Ebay-Sperre

Hallo
habe ein Problem mit ebay:
ich habe ein Problem mit Ebay, für die (Firma ebay) anscheinend Deutsche Gesetze nicht zu Gelten scheinen.

Folgender Sachverhalt:

Ich bin seit Jahren bei ebay angemeldet. Seit Anfang des Jahres als gewerblicher Verkäufer mit entsprechendem Impressum, AGBs, Widerrufsbelehrung etc.

Etwa 63 Bewertungen – alle samt 100% positiv!

Nun hatte ich einen Artikel, den ich bei Ebay verkaufen wollte.

Haken:
Ich kann den Artikel (aufgrund der weihnachtlichen Betriebsferien meines Lieferanten) erst im kommenden Jahr liefern.

Nach dem ich ebay telefonisch kontaktiert und den Fall geschildert habe, sagte man mir, wie ich die Auktion zu Gestalten habe.

Unter anderem solle ich darauf hinweisen, dass ich die Verfügbarkeit der Artikel nachweisen kann (ich verfüge bei dem Lieferanten über ein Konsignationslager).

Alle Hinweise von Ebay habe ich befolgt. Die Auktion lief erst einmal gut, mit einigen Verkäufen. Sie endet nach Auktionszeitablauf.

Den Artikel habe ich unverändert wieder eingestellt.

Dann passiert folgendes:
Eine Frau machte mehrfach Preisvorschläge, die - aufgrund Ihrer geringen Höhe - alle samt automatisch abgelehnt wurden.

Daraufhin kontaktiert diese Frau mich. Sie versuchte mir einzureden, ich verstieße gegen die ebay-Grundsätze.

Am Ende des Gesprächs gab Sie ein akzeptiertes Angebot ab, und widerrief den Kauf aufgrund der Lieferzeit (die ja in der Auktion stand).

meiner Meinung nach muss Sie zahlen, da (lt. Ebay-Richtlinien) mit Kaufbestätigung die Auktionsbedingungen akzeptiert, und die Auktionsbeschreibung als gelesen, anerkannt wurde -

Kurze Zeit später hat ebay meinen Account gesperrt
Ich erhielt eine entsprechende Mail, in der aber KEIN Grund stand. (siehe unten)
Durch die Sperre kann ich nicht einmal an die - für eine telefonische Kontaktaufnahme mit ebay- notwendigen Daten.

Ich habe zwar ebay anrufen können, aber nur als „Neukunde“. Man sagte mir, man könne – aufgrund der Sperre – nicht in meine Daten einsehen.

Lt. Deutschem Recht muss doch jeder Gewerbetreibende eine Anschrift auf seiner Homepage veröffentlichen, was ebay nicht tut. Anschriften findet man nur über Google. Und wenn man die dort auftauchenden Telefonnummern anruft, melden sich dort verschiedene Firmen… nur nicht ebay.

Ferner:
ich frage mich, seit wann man in dem deutschen Rechtsstaat verurteilt wird, ohne eine Stellungnahme abgegeben zu haben und ob für eine deutsche Ebay-Niederlassung (Ebay GmbH) nicht die deutschen Gesetze gelten.

Mein Ziel:
sofortige Freigabe meines Accounts und eine entsprechende finanzielle Entschädigung.

Kann mir jemand helfen?

Hallo,

ich habe ein Problem mit Ebay, für die (Firma ebay)
anscheinend Deutsche Gesetze nicht zu Gelten scheinen.

da stellt sich erstmal die Frage, ob deutsche Gesetze überhaupt anwendbar sind.

Nun hatte ich einen Artikel, den ich bei Ebay verkaufen
wollte.

Haken:
Ich kann den Artikel (aufgrund der weihnachtlichen
Betriebsferien meines Lieferanten) erst im kommenden Jahr
liefern.

Was laut den Ebay Richtinien unzulässig ist: http://pages.ebay.de/help/policies/pre-sale.html

Nach dem ich ebay telefonisch kontaktiert und den Fall
geschildert habe, sagte man mir, wie ich die Auktion zu
Gestalten habe.

Unter anderem solle ich darauf hinweisen, dass ich die
Verfügbarkeit der Artikel nachweisen kann (ich verfüge bei dem
Lieferanten über ein Konsignationslager).

