Die
Richtlinie gilt direkt und bedarf keiner Umsetzung in das
bundesdeutsche Recht…"hi,
nebenbei: weil es keine Richtlinie, sondern eine Verordnung
ist. Richtlinien bedürfen immer der Umsetzung.
Richtig, aber solche sprachlichen Unsauberkeiten begehen selbst versierte Juristen. Wenn Du den link anklickst, wirst Du feststellen, dass die von EG-Verordnung sprechen, um dann salopp das als Richtlinie zu bezeichnen. Leider, weil dadurch viele Missverständnisse entstehen.
Wen es interessiert:
http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/EG-Verordnung.html
„…EG-Verordnungen sind in den Mitgliedsstaaten der EG unmittelbar und verbindlich geltendes Recht (vgl. Art. 249 Unterabsatz 1 EG-Vertrag ). Es handelt sich um Gesetzgebungsakte der Organe der EG.
Sie gehen dem nationalen Recht vor und können sich an die EG selbst die Mitgliedsstaaten oder die Angehörigen der Mitgliedsstaaten richten…“
ebenfalls mit freundlichem Gruß
Peter
