Drohende Arbeitslosigkeit außer C1 Führerschein

Hallo

enstpricht das von dir gegebene deiner persönlichen Meinung
oder hast Du irgendwelche Quellen vorzuweisen, die einen
Rechtsanspruch begründen ?

Meiner Meinung ist dies - jedenfalls bei ALG II, worum es sich hier jedoch möglicherweise nicht handelt - eine Kann-Bestimmung. Die Arge kann die Kosten dafür übernehmen.

Sicher erhöht der Besitz eines Führerscheins die
Berufsaussichten. Deiner Auffassung nach, müsste das AA dann
jedoch jedem, der von Arbeitslosigkeit bedroht ist und keinen
Führerschein besitzt, einen solchen finanzieren.

Nein, nur denjenigen, die dann konkret ein Arbeitsangebot haben, wie hier der Fall.

Das gälte
dann natürlich für jede andere Bildungsmaßnahme wie
Computerkurs, Ausbildereignungsprüfung, Meisterschule etc.
Willkommen im Vollkaskostaat.

Die Arbeitsämter finanzieren - oder haben jedenfalls früher finanziert - jede Menge an Computerkursen. Nur werden (oder wurden) hier meistens solche Kurse finanziert, die nicht unbedingt die Vermittelbarkeit erhöhen. Sie wurden nämlich gießkannenmäßig verordnet (z. B. kaufmännische Grundrechnungsarten für arbeitslose Mathe-Professoren; tatsächlich passiert, nicht ausgedacht).

Es ist auch genug Geld da für Weiterbildung. Mehr als von den Ämter ausgegeben wird.

Meines Erachtens ist das völliger Unsinn, was Du hier
empfiehlst. Es dürfte weder ein Rechtsanspruch bestehen, …

Ich rechne auch eher damit, dass die Vorgesetzten sich wegen eventuell negativer Öffentlichkeitswirkung überreden lassen.

Viele Grüße
Simsy

Also doch nur persönliche Meinung (o.T.)
o.T.

Der Führerschein ist notwendig für eine weitere Beschäftigung das es nur Fahrzeuge über 7,5 t gibt und der AN den C1 Führerschein braucht, er besitzt momentan „nur“ den B Führerschein.

Nach intensiver Rücksprache mit der Agentur für Arbeit (hier drohende Arbeitslosigkeit zum 1.1.07 mit ALG I)haben diese mitgeteilt eine schriftliche Einstellungszusage sowie eine Bestätigung über den zwingend notwendigen Besitz des Führerscheins C1 für diese Tätigkeit.

Termin beim Arbeitsamt Mitte Dezember 2006 !! Also 6 Wochen später, ein Witz.

Hallo,

in der Regel reichen die Gehaltsabrechnungen der letzten 3
Monate. Wir reden hier nicht über 500.000 Euro. Eine Summe von
1600 Euro dürfte finanzierbar sein.

AN droht Arbeitslosigkeit, außerdem besteht ein Kredit.

Hallo

Nach intensiver Rücksprache mit der Agentur für Arbeit (hier
drohende Arbeitslosigkeit zum 1.1.07 mit ALG I)haben diese
mitgeteilt eine schriftliche Einstellungszusage sowie eine
Bestätigung über den zwingend notwendigen Besitz des
Führerscheins C1 für diese Tätigkeit.

Wenn es geht, sofort besorgen und umgehend an den Sachbearbeiter schicken, oder vorbeibringen (wenn es die Zeit erlaubt).

Termin beim Arbeitsamt Mitte Dezember 2006 !! Also 6 Wochen
später, ein Witz.

Sprich noch mal mit den Leuten (telefonisch reicht vielleicht hier), frag noch mal, ob die denn kapiert haben, worum es geht, und sag ihnen konkret, bis wann spätestens du anfangen müsstest mit dem Führerschein (Fahrschule anrufen und fragen).

Wenn du nicht noch am Telefon einen besseren Termin bekommst, dann frag ihn nach dem Namen seines Vorgesetzten und lass dich mit ihm verbinden. Wenn es heißt, der sei nicht da, dann lass dich davon nicht abhalten. Lass dich dann von der Zentrale mit dem Vorgesetzten verbinden.

Ich habe - allerdings bei anderen Behörden - schon ganz gute Erfolge erzielt mit solchen spontan ins Gespräch eingeflochtenen Sprüchen wie: Das ist ja ein Fall für die Zeitung, oder für „Mit mir nicht!“, damals gab es das noch. Ich weiß nicht, ob es noch ähnliche Sendungen* gibt, aber das kann man ja herausfinden.

Ich würde das auch ruhig erwähnen, dass „DER Steuerzahler“ sowas gar nicht gern sehen würde.

Viele Grüße
Simsy

* Bei der Sendung „Mit mir nicht!“ konnten sich Leute ans Fernsehen wenden, die in besonders absurden Fällen Schwierigkeiten mit Ämtern hatten. Geholfen hat es zwar meistens nicht, aber es war sehr peinlich für die Ämter.

Nein, das schreibe ich immer so.

Das mit „Meiner Meinung nach“ schreibe ich immer, weil ich es nicht beschwören möchte, ob sich da nicht irgendwas geändert hat oder ich was falsch verstanden habe. Ich bin doch kein ausgebildeter Berater oder Rechtsanwalt, und die Leute sollen sich lieber nochmal selber erkundigen, ob das stimmt, was ich sage.

Ich habe es aber konkret so gelesen in einem Text der Arbeitnehmerkammer.

Nur eine Kopie schicken!

Nach intensiver Rücksprache mit der Agentur für Arbeit (hier
drohende Arbeitslosigkeit zum 1.1.07 mit ALG I)haben diese
mitgeteilt eine schriftliche Einstellungszusage sowie eine
Bestätigung über den zwingend notwendigen Besitz des
Führerscheins C1 für diese Tätigkeit.

Wenn es geht, sofort besorgen und umgehend an den
Sachbearbeiter schicken, oder vorbeibringen (wenn es die Zeit
erlaubt).

Original selber behalten!