Darüber konnte ich in den Ebay AGB nichts finden …

Alle Hinweise von Ebay habe ich befolgt. Die Auktion lief erst
einmal gut, mit einigen Verkäufen. Sie endet nach
Auktionszeitablauf.

Den Artikel habe ich unverändert wieder eingestellt.

Dann passiert folgendes:
Eine Frau machte mehrfach Preisvorschläge, die - aufgrund
Ihrer geringen Höhe - alle samt automatisch abgelehnt wurden.
Daraufhin kontaktiert diese Frau mich. Sie versuchte mir
einzureden, ich verstieße gegen die ebay-Grundsätze.

Erzählen kann sie ja viel.

Am Ende des Gesprächs gab Sie ein akzeptiertes Angebot ab,
und widerrief den Kauf aufgrund der Lieferzeit (die ja in der
Auktion stand).

Jetzt wird es interessant: Der Deal wurde an Ebay vorbei abgeschlossen?

meiner Meinung nach muss Sie zahlen, da (lt. Ebay-Richtlinien)
mit Kaufbestätigung die Auktionsbedingungen akzeptiert, und
die Auktionsbeschreibung als gelesen, anerkannt wurde -

Schon mal was von Widerufsrecht bei Fernabsatzverträgen gehört?

Kurze Zeit später hat ebay meinen Account gesperrt

Lt. Deutschem Recht muss doch jeder Gewerbetreibende eine
Anschrift auf seiner Homepage veröffentlichen, was ebay nicht
tut. Anschriften findet man nur über Google. Und wenn man die
dort auftauchenden Telefonnummern anruft, melden sich dort
verschiedene Firmen… nur nicht ebay.

Wenn ich auf dei Hauptseite gehe und Impressum anklicke lande ich hier:
http://pages.ebay.de/aboutebay/contact.html?ssPageNa…

Wo hast Du gesucht?

Ferner:
ich frage mich, seit wann man in dem deutschen Rechtsstaat
verurteilt wird, ohne eine Stellungnahme abgegeben zu haben
und ob für eine deutsche Ebay-Niederlassung (Ebay GmbH) nicht
die deutschen Gesetze gelten.

Im deutschen Rechtsstaat wird man von ordentlichen Gerichten, nicht von Ebay verurteilt. Allerdings darf sich Ebay, dank Rechtsstaat und daraus resultierender Vertragsautonomie auch aussuchen, mit wem Geschäfte gemacht werden. Damit hat Ebay das Recht, Geschäfte mit jedem ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Mein Ziel:
sofortige Freigabe meines Accounts und eine entsprechende
finanzielle Entschädigung.

Sollte wohl eher heißen „mein Traum“…

Kann mir jemand helfen?

Helfen kann hier nur Ebay. Es gibt keinerlei Rechtsgrundlage Ebay zu verpflichten weiter Geschäfte mit dir zu machen. Da Ebay aber von den Verkäufern lebt, sollte eine Lösung grundsätzlich möglich sein. Wenn man aber derart mit dem Kopf durch die Wand will wie Du und sogar noch finanzielle Entschädigung (wofür eigentlich?) fordert, dem wird Ebay absolut nachvollziehbar die kalte Schulter zeigen.

Gruß

S.J.

[MOD]: Ganzkörperzitat entfernt. Bitte beachtet die Netiquette,Satz 3 Pkt.7: http://www.wer-weiss-was.de/content/netiquette.shtml Danke!

Hier ein Urteil zum Thema:
eBay muss gesperrtes Mitglied wieder freischalten

BRANDENBURGISCHES OBERLANDESGERICHT

Im Namen des Volkes

Beschluss

12.11.2008

Az. 6 W 183/08

In dem Verfahren der einstweiligen Verfügung

Antragstellerin und Beschwerdeführerin,

Prozessbevollmächtigte: Lampmann, Behn & Rosenbaum, Am Malzbüchel 6-8, 50667 Köln

gegen

Antragsgegner und Beschwerdegegnerin

weiter beteiligt:

ursprüngliche Antragsgegnerin,

hat der 6. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts durch
den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht …………. als Einzelrichter
am 12. November 2008

beschlossen:

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdamm vom 08. Oktober 2008 ( 2O369/08) abgeändert.

