Duschwanne kaputt: Wer haftet?

Hallo,

nehmen wir an, der Mieter steht im Badezimmer und merkt irgendwas in der Dusche. Er schaut hin: Die Duschwanne hat einen Riss drin. Er hat nichts „gemacht“, es ist nichts auf/in die Wanne gefallen, der Mieter wiegt nicht mal 75kg.

Die Wanne ist ca. 10 Jahre alt und aus Kunststoff.

Der Mieter, der immer sehr vorsichtig mit „seine“ Wohnung umgegangen ist und kleine Sachen immer sofort auf eigene Kosten repariert hat, informiert seinen Vermieter.

Der Vermieter ist ein netter Kerl, der aber - sagen wir mal so - vorsichtig mit Geld umgeht. Er sagte, er wird den Klempner anrufen. Als er Bescheid sagt, wegen Termin, fragt er auch, ob der Mieter eine Haftpflichtversicherung hätte, da es „bestimmt ein paar Hundert Euro kosten wird“.

Der Mieter, der wahrscheinlich viel zu lange viel zu nett war, ist verunsichert.

Kann er für eine Wanne sowie die ganzen Arbeiten (Duschkabine abbauen bzw. wieder einbauen, Silikonarbeit, etc.) haftbar gemacht werden?

Danke & viele Grüße!

Und hast du eine haftpflichtversicherung?

Wenn ja diese hat zwei Hauptaufgaben, einmal unberechtigte Ansprüche abgewiesen (ggf kommt das hier zum Zug) und zum anderen den Schaden zu regulieren (Abzug neu für alt).

Der Vermieter hat die Pflicht die Sache instand zu halten und Reparaturen durchzufrühren. Als Mieter hat man die Obhutspflicht und muss schaden von der Sache vernhalten. Ist der Vermieter die Meinung der Mieter habe diese verletzt muss dieser dies auch beweisen.

Hallo!

Klare Sache, Vermieter muss es bezahlen.

außer, man kann dem Mieter ein Verschulden nachweisen. Etwa wenn ein schwerer Gegenstand in Wanne gefallen wäre oder man einen Elefanten übers Wochenende aus dem Zoo mitgenommen hatte und der abgebraust werden musste.

Hat man eine Privathaftpflicht die Mietsachschäden trägt, dann meldet man den Schaden (die mögliche Schadenforderung) einfach dort an.
Die werden schon nachhaken, bevor sie zahlen. Und wenn sie nicht zahlen(weil kein Verschulden erkennbar), muss der Mieter auch nicht zahlen.
Notfalls würde die Versicherung ihrem Kunden ja Rechtsschutz in der Sache gewähren.

MfG
duck313

Hallo MacD,

leider weis ich nicht viel über Recht.

Hobbymäsig kenne ich mich aber mit Sanitär aus.
Es ist möglich, dass sich eine Kunststoffwanne über die Zeit bei eine ungünstigen Einbaukonstellation Spannungen und letzlich einen Riss einfängt (vor allem wenn in Ecken oder Nieschen eingebaut).

Letztendlich ist das so was wie ein Verschließ und bei 10 Jahren bestimmt akzeptabel.

U.U. bestätigt der Klemptner diesen Sachverhalt auch nochmal wenn Mieter und Vermieter anwesend sind. Die Sache ist vielleicht vom Tisch wenn der Vermieter nicht mehr ein diffuses Bild von dem Mieter mit Presslufthammer unter der Dusche hat und übernimmt die für ihn ohnehin absetzbaren Kosten als normale Verschleißinstandsetzung.

Warum immer Klempner, der Baut Metallteile vor allen für Dächer, was man bei einer Dusche benötigt ist ein sogenannter Sanitärinstallateur

Hallo,

diese Formulierung halte ich für mißverständlich. Die Leistungspflicht bzw. -bereitschaft hat nullkommanix mit dem Vorhandensein eines Anspruchs zwischen X und Y, A und B oder Vermieter und Mieter zu tun. Umgekehrt wird eher ein Schuh darauf: ohne Anspruch keine Versicherungsleistung.

Wieso? Die Haftpflichtversicherung ist doch keine Rechtschutzversicherung.

Gruß
C.

Huch, naja, wie gesagt:

Vielen herzlichen Dank!

Nö, weder Elefanten noch schwere Objekte haben die Wanne besucht. :smile:

Klare Antwort. Super, Danke!
MacD

Nee, Versicherung besteht nicht.

