Ebay

Hallo, vielleicht kann mir jemand einen Rat geben…

Ein Bekannter hat bei Ebay bei einem Händler (keine Privatperson) versehendlich (bei einem Sofortkauf) einen Artikel ersteigert, den er eigentlich gar nicht haben wollte. Er hat es aber sofort nach der Auktion bemerkt und umgehend (nur wenige Minuten danach) einen schriftlichen Wiederruf (per Email) an den Verkäufer gesandt. In der Auktion selber ist auch die Wiederrufsbelehrung angegeben worden:

Widerrufsrecht:
Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder eMail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem die Belehrung in Textform mitgeteilt worden ist, nicht jedoch vor dem Tag des Eingangs der Warenlieferung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Nun will der Verkäufer aber nicht einfach so von der Auktion zurücktreten und fordert von dem Bekannten 50,- Euro (Warenwert war ca. 480,-) Euro Rücktrittspauschale… obwohl dem Verkäufer offensichtlich gar kein Schaden entstanden sein kann (der selbe Artikel steht noch X mal in anderen vom Verkäufer angebotenen Auktionen (ebenfalls alle Sofortkauf) und der Wiederruf wurde umgehend nach Ende der Auktion abgesandt.

Wer weiß hier Rat? Ist die Forderung des Verkäufers berechtigt? Muss mein Bekannter zahlen oder kann er Einspruch einlegen?

Vielen Dank für Eure freundliche Hilfe!

Hi

Ist die Forderung des Verkäufers
berechtigt?

Nein

Teilen sie dem VK mit das er die Ware schicken soll und sie dann widerrufen werden und die Ware zurückschicken. Die Kosten dafür trägt der VK.
D.h. das er die Hin- sowie die Rücksendekosten am Ende trägt (bei diesem Betrag kann er das nicht ausschliessen).
Mal sehen ob er immernoch auf stur stellt weil dann hat er wirklich einen Schaden :wink:

MfG
Lilly

VIELEN DANK Lilly!

Genau der Meinung war ich auch!

Mein Bekannter würde jetzt natürlich wirklich gerne auf die Forderung antworten und diese zurückweisen, bevor der Verkäufer Ihn dann noch mit Mahnungen oder Mahnbescheiden bombardieren. Haben Sie vielleicht einen Tipp auf welches Gesetz (§§) er sich beziehen kann? Ist das Fernabsatzgesetz hier das richtige? Der Verkäufer gab an, dass das Widerrufsrecht nicht entsprechend § 312 d Abs. 4 BGB besteht bei Verträgen die in der Form von Versteigerungen geschlossen werden… aber bei der abgewickelten Auktion handelte es sich um einen Sofort-Kauf…Wie kann man darauf reagieren?

Nochmals herzlichen Dank!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hier das richtige? Der Verkäufer gab an, dass das
Widerrufsrecht nicht entsprechend § 312 d Abs. 4 BGB besteht
bei Verträgen die in der Form von Versteigerungen geschlossen
werden… aber bei der abgewickelten Auktion handelte es sich
um einen Sofort-Kauf…Wie kann man darauf reagieren?

Nochmals herzlichen Dank!

Die Rechtssprechung ist sich inzwischen völlig einig, dass ein gewerblicher Verkauf bei ebay keine Versteigerung ist - bei Sofortkauf-Artikeln ist das sowieso klar, ansonsten genügt die Tatsache, dass der Verkäufer die Sache regelmässig, also gewerblich betreibt, dazu würde ich mir einige seiner Angebote ausdrucken als Beweis.

Was der Verkäufer dazu schreibt, widerspricht der Rechtsprechnung und ist daher unerheblich. Ob er sich darüber von einer Laura oder ihrem Freund belehren lässt oder nur von einem Rechtsanwalt oder gar Richter, ist natürlich eine andere Frage.

Reinhard

Die Rechtssprechung ist sich inzwischen völlig einig, dass ein
gewerblicher Verkauf bei ebay keine Versteigerung ist - bei
Sofortkauf-Artikeln ist das sowieso klar, ansonsten genügt die
Tatsache, dass der Verkäufer die Sache regelmässig, also
gewerblich betreibt, dazu würde ich mir einige seiner Angebote
ausdrucken als Beweis.

Was der Verkäufer dazu schreibt, widerspricht der
Rechtsprechnung und ist daher unerheblich. Ob er sich darüber
von einer Laura oder ihrem Freund belehren lässt oder nur von
einem Rechtsanwalt oder gar Richter, ist natürlich eine andere
Frage.

Reinhard

VIELEN DANK für Ihre Antworten!

Ich denke, dass der Verkäufer absichtlich versucht die Unwissenheit meines Bekannten (und wahrscheinlich auch noch anderer Personen) auszunutzen und sich dadurch zu bereichern, was ich als besonders dreist empfinde. Wissen Sie vielleicht, ob es eine Möglichkeit gibt, dieses frevelhafte Verhalten bei Ebay „anzuzeigen“? Würden Sie raten dem Verkäufer mit dieser Anzeige zu „drohen“, wenn er nicht von seinen Forderungen abstand nimmt?

Hallo,

wie schon erwähnt: wenn es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt, hat Dein Bekannter ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen.