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, die Antragstellerin mit dem Mitgliedsnamen „…………“ für den Handel auf der eBay-Plattform freizuschalten.

http://www.webhosting-und-recht.de/urteile/Oberlande…

[Vollzitat des Urteils entfernt und durch Link ersetzt, MOD]

Achja, und wer lesen kann ist klar im Vorteil:
Der Kauf lief über ebay, nicht daran vorbei!!!

Will man mir hier eine Straftat unterstellen? Sollte man die AGBs dieser Plattform zu lesen versuchen!

Gesucht habe ich die Adress über Google, weil wer richtig gelesen hätte, hätte festgestellt, dass ich keinen Zugriff mehr auf Ebay habe, und somit auch nicht, an die Telefonnummern komme, die ebay zur Verfügung stellt.

Ferner:
es gibt mehr als 4 Adressen, die lt. Google auf „Ebay“ lauten. Sind hier Tel-Nr aufgeführt, und man nutzt diese, stellt man fest, dass die Firmen dort nix mit ebay zu Tun haben!

Hi
lern mal Quoten…

Gesucht habe ich die Adress über Google, weil wer richtig
gelesen hätte, hätte festgestellt, dass ich keinen Zugriff
mehr auf Ebay habe, und somit auch nicht, an die
Telefonnummern komme, die ebay zur Verfügung stellt.

warum? auf das Impressum oder die Kontaktseite hat jeder Zugriff… auch du…

es gibt mehr als 4 Adressen, die lt. Google auf „Ebay“ lauten.
Sind hier Tel-Nr aufgeführt, und man nutzt diese, stellt man
fest, dass die Firmen dort nix mit ebay zu Tun haben!

da kann doch ebay ersma nix für…?

[MOD]: Ganzkörperzitat entfernt. Bitte beachtet die Netiquette,Satz 3 Pkt.7: http://www.wer-weiss-was.de/content/netiquette.shtml Danke!

Ok, dass wußt ich nicht, SORRY!
Ebay kann nix dafür, dass die Nummern nicht zu Ebay gehören.

ABER:
Ebay sollte Interesse daran haben, dass nicht andere Firmen sich als Ebay ausgeben im Netz.
Zumindest gehören die Firmen lt. Anrufbeantworter-Sprüche nicht zu ebay, denn Sie firmieren Sie anders

Hi

wenn ich „Ebay kontakt Deutschland“ suche komme ich auf diese Seite als OBERSTES Suchergebnis,

http://presse.ebay.de/news.exe?typ=KO

Da bist du noch einen Klick von
http://pages.ebay.de/telefon/
http://presse.ebay.de/news.exe?content=IM
entfernt, alles oben auf den ersten 5 cm der Seite.

[MOD]: Ganzkörperzitat entfernt. Bitte beachtet die Netiquette,Satz 3 Pkt.7: http://www.wer-weiss-was.de/content/netiquette.shtml Danke!

Frage: was soll ich mit der Pressestelle?
Telefonnummer hilft mir nicht, da mein Account gesperrt ist, ich keinen Zugriff auf meine Daten für den Telefon-Support habe und - wenn ich über die Tel-Nr als Neukunde anrufe, man mir nur sagt, was ich schon weiß.

Ebay hatte leider nicht verstand, mir wenigstens die Tel-Support-Möglichkeit zu lassen. LEIDER!

Hallo,

Am Ende des Gesprächs gab Sie ein akzeptiertes Angebot ab,
und widerrief den Kauf aufgrund der Lieferzeit (die ja in der
Auktion stand).

meiner Meinung nach muss Sie zahlen, da (lt. Ebay-Richtlinien)
mit Kaufbestätigung die Auktionsbedingungen akzeptiert, und
die Auktionsbeschreibung als gelesen, anerkannt wurde -

du verweigerst als gewerblicher Verkäufer einem (Privat-)Käufer das Widerrufsrecht und wunderst dich, dass Ebay dich sperrt?

Gruß
Sue

Irgendein Urteil ist kein Urteil
Hallo,

Hier ein Urteil zum Thema:
eBay muss gesperrtes Mitglied wieder freischalten

BRANDENBURGISCHES OBERLANDESGERICHT

Im Namen des Volkes […]

nun bin ich doch etwas verwundert. Zunächst fragst Du hier nach der Rechtslage um dann auf die erste Antwort gleich ein Urteil zu präsentieren, mit welchem Du meine Aussage zu widerlegen versuchst.