Danke für die klare und schnelle Antwort!
MacD

Sorry! Der Vermieter sagt immer Klempner, ich hab’s auch getan.
Und Klempner wird immer als „plumber“ übersetzt - für uns Brits sind deswegen „plumbers“ immer „Klempner“. :smile:
Ich versuche es mir zu merken!

Also, der Sanitärfachinstallateurmeister :slight_smile: hat die Dusche gerade besichtigt.

Er ist ein alter Bekannter der Vermieter-Familie. Nachdem er geparkt hat, war er einige Minuten beim Vermieter, bevor er hoch in die Wohnung kam und sich die Dusche angeschaut hat.
Die Vermieterin war auch dabei.

Der Fachmann kniete vor der Dusche und meinte „Es sieht aus, als ob was drauf gefallen wäre“. Der Mieter musste mächtig auf die Zunge beißen, hat klar, langsam und deutlich aber relativ leise gesagt, dass wenn unten (beim Vermieter) im Voraus schon abgesprochen wurde, dass der Fachmann erkennen sollte, dass irgendwas drauf gefallen wäre, dann wäre es eine Frechheit hoch zehn.

Seltsamerweise haben weder Fachmann noch Vermieterin was dazu gesagt…

Außerdem konnte der Fachmann nicht zeigen, wo irgendwas zu sehen sein soll was auf „irgendwas schwer draufgefallen“ hinweisen würde.

Es wurde vermessen und betont, dass genau die richtige Wanne gekauft werden muss und wie schwierig das sein könnte (Bullsh*t! Das ist eine standard-Wanne aus’m Baumarkt. Der Mieter hat selber schon online genau die Gleiche bei Hornbach gefunden. Für 99 Euronen…)
und jetzt muss alles organisiert werden und der Mieter hat Duschverbot, obwohl er den Riss mit Klebstoff und Klebeband abgedichtet hatte und durch Entfernung der Abdeckung regelmäßig überprüft, ob Wasser unter der Wanne zu finden wäre (nein).

Der Mieter ist natürlich gespannt, wie es weiter geht…

Aber das ist nicht Euer Problem. :smile:

Nochmals DANKE für die schnelle Antworte!

Schöne Grüße
MacD

Mit Sicherheit zu Gunsten des Mieters denn, hier kommt ja auch noch die Kleinreparaturklausel ins Spiel http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kleinreparaturen.htm
und da dürfte der Höchstbetrag bei einer Einzelreparatur bei etwa 85.-€ liegen.
Also garnicht erst darauf hinweisen wo es die gleichen, billigen Duschtassen gibt. ramses90

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:slight_smile: :slight_smile: :smile:
Danke!

Hallo,

Aufgabe der PH ist die Prüfung, ob eine gesetzliche Haftung des Versicherungsnehmer besteht. Falls nicht, dann müssen die Schadensersatzforderungen (notfalls auch gerichtlich) abgewehrt werden. Falls die gesetzliche Haftung besteht, dann muss sie befriedigt werden.

Insoweit gewährt die PH für die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche Rechtsschutz, nicht jedoch für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen :wink:. Da greift dann die RSV.

Gruß
vdmaster

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Rein theoretisch (da der Mieter eigentlich möglichst ruhig und stressfrei wohnen möchte)…

Wäre eine Mietminderung hier angebracht, wenn alles sich in die Länge ziehen sollte?

Die Dusche darf nicht mehr benutzt werden, es gibt keine Badewanne.

Wenn eine Mietminderung angebracht wäre, ab wann? Also wie lange ohne Duschmöglichkeit wäre annehmbar? Und um wieviel könnte die Miete theoretisch reduziert werden?

Nur aus Interesse…

Danke & schöne Grüße
MacD

Ändere das. Sofort.
Die kostet keine 100€ im Jahr und kann deine Existenz retten!

(Für den aktuellen „Fall“ hilft dir das nicht, dazu hätte sie vorher bestehen müssen).

Ich habe gerade online gelesen (Urteile), dass 30% schon möglich wäre. Das klingt nach ganz schön viel. Aber vielleicht doch angemessen - der Mensch hat einen Recht auf Hygiene…

Die Frage bleibt aber immer noch rein theoretisch. Im Moment…

Viele Grüße
MacD (hoffentlich nicht stinkend :slight_smile: )

Hallo,

nicht nur gesetzliche, sondern auch durch Urteil, Vergleich oder Anerkennung. Aber das nur nebenbei.

Naja, eben nicht. Die Abwehr obliegt dem Versicherer, d.h. er hat das dafür notwendige zu tun, was wiederum heißt, daß er die Anwälte auszusuchen und zu beauftragen hat sowie den ggfs. notwendigen Prozeß führt.

Gruß
C.