Hallo,
A. dem Käufer das Geld zurückgeben, sollte die Ware nicht bei
ihm ankommen?
siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html
Ungeachtet dessen muss der Verkäufer beweisen, die Sendung an das Transportunternehmen übergeben zu haben. Wie vorgebrachte Beweise zu würdigen sind, entscheidet letztendlich der zuständige Richter.
Gruß
S.J.