Wenn Du das Urteil kennst und es für anwendbar hälst, warum fragst Du dann hier? Willst Du Hilfe oder „Recht haben“?

Aus folgenden Gründen hat das Urteil wenig Relevanz:

1.) Der Grund, warum Ebay den Account in dem dem Urteil zugrunde liegenden Fall gesperrt hat, war ein anderer. Hier ging es nicht um einen Verstoss gegen die Einstellrichtlinien.

2.) In dem dem Urteil zugrunde liegenden Fall hat das Gericht erkannt, dass der Kläger durch die Sperrung in seiner wirtschaftlich Existenz gefährdet war. Bei einem Händler, der innerhalb mehrerer Jahre 63 Bewertungen bekommen hat, dürfte ein Gericht das gänzlich anders sehen.

3.) Urteile von Gerichten haben in Deutschland keine grundsätzliche Wirkung. Ein anderes Gericht kann, selbst bei identischen Umständen, ein gegensätzliches Urteil fällen.

Es ist also nicht damit getan Google zu aktivieren und ein Urteil anzuführen, welches die drei Worte enthält, nach denen gesucht wurde.

Achja, und wer lesen kann ist klar im Vorteil:
Der Kauf lief über ebay, nicht daran vorbei!!!

Im Ursprungsposting heißt es „Am Ende des Gesprächs gab Sie ein akzeptiertes Angebot ab“. Seit wann werden bei Ebay Gebote mündlich abgegeben?

Will man mir hier eine Straftat unterstellen? Sollte man die
AGBs dieser Plattform zu lesen versuchen!

Wer redet hier von Straftaten? Ich nicht.

Gesucht habe ich die Adress über Google, weil wer richtig
gelesen hätte, hätte festgestellt, dass ich keinen Zugriff
mehr auf Ebay habe, und somit auch nicht, an die
Telefonnummern komme, die ebay zur Verfügung stellt.

Der erste Schritt sollte doch sein, auf der Seite des Anbieters nachzusehen. Insbesondere, wenn man angibt zu wissen, dass jeder Anbieter zu diesen Angaben verpflichtet ist.

Ferner:
es gibt mehr als 4 Adressen, die lt. Google auf „Ebay“ lauten.
Sind hier Tel-Nr aufgeführt, und man nutzt diese, stellt man
fest, dass die Firmen dort nix mit ebay zu Tun haben!

Ebay ist weder verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Angaben über Google zu ermitteln sind, noch für die Korrektur von ggf. dort falschen Einträgen zu sorgen.

Ganz offensichtlich bist Du absolut überzeugt im Recht zu sein. Das sehe ich, und auch andere etwas anders. Andere Meinungen solltes Du zumindest konstruktiv aufnehmen. Dann einfach noch ein wenig am Benehmen und Auftreten arbeiten und es sollte sich mit Ebay eine Lösung finden lassen.

Wenn Du willst, kannst Du natürlich auch einen teuren Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang durch alle Instanzen vom Zaun brechen.

Gruß

S.J.

3 „Gefällt mir“

Ebay weiß von dem Anruf eigentlich nichts. Nur, dass Sie einen Kauf getätitgt hat um ihn anschließend zu stornieren. Ich weiß nur, dass die für die Sperre gesorgt hat.

Liegt doch nahe, wenn jemand behauptet, besser die Ebay-Grundsätze zu Kennen, als ebay, oder?
Zumal ebay mir vorgegeben hat, wie die Art.-Beschreibung sein muß, damit Sie den Ebay-Grundsätzen entspricht!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

[MOD]: Ganzkörperzitat entfernt. Bitte beachtet die Netiquette,Satz 3 Pkt.7: http://www.wer-weiss-was.de/content/netiquette.shtml Danke!

  1. ich bin auch in meiner Existenz gefährdet, denn die bisherigen Bewertungen stammen aus meiner Zeit als Privatperson! Ich hab vor gut einem Jahr erst den Status geändert! Als sind die Fälle diesbezüglich identisch.
  2. Ich habe geschrieben, dass das Gebot am Ende des Gesprächs abgegeben hat, richtig! Aber ich hab auch geschrieben, dass Sie das Gebot widerrufen hat. Wie kann Sie das am Telefon? Ich habe nicht geschrieben, dass das Gebot am Telefon abgegeben wurde.

