Doppelte Haushaltsführung: Einrichtung absetzbar?

doppelter Haushalt Einrichtung
Hi,

Ein Einspruch hätte Aussicht auf Erfolg, wenn auch nicht in voller Höhe.

Das Urteil vom 17.12.2002 ist schwach. Einfach Thema verfehlt, siehe
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2003/xx030314.htm

Umzug und Einrichtung geht nicht, ist aber hier nicht die Frage.

Einrichtungsgegenstände können in einem moderaten Umfang (also nicht Luxusausstattung, sondern normale Sachen) und nur zur Ausstattung der angemessenen 60 qm anerkannt werden.

Möbel sind auf 13 Jahre gleichmäßig zu verteilen.
/t/zweitwohnung–6/5133588/4

Das dortige kölner Urteil steht immer noch im aktuellen Steuerkompass zur Steuersparerklärung.

Schöne Grüße
C.