Progressionsvorbehalt
Hi,
Wenn ich dich richtig verstehe
ist es also legitim ein Gewerbe in Deutschland weiter zu
fuehren wenn man im Ausland eine neue Anstellung gefunden
haben?
ja, natürlich
Im geschilderten Fall wuerde A also seine
Steuererklaerung fuer sein Gewerbe in D abgeben waehrend seine
Lohnversteuerung in Schweden erfolgt?
ja, aber die Einkünfte, die man im jeweils anderen Land erzielt hat, muss man auch jeweils angeben. In Deutschland werden die Lohneinkünfte aus Schweden als steuerfrei mit Progressionsvorbehalt behandelt, d.h. sie wirken sich auf die Höhe des Steuersatzes, der auf die gewerblichen Einkünfte anzuwenden ist, aus.
http://www.fondsvermittlung24.de/progressionsvorbeha…
Der entsprechende Steuerausgleich wird dann automatisch von
den Finanzbehoerden uebernommen?
nein, ein automatischer Datenausgleich findet nicht statt. Unter befreundeten Ländern gibt es ab und zu Kontrollmitteilungen.
Hier muss der Bürger zusätzlich in seiner deutschen Steuererklärung nachweisen, dass er den schwedischen Lohn in Schweden versteuert hat (§ 50d Abs. 8 EStG).
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__50d.html
Schöne Grüße
C.