Was hat das mit Benehmen zu tun, wenn Leute hier nicht richtig lesen, und einen dann versuch zu maßregeln???
Nix!

MOD: bitte unterlasse die Vollzitate …
Bitte beachte die Netiquette,Satz 3 Pkt.7:
http://www.wer-weiss-was.de/content/netiquette.shtml

Ein Blick auf einige andere Punkte der Netiquette bezüglich Höflichkeit und Respekt würde vermutlich auch nicht schaden.

Gruß & danke,

Myriam
Moderator „Online-Auktionen“

[MOD]: Ganzkörperzitat entfernt. Bitte beachtet die
Netiquette,Satz 3 Pkt.7:

hab ich dem Mann schon drei postings zurück gesagt…

Frage: was soll ich mit der Pressestelle?

Alle nötigen links inkl. Impressum befinden sich im Kopfbereich der Seite. Mailkontakt, Impressum UND dein Telefonkontakt, den du nicht nutzen kannst.

Für die dort angegebene 0180er Nummer benötige ich immer noch meine Kd-ID und mein Telefon-Pin, an die ich nicht dran komme.
Wenn ich dort anrufen und die weiterleitung zu Neukunden nutze, sagt man mir „auf meine Daten kann zur Zeit nicht zugegriffen werden“ und „Bitte nutzen Sie - was unmöglich ist - den Mitglieder-Support“. Mittlerweile haben die sich bewegt.
Die kennen kein Konsignationslager oder Lieferantenlager!
Armes Deutschland! Die Begriffe habe ich im ersten Lehrjahr zum Industriekaufmann kennengelernt.
Zudem:
ich habe über einen Bekannten mal den Test gemacht:
dieser hat - auschließlich - gewerbl. Mitglieder angeschrieben und gefragt, ob die die angebotene Ware „greifen“ können.

Ergebnis:
8 von 10 sagten nur, sie verfügen über ein Lager beim Großhandel, der dieses für Sie führt… also genau so wie ich! Warum darf ich das nicht?
Weil es einer Querulantin nicht passte, vermute ich mal… die ja meinte „so etwas gibt es in der Bundesrepublik nicht“

Komisch… es hat mal eine TV-Sendung gegeben mit G. Jauch, da sprach man sogar vom „rollenden Lager“ auf der Landstraße. Das war in der Zeit, wo es der „zurückgebliebenen“ deutschen Autoindustrie noch gut ging.

Naja, mal schaun, was nun passiert :smile:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo SpeedyDo,

vielleicht solltest du dich erst einmal mit den Gesetzen etwas genauer auseinandersetzen. Gerade da du gewerblicher Verkäufer bist unterliegst du anderen Rechten und Pflichten als ein Privatverkäufer.

Du kannst als gewerberlicher Verkäufer einem privaten Käufer nicht einfach das Widerufsrecht verwehren.

Kann es eventuell sein, dass noch ein paar andere Dinge vorgefallen sind, die du hier nicht erwähnst?

Gruß

Samira

Hallo SpeedyDo,

wer lesen kann ist klar im Vorteil! Es steht doch auf der Telefonsupport Seite extra vermerkt, dass man bei Sperrungen nicht weiterhelfen kann.

Hier findest du die Postadresse von Ebay Deutschland. Schreib Ihnen einen Brief mit deinem Anliegen (am besten als Einschreiben mit Rückschein) und schildere den Sachverhalt SACHLICH.

