Dass ich einen bereits für einen anderen Zweck erstellten
Text benutze und dadurch einen Schaden anrichten soll, habe
ich in der Tat immer noch nicht so ganz verstanden.
Da ist ja gerade der Clou: Der Text wurde, so kann man unterstellen, AUSSCHLIESSLICH mit dem Sinn angefordert sie später in die Arbeit einzufügen. Ein Betrug besteht im wesentlich aus Täuschung und Vermögensschaden. Die Täuschung bestand darin vorzugeben sie für die Arbeit als MdB angeblich zu benötigen. Der Vermögensschaden eben in der für diese Dienstleistung benötigten Arbeitsstunden.
OB hier nun eine Täuschungsabsicht vorlag oder nicht, darüber kann man sicherlich streiten und verschiedener Meinung sein. Übrigens wird das Gericht (sofern es zur Verhandlung kommt) sich hierüber auch lediglich eine Meinung bilden, schlicht, weil ein faktischer Beweis hierüber nicht möglich ist.
Da diese Arbeit käuflich zu erwerben ist, liegt es nicht
fern, dass man das Ganze zumindest im Bereich des
Urheberrechts rechtlich verfolgt.
Ja. Und, wie eben ausgeführt, liegt auch durchaus der Verdacht eines Betrugs nahe.
Kein Thema, nur wenn jemand mit Gesetzesverstößen um sich
wirft, dann wird es problematisch.
Genauso problematisch ist es aber, wenn zum jetzigen Zeitpunkt behauptet wird, es seien keinesfalls Gesetzesverstöße.
Deinen Ratschlag solltest du aber auch selbst beherzigen, denn deine ::Aussagen zeugen auch nicht gerade von sehr viel Sachkenntnis.
Ich habe ein Problem damit, Kritik anzunehmen, wenn man mir pauschal etwas :vorwirft, ohne konkret zu werden.
Fit bin ich nur im Arbeitsrecht, wenn ich hier sachlich
falsche Dinge geschrieben habe und mich jemand korrigieren
mag: Nur zu!
„Ihm wäre sein Einkommen eh gezahlt worden, ein Schaden ist de facto nicht entstanden.“
Z.B. diese Aussage von dir ist ja wohl eine Feststellung, soll also dem Leser vermitteln, dass du das sicher weißt und es nicht nur deine Meinung ist.
Dass dem aber nicht so ist, hat dir ja Diggi schon an einem schönen Beispiel verdeutlicht.
Ob das in dem aktuell diskutierten Fall aber strafrechtlich relevant ist und in diesem Sinne die missbräuchliche Nutzung des wD z.B. Betrug o.ä.und der geistige Diebstahl eine Urheberrechtsverletzung darstellt, sollten die Juristen entscheiden.
Und die Wähler, die Guttenberg bisher abgelehnt haben, werden
ihn auch weiterhin nicht wählen.
Ich hab ihn nicht abgelehnt - und dennoch nicht gewählt. Aber nun ist mein Vertrauen in seine Integrität und Loyalität dermaßen geschädigt, dass ich „ihn“ künftig sicher nicht wählen werde.
„Der Bremer Rechtsprofessor Andreas Fischer-Lescano bekam vor einiger Zeit den Auftrag, für die Fachzeitschrift Kritische Justiz die Doktorarbeit des heutigen Bundesverteidigungsministers zu rezensieren. (…) Die Besprechung, die ZEIT ONLINE vorliegt, erscheint in zwölf Tagen. Sie ist ein Totalverriss des 475 Seiten starken Werkes.“
es gibt einen ähnlichen Fall der auch erst nach 5 Jahren hoch kam.
Dieser Herr Doktor hatte jedoch keinen Adelstitel und fiel prompt ganz hart auf die Schnauze: http://nachrichten.t-online.de/plagiat-affaeren-in-d…
Was kann man von so einem Mann eigentlich erwarten? Daß Politiker es mit der Wahrheit nicht so genau nehmen ist eine Sache. Guttenberg schießt aber wohl den Vogel ab, denn er stilisiert sich mit Hilfe der Presse zu einem Superman, ohne jede Grundlage.
Wenn ca. 75% der Deutschen Guttenberg die Stange halten und sein Plagiat für unwichtig halten, wie sieht es dann mit der Moral, Ethik, Gewissen dieser 75% aus? Wie viele von ihnen wären bereit ähnlich zu handeln, wenn sie sich damit irgendeinen Vorteil verschaffen könnten?
Eine berechtigte Frage? Oder haben sich diese 75% einfach mit dieser unhaltbaren Situation abgefunden? Oder Befürworten sie es, weil Guttenberg den Mut zu diesem Betrug hatte?
Seine Titel lasse ich bewußt weg, kann mir bremsen so jemanden noch zu adeln…