Doppelte Staatsbürgerschaft

Hallo!

Ich spiele den Ball jetzt aber nochmals zurück, denn du hast die Sache so emotionsgeladen diskutiert, dass du das, was ich inhaltlich geschrieben habe inhaltlich nicht beachtet hast und Kraut und Rüben vermischt hast.

Du hast behauptet, dass jemand, der die Staatsbürgerschaft von Sri Lanka kraft Geburt erwirbt (also weil der Vater diese hat), diese erst dann erwirbt, wenn er diese beantragt, da Sri Lanka ja sonst nicht wisse, dass derjenige Staatsbürger sei. Daher bestehe vorher auch die Staatsbürgerschaft nicht - so das Argument.

Diese Argumentation ist aber grundverkehrt, da für die Staatsbürgerschaft kraft Geburt die Kenntnis des Staates von der Geburt und von dieser Person überhaupt nicht relevant ist - daher hat der Ausgangsposter mit seiner Sorge durchaus Recht und genau das habe ich geschrieben!

Schon gut. Aber bis hierhin hast du mir keineswegs bewiesen,
daß dies was ich behauptet habe, auch nicht stimmt.

Siehe oben

Wenn du es
mit anderen, fachmännischen Wörtern ausdrückst, ist es ja eh
„Dein persönlichen Spezialgebiet“ (wie Du es nennst) und somit
o.K. Tatsache aber bleibt, daß mein sohn nicht
Österreicher ist und in Sri Lanka von den beiden Kindern
nichts wissen werden, ausser die Mutter (oder einen Vetreter
der Kindern) sie in die Botschaft, Konsulat oder im eigenen
Land melden.

Das ist richtig, ich habe auch nirgendwo irgendetwas anderes geschrieben - du wirst nirgendwo etwas finden.

  • wenn du unbelehrbar bist, kann ich
    dir nicht helfen.

Auf persönliche Beleidigungen gehe ich nicht ein.

Das tut mir leid, aber ich habe dich absichtlich provoziert, damit du nicht vor lauter Emotion völlig an mir vorbeschreibst.

Wenn du behauptest, dass in Österreich durch
die Geburt normalerweise nur ein Anspruch auf die
Staatsbürgerschaft entsteht, dann ist das falsch.

Habe ich nie, weil das gerade meine Standpunkt die ganze Zeit
gewesen ist.

Wenn du sagst, dass man erst Staatsbürger wird, wenn der Staat davon erfährt, dann heißt das nichts anderes, als dass man durch die Geburt einen Anspruch auf die Staatsbürgerschaft erwirbt, welchen man dann durch einen Staatsbürgerschaftsantrag geltend machen müsste. Das war dein Argument und auch das von datafox - und das ist verkehrt. Wie gesagt - so eine Regelung ist rechtlich möglich, aber nicht üblich.

Das ist richtig - daraus kann man nicht den Schluss ziehen,
dass er nicht Staatsbürger ist - dieser Schluss ist einfach
nicht logisch.

Na endlich kommen wir auf einen gemeinsamen Nenner!!!

Genau - die logische Folge daraus ist aber, dass er, soweit Sri Lanka nicht eine ähnliche Regelung hat wie Österreich, Staatsbürger von Sri Lanka ist, auch wenn der Staat das nicht weiß.

Anspruch auf Staatsbürgerschaft durch Geburt ist
international unüblich und wäre zwar möglich, aber
unwahrscheinlich - eine solche Behauptung müsstest du an Hand
des Gesetzestextes nachweisen können, damit ich sie dir
glaube.

Wie waren nochmal deine eigenen Wörtern? „Kraft
Abstammung“???

Erwerb kraft Abstammung durch Geburt. Die Ausstellung eines Reisepasses ist demnach hinsichtlich der Staatsbürgerschaft kein konstitutiver Rechtsakt - und hier liegt der Unterschied. Es macht einen Unterschied, ob man durch die Geburt einen Anspruch auf die Staatsbürgerschaft erwirbt und diesen durch die Beantragung der Staatsbürgerschaft geltend machen muss oder ob durch die Geburt der automatische Erwerb erfolgt (was zur Folge hat, dass die Kenntnis des betreffenden Staates nicht relevant ist).

Sehe ich nicht so, du wirst massenweise Staaten finden, wo die
Staatsangehörigkeit ausschließlich nach dem Vater geht.

Ich kenne absolut keines. Könntest du mir vielleicht ein paar
von dieser „Masse“ nennen? Ich wäre Dir dankbar! Bitte aber
kein Land zu nennen, wo einen Diktator regiert.

Wieso nicht? Das meinte ich mit Fachbegriffen. Einen Staatsvertrag, welcher regelt, dass uneheliche Kinder die Staatsbürgerschaft des Vaters bekommen gibt es nicht. Sonst gibt es nur Völkergewohnheitsrecht und dieses setzt einheitliche Staatenpraxis voraus und zwar inklusive der Diktaturen. In vielen arabischen Ländern geht der Staatsbürgerschaftserwerb zB nur nach dem Vater und nicht nach der Mutter - daher gibt es keine Staatenpraxis und damit auch kein Völkergewohnheitsrecht.

