wie ist die rechtliche Seite, wenn man mit eMule Serien herunterladen möchte, die schon im Fernsehen gelaufen sind???
Es geht z.B. um die kompletten Staffeln von „Sex and the City“.
Die sind ja alle schon im Fernsehen gelaufen (ich habe es versäumt sie mit meiner Sat-Karte aufzunehmen und auf eine DVD zu brennen).
Nun kam meine Frau und hat mich gefragt, ob man die auch bei eMule runterladen darf, da die Preise bei EBAY für die DVD’s ja doch relativ teuer sind.
na…dann würde mich in dem Zusammenhang also doch mal folgendes interessieren…in dem Gesetz steht also:
Zulässig wäre dies nur, wenn es sich um eine Privatkopie gemäß § 53 Urhebergesetz handeln würde. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn der Mitschnitt zum privaten Gebrauch vervielfältigt wird. Eine Vervielfältigung liegt auch beim Anbieten eines Mitschnitts über eine Filesharing-System vor. Da die Nutzer, die den Mitschnitt herunterladen nicht bekannt sind, ist weder das Anbieten noch der Download derartiger Mitschnitte erlaubt.
Das würde doch im Umkehrschluss bedeuten, wenn der user, der von mir etwas lädt, mir bekannt ist, ist es nicht strafbar??
Es gibt ja mittlerweile durchaus Filesharing Programme, die diese Möglichkeit bieten
was meint Ihr??
LG
Suse
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Das würde doch im Umkehrschluss bedeuten, wenn der user, der
von mir etwas lädt, mir bekannt ist, ist es nicht strafbar??
Wenn dir der User persönnlich bekannt ist (mal-icq-kontakt-gahabt reicht NICHT) und er explizit dir und nur dir (seinem Bekanntenkreis und nur dem) (da gibts noch eine 7-Leute-Regel, weiss aber nicht ob die die reform vom letzten Jahr überlebt hat) eine Kopie anbietet ist das OK.
Es gibt ja mittlerweile durchaus Filesharing Programme, die
diese Möglichkeit bieten
Welche ? (Hab keine am laufen, bin da nicht ganz fit…)
Welche ? (Hab keine am laufen, bin da nicht ganz fit…)
cu
DC…um ein Beispiel zu nennen…in einzelne Räume (sog. Hubs) kommen nur registrierte user, also hab ich durchaus die Möglichkeit, dort nur Leute reinzulassen, die ich (und sie sich untereinander) persönlich kennen
DC…um ein Beispiel zu nennen…in einzelne Räume (sog.
Hubs) kommen nur registrierte user, also hab ich durchaus die
Möglichkeit, dort nur Leute reinzulassen, die ich (und sie
sich untereinander) persönlich kennen
cool. Wieder was dazugelernt. Na dann: frohes legales Tauschen.
cool. Wieder was dazugelernt. Na dann: frohes legales
Tauschen.
Deswegen ist das noch lange nicht legal. Selbst Privatkopien sind (nach deutschem Recht) allenfalls dann erlaubt, wenn der Kopierende ein Recht am Original erworben hat. Dies gilt keinesfalls für aufgenommene Fernsehserien. Und die Privatkopie darf auch nicht an beliebige Bekannte weitergegeben werden, sondern allenfalls an enge Verwandte und engste Freunde.
Eine geschlossene Benutzergruppe legalisiert nichts, sie bietet allenfalls einen gewissen Schutz vor Entdeckung. Bricht dieser Schutz aber, dürften die Benutzer einer solchen Gruppe vor Gericht einen wesentlich schwereren Stand haben, als Benutzer einer öffentlichen Tauschbörse.