Hallo
enstpricht das von dir gegebene deiner persönlichen Meinung
oder hast Du irgendwelche Quellen vorzuweisen, die einen
Rechtsanspruch begründen ?
Meiner Meinung ist dies - jedenfalls bei ALG II, worum es sich hier jedoch möglicherweise nicht handelt - eine Kann-Bestimmung. Die Arge kann die Kosten dafür übernehmen.
Sicher erhöht der Besitz eines Führerscheins die
Berufsaussichten. Deiner Auffassung nach, müsste das AA dann
jedoch jedem, der von Arbeitslosigkeit bedroht ist und keinen
Führerschein besitzt, einen solchen finanzieren.
Nein, nur denjenigen, die dann konkret ein Arbeitsangebot haben, wie hier der Fall.
Das gälte
dann natürlich für jede andere Bildungsmaßnahme wie
Computerkurs, Ausbildereignungsprüfung, Meisterschule etc.
Willkommen im Vollkaskostaat.
Die Arbeitsämter finanzieren - oder haben jedenfalls früher finanziert - jede Menge an Computerkursen. Nur werden (oder wurden) hier meistens solche Kurse finanziert, die nicht unbedingt die Vermittelbarkeit erhöhen. Sie wurden nämlich gießkannenmäßig verordnet (z. B. kaufmännische Grundrechnungsarten für arbeitslose Mathe-Professoren; tatsächlich passiert, nicht ausgedacht).
Es ist auch genug Geld da für Weiterbildung. Mehr als von den Ämter ausgegeben wird.
Meines Erachtens ist das völliger Unsinn, was Du hier
empfiehlst. Es dürfte weder ein Rechtsanspruch bestehen, …
Ich rechne auch eher damit, dass die Vorgesetzten sich wegen eventuell negativer Öffentlichkeitswirkung überreden lassen.
Viele Grüße
Simsy