http://pages.ebay.de/aboutebay/contact.html

Gruß

Samira

Ebay hat sich, oh Wunder bewegt. Deren Problem:
ich habe vor 2 Jahren den Account übernommen!
Mit schriftlicher Bestätigung der Ebay- „Verwaltung“. Dies ist anscheinend nicht bei der Kundenbetreuung angekommen.
Ergo:
Konflikt zwischen E-Bay-Namensinhaber und in der Auktion hinterlegter Firmenanschrift mit Inhaber.
Jetzt bin ich gespannt, was passiert.
Wenn ich Pech habe, muß ich per Anwalt durchsetzen, dass der Account weiter betrieben werden kann, weil Ebay dem ja zugestimmt hat (schriftlich).
Wenn ich noch mehr Pech habe, muß einen neuen Account einrichten, was den Nachteil (vermutlich) haben dürfte, dass ich erstmal bis zur 10. positiven Beurteilung nur Auktionen einstellen darf - ohne Sofortkauf-Option. Was für mich mehr als unineressant und mit erheblichem Mehraufwand verbunden ist.
Hier muß ich meinen Verkaufspreis so kalkulieren - als Startpreis - das zumindest ein kl. Plus übrig bleibt.
Hingegen ich, wenn ich per Sofort-Kauf anbieten kann, ich mit den Interessenten verhandeln kann, in einem Bereich, wo ich längst Gewinn erwirtschafte.

Mal schaun, was passiert. Sie haben ja noch Zeit bis zum 9.1.09

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nochmal:
ich habe hier keinem das Widerrufsrecht verwehrt!
Ich habe nur erwähnt, dass es schon komisch ist, dass jemand erst mit mir am Telefon einen Preis aushandelt, diesen BEI EBAY als Preisvorschlag angibt (den ich akzeptiert habe!!!), um anschließend vom Kauf zurück zu treten.
Soetwas nenne ich Verarscherei!
Ich hab der Dame nie das Widerrufsrecht verwehrt!
Der „Kauf“ ist nicht außerhalb von ebay, also nicht illegal abgelaufen.
Es war nur ein reichlich eigenartiges Verhalten!
Aber naja, nun weiß ich ja , warum ich „angeblich“ gesperrt wurde.

  • Siehe Antwort von Heute zum Kommentar von Samira -

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wirklich erstaunlich (kopfschüttel)
Hallo,

ich habe hier keinem das Widerrufsrecht verwehrt!
Ich habe nur erwähnt, dass es schon komisch ist, dass jemand
erst mit mir am Telefon einen Preis aushandelt, diesen BEI
EBAY als Preisvorschlag angibt (den ich akzeptiert habe!!!),
um anschließend vom Kauf zurück zu treten.
Soetwas nenne ich Verarscherei!

und das Gestz nennt so etwas das gute Recht des Käufers. Ich finde es ausserordentlich erstaunlich, mit welchem Biss du deine mutmaßlichen Rechte einforderst, anderen aber ihre gesetzlichen Rechte streitig machst. Wer die Inanspruchnahme des Widerrufsrechts als „Verarscherei“ ansieht, hat als Verkäufer wahrlich nichts bei Ebay zu suchen und gehört zu Recht als Mitgleid gesperrt.

Wenn Dir die deutschen Gesetze nicht passen, gibt es zwei Möglichkeiten:

1.) Du unterlässt einfach den Handel in Deutschland
2.) Du engagierst Dich dafür, dass die Gesetze geändert werden (und hälst Dich solange an die bestehenden)

Ich hoffe, dass ich nie versehentlich auf eine deiner Artikel biete.

Gruß

S.J.

Ebay hat von mir Unterlagen angefordert und erhalten.
Dies waren:
Personalausweis in Kopie
Gewerbeanmeldung
und
die UST-ID-Nummer (nicht angefordert).

Der Witz in Tüten:
Nun teilen Sie mir mit, dass aufgrund fehlender Unterlagen eine erneutes freischalten nicht möglich ist.
Haken:
Sie sagen mir nicht, was Sie noch benötigen.

Vermutung:
erneute Durchführung des PostIdent-Verfahrens
Haken hierbei:
Ich komme nicht an das vorgefertigte Formular dran, da ja mein Konto gesperrt ist.

  1. Witz:
    Ich habe die Rechnung für Dezember erhalten, kann aber -wg. der Kto-Sperrung - nicht nachvollziehen, welche Auktionen hier berechnet wurden. Ich weiß nicht mal, welche Auktion ebay beendet hat bzw. welchen Käufern ebay mitgeteilt hat, dass die Auktion storniert wurde.
    Solange dies so ist, ist die Einzugsermächtigung von Ebay storniert.

Es ist ohnehin ein Witz, dass man als gesperrtes Mitglied keine Telefonnummer hat, über die man sich mit ebay in Verbindung setzen kann. Lediglich eine Faxnummer, aber die Antwortzeiten dauern länger, als manch eine Antragsbearbeitung bei Behörden.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]