Doppelte Staatsbürgerschaft (nach Einbürgerung)

Wer hat von diesem Thema vielleicht definitive Ahnung .
Mein Partner möchte seine bisherige Staatsbürgerschaft nicht verlieren.Muß er nach der „Abgabe“ der bisherigen(wie auch immer das vonstatten geht) und nach der Erlangung der Deutschen erneut zu seiner Botschaft/Konsulat gehen und die „Alte“ wieder beantragen?

Bin dankbar für sachdienliche Informationen.

Gruß,David

Guck doch selbst, ob überhaupt die Voraussetzungen hier auf ihn treffen:

Alternativ auch diese offizielle Seite (allerdings mit Stand 2014): https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Sonstige_Meldungen/DoppelteStaatsbuergerschaft.html

Eher nein.

Grundsätzlich gilt, dass bei Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit die deutsche verloren geht (§§ 17 Abs. 1 Nr. 2, 25 Abs. 1 S. 1 StAG). Entsprechend muss ein Ausländer, der die deutsche Staatsangehörigkeit annimmt, regelmäßig die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben (§ 10 Abs. 1 Nr. 4). Eine Ausnahme besteht, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz annimmt (§ 25 Abs. 1 Satz 2 StAG) oder wenn bei der Einbürgerung eines Ausländers Gründe für eine Hinnahme von Mehrstaatigkeit gemäß § 12 StAG vorliegen.

Wenn ich mich recht entsinne, ist das Fettgedruckte bei ihm nicht der Fall, und ob § 12 StAG auf ihn zutrifft, müsst ihr halt prüfen.

Oder vielleicht auch das:

Darüber hinaus kann die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Annahme der ausländischen Staatsangehörigkeit im Einzelfall vor dem Erwerb auf Antrag genehmigt werden (§ 25 Abs. 2 StAG).

Es gab zwar 2014 eine Änderung, aber die wird bei euch vermutlich eher nicht zutreffen:

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Von deutscher Seite ist eine doppelte Staatsbürgerschaft nur eingeschränkt möglich. Wenn Du schon was von „Abgabe“ schreibst, scheinst Du keine der Kriterien zu erfüllen. Falls doch musst Du die bisherige Staatsbürgerschaft von deutscher Seite gar nicht abgeben.

Hinzu kommt noch die rechtliche Lage des Landes der bisherigen Staatsbürgerschaft. Auch das angefragte Prozedere richtet sich auch danach.

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Jetzt hat Christa vor 17 Stunden vollumfänglich die eingestellte Frage beantwortet. Dann kommst Du, 10 Stunden später daher und schreibst einen, selbst für gebürtige Deutsche kaum verständlichen Schmarrn, was die eingestellte Frage aus Deiner Sicht beantworten soll!
NEIN, tut sie nicht!
Liest Du eigentlich nie was Deine Vorposter so antworten?
Wie im jetzigen Fall, erübrigt sich nach Christa, jegliches Hinterhergekleckere.
Es ist nicht das 1. Mal, dass Du hier so agierst. Bei Dir artet das jedes Mal in „sich wichtig machen wollen“ aus. Funktioniert so aber nicht, bewirkt eher das Gegenteil!
ramses90

Warum kritisierte Du eigentlich bei mir, was Du selber tust? (z. B. Fitnessstudio Kündigung)

Warum Du dich als Prototyp eines deutschen Bürgers hinstellt, ist auch nicht so klar.

Ich jedenfalls habe durchaus weitere Punkte hinzugefügt und es war aus meiner Sicht nicht vollständig und ist es selbst jetzt noch nicht. Das magst Du anders sehen, was aber keinen Grund für dein Bashing liefert.

EOT