Ich meine, die einzige internationale Anspruchsgrundlage, die möglicherweise einen Anspruch hergeben könnte in Bezug auf Österreich, wäre allenfalls Art. 8 der europäischen Menschenrechtskonvention, also der Schutz des Privat- und Familienlebens. Dazu müsste man diesen allerdings sehr weit interpretieren, so eindeutig kann man das eher nicht sagen. In einer Beschwerde vor dem VfGH könnte man das jedenfalls vortragen, da ARt. 8 EMRK auch unmittelbar anwendbares Verfassungsrecht ist.

Allgemein gilt im Völkerrecht aber, dass die Staatsangehörigkeit in die Souveränität der Staaten fällt.

Richtig - § 7 StbG

Das und nichts anders ist was ich die ganze Zeit behauptet
habe!!!

Eben - deshalb verstehe ich deine Emotion überhaupt nicht - ich habe diesbezüglich nämlich nie etwas anderes gesagt.

Das musst du aber berücksichtigen, wenn du von internationalem
Recht sprichst. Europa ist nicht die Welt, diese Einbildung
sollten wir in Europa nicht haben.

Ganz Deiner meinung. So eine Einbildung sollten wir den
US-Amis überlassen, denn bei denen scheint es im Fleisch und
Blut übergangen zu sein (oder Entschuldigung: besser gesagt
für einigen US-Amis) Jedenfalls so eine Einstellung
widerspricht meine ganze Denkweise und Weltanschauung.

Wenn man schon groß mit
Fachbegriffen herumwirft, dann sollte man wissen, was sie
bedeuten. Es ist keine Schande für einen Nichtjuristen das
nicht zu wissen, aber dann sollte man auch nicht groß damit
herumposaunen.

Ich wüßte nicht, daß ich damit herausposaune. Es ist mir neu.

Wenn du schreibst, dass es nach internationalem Recht einen Anspruch gibt auf die Staatsbürgerschaft des Vaters, dann solltest du schon ungefähr wissen, wo denn dieser Anspruch verankert sein soll. Aus der Tatsache, dass die meisten europäischen Länder das so vorsehen, erwächst ja noch kein Anspruch in Österreich. Eine solche Idee würde der Staatensouveränität widersprechen. Und aus der Tatsache, dass diese Regelung möglicherweise gegen die österreichische Verfassung verstößt, kann man schon denklogisch keinen internationalrechtlichen Anspruch ableiten.

Aber wenn Du mit Kritik nicht umgehen kannst, dann eventuell
hast du ein Problem.

Kann ich schon, ich habe deine Postings nicht als Kritik verstanden, sondern habe vielmehr gemerkt, dass du nicht mitkriegst, was ich schreibe.

Jedenfalls ist es mir klar, daß
„internationales Recht“ sich nicht auf ALLE Herrensländern
beziehen kann und Ausnahmen unbedingt vorhanden sind. Denn
Ländern, die unter eine Diktatur leiden, wird dieses Recht
kaum Anwendung haben…

Da wird die Sache etwas kompliziert, wo welches internationale Recht gilt ist eine komplizierte Sache und die Frage ob Recht gilt und ob es angewandt wird sind wieder zwei verschiedene Dinge. So wie du das hergeleitet hast, kommt man jedenfalls nicht auf internationales Recht.

Gruß
Tom

Hallo!

Genauso in Österreich: hier wirst du Österreicher durch
Geburt, wenn bei ehelichen Kindern einer der Eltern
Österreicher war und bei unehelichen Kindern, wenn die Mutter
Österreicherin war. Unabhängig vom Aufenthaltsort.

Ergo: Es wird also doch ein regelrechter Unterschied gemacht
zwischen Kinder verheirateten Eltern und von ledigen
Eltern.!!!

Jetzt sehe ich deinen grundsätzlichen Denkfehler. Du leitest aus dem Abstammungsprinzip die Gleichberechtigung ehelicher und unehelicher Kinder ab - da ist der Fehler.

Abstammungsprinzip bedeutet, dass sich die Staatsbürgerschaft von den Vorfahren herleitet, das kann väterlicherseits, mütterlicherseits oder auch beides sein und das österreichische Recht differenziert hier nach ehelichen und unehelichen Kindern, was nichts am Abstammungsprinzip ändert.

Territorialprinzip demgegenüber bedeutet, dass Staatsbürger ist, wer auf dem Staatsgebiet geboren ist, unabhängig von der Staatsbürgerschaft der Eltern.

In der Praxis ist das natürlich nicht ganz strikt getrennt und es gibt gewisse Vermischungen, aber Österreich folgt zB dem Abstammungsprinzip und die USA oder Australien dem Territorialprinzip.

Gruß
Tom