Ehe ähnliche Gemeinschaft

Hallo.
Ich habe folgende Frage. Seit über 8 Jahren lebe und wohne ich mit meiner Partnerin zusammen. Nun habe ich von ehe ähnlicher Gemeinschaft gehört.Kann man diese eintragen lassen? Und wenn ja, wo.?Hintergrund ist der,das ich in der Firma was die Urlaubsplanung angeht,immer auf einer Stufe stehe mit den Kollegen die Single sind.Und ich immer hoffen muss das ich genau die 3 Wochen Sommerurlaub bekomme die meine Verlobte auch hat.Das Problem ist,das meine Verlobte im Schulwesen arbeitet,und ihren Sommerurlaub halt in den Ferienzeiten bekommt,so das ich mich nach ihr richten muss.Ich erhoffe mir durch eine eventuelle Eintragung natürlich eine Stufe über meinen Kollegen zu stehen,so das nicht nach dem Motto"wer zuerst kommt"der Urlaub vergeben wird.
Mfg Thomas

Hallo,
ich denke da dürftest Du schlechte Karten haben.

Zu allerst werden die Kollegen mit schulpflichtigen Kindern ihren Urlaub in den Ferien bekommen.

Wenn sie im Schulwesen beschäftigt ist weisst Du doch genau wann sie Urlaub hat,oder?

Also kannst Du Deinen schon im Januar beantragen.

Gruß

Hallo

Nun habe ich von ehe ähnlicher Gemeinschaft gehört.

Du meinst wahrscheinlich eine eingetragene Partnerschaft. Das ist aber so eine Art Ehe, nur eben für gleichgeschlechtliche Leute. Ihr könntet ja dann auch normal heiraten.

Wenn ihr allerdings unverbindlich heiraten wollt, das klappt nicht. Dafür gibt es auch nichts, auch die eingetragene Partnerschaft ist was Verbindliches.

Der Begriff eheähnliche Gemeinschaft wird in der Sozialhilfe/Hartz4 gebraucht und besagt ausschließlich, dass der verdienende Partner für den bedürftigen Partner aufkommen soll, und ist mit keinerlei Vorteilen für die Betroffenen verbunden.

Viele Grüße

Hallo Thomalo,

…Ich erhoffe mir
durch eine eventuelle Eintragung natürlich eine Stufe über
meinen Kollegen zu stehen,so das nicht nach dem Motto"wer
zuerst kommt"der Urlaub vergeben wird.

Da musst du in deiner Firma fragen und nicht hier.

Gruß
Hardey

Hallo,

ach wie ich das liebe, acht Jahre zusammenleben, aber für den Trauschein reicht es nicht. Und jetzt über irgendwelche - falsch verstandenen - Hilfskonstrukte versuchen, wenigstens ein paar Vorteile einer Ehe zu erlangen. Hauptsache man muss nicht zum Standesamt und mal richtig ja sagen. Immer schön im Unverbindlichen bleiben, keine echte Verantwortung übernehmen, …

Es ist nun mal so, dass eine Ehe - abgesehen von aller Romantik und Liebe - auch rein rechtlich eine Menge Vorteile hat, und es gibt auch keinen Grund diese Vorteile in anderer Form zu gewähren. Das ist nun mal ein Paket, und zwar ein Rundum-Sorglos-Paket mit erprobten, gewachsenen und immer wieder aktualisierten Regelungen für 1001 Fall, an den das einzelne Paar nie denken würde. Und wenn es denn sein muss, kann man die auch noch durch Ehevertrag, Testament, … nach eigenen Bedürfnissen im weiten Rahmen anpassen. Dazu gibt es dann noch einen Haufen rein praktische und finanzielle Vorteile, und gegenüber den angeblich so wahnsinnigen Kosten einer - zwar in acht Jahren nicht zur Debatte stehenden, aber mit Trauschein natürlich sofort drohenden - Trennung in Form einer Ehescheidung, ist der Ärger bei einer streitigen Auseinandersetzung einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft nach so langer Zeit sicher das größere Problem.

Um also zur Frage zurück zu kommen: Nein, ohne Trauschein gibt es keine Chance an die Vergünstigungen heran zu kommen, die man Ehepaaren gewährt, und nach acht Jahren sollte man Manns und Frau genug sein, aus so einer Wischiwaschi-Situation den Schritt in klare Verhältnisse zu machen, mit denen die Dinge dann ganz einfach werden.

Gruß vom Wiz

Hallo Wiz,

wobei bei mir in Bayern gibt es sowas wie eine Hochzeit „light“. Hier kann man nur in der Kirche - also ohne Standesamt - heiraten.

Allerdings hat diese Hochzeit keine rechtlichen Wirkungen. Ob sie ausreicht um das Urlaubsproblem zu lösen, weiß ich nicht.

http://www.theology.de/kirche/amtshandlungen/trauung…

Gruß
Ingrid

Wenn ihr eh schon verlobt seid…
… dann sollte es ja wohl nicht mehr zu lange dauern, bis du verheiratet bist.
Dann warte doch einfach ein bisschen und halt die Füße still.

Grüße
Hallmackenreuther

Hallo,

ja, da grausst es einem Schwein, wer sich bloß den Unsinn wieder ausgedacht hat. Das bisherige Prinzip, erst standesamtlich alles rechtlich verbindliche zu regeln, und dann nach Lust und Laune ggf. auch kirchlich zu heiraten, war eine perfekte Geschichte. Da gab es von der juristischen Seite her kein Vertun, und ohne den Kirchen damit auf die Füße treten zu wollen: Der Rest war Privatsache ohne Außenwirkung (ich meine jetzt im rechtlichen Sinn).

Dies jetzt ohne Not aufzuweichen ist ein vollkommener Blödsinn, der nur Probleme schafft, und keinen echten Nutzen bringt.

Gruß vom Wiz

1 Like