Hallo liebe Gemeinde,
angenommen Person A war krank und hat vergessen, sich für 2 Tage der Fehlzeit einen Krankenschein ausstellen zu lassen. Deshalb behauptet Person A, dass von ihr 2 Krankenscheine abgegeben wurden, die Ausbildungsstätte wohl einen verloren hätte.
Vom Arzt würde sie keine Kopie bekommen, da dieser bereits alle Daten im System gelöscht hätte.
Frage: Meines Wissens könnte Person A immer noch die eigene Kopie der AU vorlegen, oder? Ein Duplikat der AU wäre auch möglich. Meist schreiben die Ärzte das drauf oder verlangen eine Gebühr-oder? Und… der Arzt löscht doch nicht erst 3 Wochen alte Daten im System…?
Ich bin Person B, die nämlich u. U. eine Abmahnung ausstellen muss… und die sehr an der vorgetragenen Version zweufelt, sich aber zu wenig mit der Datenorganisation bei Ärzten auskennt
Vielen Dank für die Hilfe
Mumpine