Hallo,
Es kann sich hier wohl kaum um einen Abbuchungsauftrag
handeln, der wird nämlich für jeden Fall einzeln verfügt.
nicht ganz, das geht auch auf Dauer, obwohl man sich als Privatmann dagegen wehren kann, und es in den AGB nicht zwingend vorgeschreiben werden darf. Aber es gibt einige VM (bes. Verwaltungsgesellschaften und Baugenossenschaften) die das Abbuchungsverfahren verlangen.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Viele kennen auch den Unterschied nicht und lassen sich eben auf die Bedingungen des VM ein.
http://de.wikipedia.org/wiki/Abbuchungsauftrag
http://www.finanztip.de/recht/bank/einzugsermaechtig…
Ergo
sollte eine Rückbuchung hier ganz problemlos funktionieren.
Gruß
Üblicherweise bis 6 Wochen.
TM