen sind in den Mitgliedsstaaten der EG unmittelbar und verbindlich geltendes Recht (vgl. Art. 249 Unterabsatz 1 EG-Vertrag ). Es handelt sich um Gesetzgebungsakte der Organe der EG.
Sie gehen dem nationalen Recht vor und können sich an die EG selbst die Mitgliedsstaaten oder die Angehörigen der Mitgliedsstaaten richten…“
ebenfalls mit freundlichem Gruß
Peter

Richtig, aber solche sprachlichen Unsauberkeiten begehen
selbst versierte Juristen. Wenn Du den link anklickst, wirst
Du feststellen, dass die von EG-Verordnung sprechen, um dann
salopp das als Richtlinie zu bezeichnen. Leider, weil dadurch
viele Missverständnisse entstehen.

hi peter,

das habe ich nicht gesehen, ich dachte der fauxpas war von dir. aber das eine anwaltskanzlei sowas „verzapft“ … naja. kannst ja mal eine mail schreiben. ist schon wirklich bitter, immerhin haben sie sich ja gedanken darüber gemacht und einen satz geschrieben, hätte also dem schreiberling einfallen sollen, dass hier etwas nicht stimmen kann.

mfg vom

showbee

Hallo!

was mich schon immer verblüfft hat, dass es dazu eines
BGH-Urteils bedurfte.

Nun ja, dass etwas vom BGH „geklärt“ wird, muss ja nicht bedeuten, dass das nicht vorher schon klar gewesen ist :wink:

Frank.