Ergänzend möchte ich noch bemerken, dass es relativ schwer möglich ist, bei ebay per Sofortkauf etwas versehentlich zu erwerben. Man muss

  1. auf „sofort kaufen“ klicken
  2. sein ebay-Login und Benutzernamen eingeben
  3. dann nochmals auf " jetzt sofort kaufen" klicken

Da dem Verkäufer durch solche „Versehen“ Aufwand entsteht (er muss die ebay-Verkaufsgebühr von ebay zurückfordern und den Artikel neu einstellen) sollte Dein Bekannter doch demnächst einfach etwas besser aufpassen. Ich gehe ja auch nicht 10 Minuten nach dem Kauf in den Supermarkt und sage „Ach wissen Sie, ich wollte diese Tiefkühlpizza gar nicht kaufen, es war ein Versehen.“

Nichtsdestotrotz hat sich der Verkäufer durch sein unlauteres Gebaren und den Einschüchterungsversuch so dargestellt, dass ich ihm den Aufwand gönne :wink:

Gruß,

Myriam

Hi
trotz allem was zur rein rechtlichen siuation gesagt wurde, ist es ziemlich dämlich etwas per „sofortkauf“ zu kaufen… wenn man es gar nicht kaufen will. Sollte vielleicht ein eBay-Führerschein per Eignungstest eingeführt werden.

HH

*lach* Da stimme ich Euch ja zu und kann Eure Meinungen sehr gut nachvollziehen, auch wenn ich finde, dass Ihr das hier etwas sehr sarkastisch darstellt. =)
Also… ich will mich hier auch eigentlich gar nicht für meinen Bekannten rechtfertigen, wie dass schließlich genau gelaufen ist, kann ich ja leider auch nicht nachvollziehen, aber ich denke, es kann schon passieren, dass Du Dir mehrere Artikel unter >Beobachten[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich denke, dass der Verkäufer absichtlich versucht die
Unwissenheit meines Bekannten (und wahrscheinlich auch noch
anderer Personen) auszunutzen und sich dadurch zu bereichern,
was ich als besonders dreist empfinde. Wissen Sie vielleicht,
ob es eine Möglichkeit gibt, dieses frevelhafte Verhalten bei
Ebay „anzuzeigen“? Würden Sie raten dem Verkäufer mit dieser
Anzeige zu „drohen“, wenn er nicht von seinen Forderungen
abstand nimmt?

Der Ausschluss der Rücknahme ist bei ebay durchgehend üblich, obwohl rechtswidrig und unwirksam; würde ebay dagegen vorgehen, würde es wohl mehr als die Hälfte seiner Kunden (Anbieter) auf einen Schlag verlieren.

Die Wahrscheinlichkeit dafür ist ziemlich exakt Null. Man würde wohl eher einen Beschwerdeführer als Querulanten ausschliessen.

Reinhard

Hi, Frage am Rande:

Wie wäre es wegen diesem Verhalten mit einer anzeige wegen (versuchtem, gewerblichem) Betrug? Oder versuchter ungerechtfertigter Bereicherung? (Gibt es überhaupt versuchte ungerechtfertigte Bereicherung???)

Vielleicht sollte man einfach mal mit anderen Käufern Kontakt aufnehmen, wer weiß wie viel sich der XXX schon mit dieser Masche zusammenverdient hat…

LG Timi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich kann das Missgeschick deines Bekannten schon verstehen - und finde, daran ist EBAY schuld.

Bei fast allen Klicks im Internet und sonstwo wird man noch einmal gefragt ‚Sind Sie sicher ?‘ ‚Wollen Sie wirklich ?‘ ‚Kontrollieren Sie bitte noch einmal Ihre Eingaben‘ o.ä. - aber nicht so bei dem ‚Sofort-Kaufen-Button‘. Da hat man dann tatsächlich SOFORT den angeklickten Artikel gekauft.

Ich hab mich über diesen Button auch schon mehrfach geärgert !

Gruß Carolin

Hallo,

wenn man eingeloggt ist bei ebay, ist Sofort Kaufen = sofort kaufen, da gibt es keine weitere Bestätigung.

Gruß Carolin

Hallo Laura

abgesehen davon, dass man auch im Internet gucken sollte, was man da
gerade anklickt, sollte Dein Freund ganz einfach die Forderung
ignorieren und den Verkäufer per Mail nochmal auf seine
Geschäftsbedingungen aufmerksam machen. Wegen ein paar Euros wird der
Verkäufer keine rechtlichen Schritte einleiten. Wenn er Deinen Freund
bei Ebay madig machen will, kann sich Dein Freund auch ganz sachlich
wehren.
Ich bin grade an einem Fall beteiligt, bei dem ein Ebay-Händler
schriftliche Bestätigungen ausstellt und nachher widerruft…
Vorsicht generell mit Power Sellern, die Verkäufe in 5- oder 6-
stelliger Höhe aufweisen. Die haben oft Geschäftsbedingungen, die
völlig konfus und unübersichtlich sind. Da lohnt es sich, die Voten
anzuschauen und vor allem die negativen Voten zu lesen.
Grüsse vom Heinz