Ebay - privat + gewerblich über 1 Account?

Hallo,

es ist bei ebay gängige Praxis, dass Privataccounts zu Geschäftsaccounts werden, das ist kein Problem.

Nochmal zum Thema „privat und geschäftlich getrennt“: jenseits von allen Paragraphen sollte einem schon der gesunde Menschenverstand sagen, dass es sinnvoller ist, so etwas zu trennen. Das schafft einfach mehr Transparenz für den Kunden (und auch fürs Finanzamt) und erspart viel Ärger und Aufwand. Wenn mein Kunde nämlich bei mir etwas privat kauft, erwartet er vielleicht aufgrund meines Handelsvolumens die Rechte wie bei einem gewerblichen Händler. Dann müsste ich ihm erst nachweisen, dass gerade sein Artikel ein Privatverkauf war usw.

Gruß,

Myriam

2 Accounts von Vorteil
Hallo Silke,

wo ist das Problem bei EBAY zwei Accounts zu führen, einen privaten und einen geschäftlichen?
Den mit den vielen pos. Bewertungen führst du ab sofort geschäftlich und für die privaten Käufe und Verkäufe nimmst du einen neuen.

Mache ich auch so, es geht ja schließlich keinen Käufer, der bei mir geschäftlich kauft, an, was ich privat so kaufe - über das Bewertungsprofil ist das alles nachvollziehbar, sofern nicht auf privat gestellt.

Chris

OLG-Urteil wird wohl vom BGH kassiert werden warten wir es ab.
Jakob

Verlass Dich erst einmal auf das OLG-Urteil
das kocht hier bestimmt auf - wenn sich da was ändert.
Jakob.

Dein Statement kann ich jetzt ebenfalls nicht nachvollziehen. Wenn du sagst „Verlass dich auf das OLG-Urteil“ und im gleichen Atemzug sagst du aber, dass das OLG-Urteil vom BGH sowieso wieder gekippt wird!!!

Wenn du dir diesbezüglich schon sicher bist, wieso gibtst du dann einen falschen Tipp? Dann sollte man doch gleich so verfahren, wie ich bereits ausführlich geschrieben habe und sich an die bestehende Gesetzeslage (und nicht Einzel-Urteile) halten.

Gruß
Falke

Hi Chris!

Das Problem ist eher „familiärer“ Natur *gggg*…Ehefrau möchte das Kleingewerbe aufziehen (von dem der Gatte nicht soooo überzeugt ist) und hätte gerne die guten Bewertungen als „Starthilfe“. Göttergatte will die aber nicht so gerne „rausrücken“, weil er hauptsächlich derjenige ist, der privat verkauft und besitzergreifend-stolz auf die Bewertungen ist…
Also eher eine Frage des häuslichen Durchsetzungsvermögens, die man hoffte, durch einen doppelt genutzten Account umgehen zu könne.

Aber das muß dann jetzt eben ausdiskutiert werden :wink:))…

Grüzis,
Silke

Hi Myriam,

in der Sache gebe ich dir da vollkommen recht. Die ganze Problematik kommt auch eher aus einer ganz anderen „Ecke“:

In besagtem Fall hat bisher der Göttergatte hauptsächlich Dinge von sich privat verkauft und hängt jetzt etwas besitzergreifend an dem vorhandenen Account. Die Ehefrau möchte das Kleingewerbe aufziehen und hätte die guten Bewertungen gerne als eine Art „Starthilfe“, Schatzi sieht die ganze Idee mit großer Skepsis und wollte deshalb „seinen“ Account nicht so gerne rausrücken…

Aber ich schätze, dass werden die beiden schon ausdiskutieren :wink:))…

Nochmal Grüzis,

Silke

Hi,

als „Einzig-und-Allein“-Konto sehe ich hier keine Schwierigkeiten, wenn du die Bewertungen übernimmst. Einen Mix zwischen Privat- und Gewerbe-Verkäufe würde ich jedoch vermeiden!

Soll halt lieber dein Mann mit „0“ neu starten. Ist doch einfacher, als wenn man gewerbl. Absichten hat.

Gruß
Falke

Insofern gültig das man nicht sagen muss ich bin Gewerbetreibender und muss das vorher dabei sagen.
Weil der KUNDE postum mit rechten überthäuft wird.
Man darf nur keine Sofortkaufen Aktion machen —>unlauterer Wettbewerb.
Weitere Antworten gebe ich nicht ab. Wenn Advokaten eine andere Meinung propagieren - was soll´s.
Jakob

OLG-Urteil wird wohl vom BGH kassiert werden warten wir es ab.
Jakob

Verlass Dich erst einmal auf das OLG-Urteil
das kocht hier bestimmt auf - wenn sich da was ändert.
Jakob.