Eigenbedarf der keiner ist

Der Mieter ist „weil er den Krach und Dreck bei der Sanierung
nicht mitmachen will“ auch deshalb ausgezogen. Bitte mal den
Eingangsthread lesen.

Die monatelange Sanierung hat aber anscheinend auch nicht
stattgefunden. Bitte mal den Eingangsthread lesen.

Was wann warum erklärt wurde, ist sorgfältig in den
Einzelheiten durch Auslegung zu prüfen.
Daß eine Abfindung grundsätzlich dem Schadenersatz
entgegenstehen soll, ist absolut keine Selbstverständlichkeit.
Hier bei so vielen Unbekannten ohne weiteres einen Verzicht zu
empfehlen, halte ich für unverantwortlich.

Zur strafrechtlichen Seite: Wenn jemand ein Haus kauft,
Eigenbedarf erklärt, Sanierung ankündigt, beides dann
hinfällig ist und die Wohnung nach kurzer Zeit bei doppeltem
Mietzins neu vermietet ist,
ist das Eis schon nicht mehr dick. Auch hier ist genauer zu
prüfen.

Hallo,

dies wird zu diesem Thema meine letzte Antwort werden. Denn
hier stehen unüberbrückbare gegensätzliche Meinungen sich
gegenüber.

Der Mieter hat die Abfindung angenommen und zieht im August
aus. Ab Oktober wird ein neuer Mietvertrag geschlossen. Der VM
kann doch im September jederzeit sanieren, was immer er
darunter versteht. Hat sich der Mieter erkundigt, bevor er
ausgezogen ist ?

Ferner diskutieren wir hier im Internet über ein Thema, wo wir
alle im Nebel stochern. Bis heute kenne ich keinen Hinweis,
wie es und mit welcher Begründung zur Abfindung gekommen ist.
Sind mit der Abfindung alle weiteren Ansprüche abgegolten ?
Wurde ein Vorbehalt gemacht ? Wurde überhaupt geklärt, ob der
geltend gemachte Eigenbedarf besteht ?

Wie ist es zu vereinbaren, dass der VM das Haus verkaufen will
( dem Mieter ist doch bekannt, dass der Verkauf nicht ein
Mietverhältnis bricht ) und Eigenbedarf erklärt, was dann ja
im Widerspruch zum Verkauf steht ? usw.

hier noch ein Nachtrag.

Es ist niemand nachvollziehbar, dass jemand eine Eigenbedarfskündigung anerkennt oder später auf diese Bezug nimmt, wenn bekannt ist, dass das Haus verkauft und saniert werden soll. Der Mieter hätte hier umgehend den VM hinweisen müssen, dass er wegen des anstehenden Verkaufs keinen Anspruch auf Eigenbedarf geltend machen kann, dieser erst vom künftigen Eigentümer geltend gemacht werden kann, wenn diesme die Eintragung im Grundbuch vorliegt und vorher auch keine Sanierung möglich wird bzw. der Mieter sich gegen die Sanierung wendet. Dann hätte der Mieter sich auch erkundigen müssen, welche Sanierungen anstehen, welche Beeinträchtigungen er zu erwarten hat und von wann bis wann die Arbeiter erfolgen. Hätte der VM diese Auskunft nicht erteilt, hätte der Mieter der Arbeit widersprechen können. Und dies sind nur teilweise Hinweise, die zum Nachteil des Mieters auszulegen sind.

Nun hat der Mieter hier ein problem. Er hätte nach den Vorschriften der Haustürgeschäfte die Vereinbarung rückgängig machen können, da der VM den Vertrag angeboten hat. Dies ist offenkundig innerhalb der Frist nicht geschehen.

Bei einer Abfindung verzichtet der Mieter auf seine Schutzrechte. Er verpflichtet sich unwiderruflich die Wohnung zu einem bestimmten Termin zu räumen. Dabei kommt es nicht darauf an, dass vorher eine Kündigung vorlag. Dem VM war durchaus bekannt, dass er mit der Kündigung nicht durchkommt. Also hat er die Abfindung angeboten und die Aufhebung des Mietverhältnisses vereinbart. Der Mieter nahm die Abfindung in Verbindung mit der Aufhebung des Mietvertrages an. Der Mieter hat somit alle weitere Ansprüche verwirkt. Hierzu gibt es einige Urteile.

Grüsse Günter

dies wird zu diesem Thema meine letzte Antwort werden. Denn
hier stehen unüberbrückbare gegensätzliche Meinungen sich
gegenüber.

Könnte man vermuten.

Ferner diskutieren wir hier im Internet über ein Thema, wo wir
alle im Nebel stochern. Bis heute kenne ich keinen Hinweis,
wie es und mit welcher Begründung zur Abfindung gekommen ist.
Sind mit der Abfindung alle weiteren Ansprüche abgegolten ?
Wurde ein Vorbehalt gemacht ? Wurde überhaupt geklärt, ob der
geltend gemachte Eigenbedarf besteht ?

Aber siehe da: Wir sind uns anscheinend doch einig. Die genauen Umstände sind zu prüfen, alles andere ist pure Spekulation.

Das muss er nicht, die Vereinbarung ist null und nichtig wegen
arglistiger Täuschung.

Dann hätte der Mieter die Abfindung nicht annehmen dürfen.

Natürlich wenn die Angaben es wir monatelang gearbeitet uuuuund gehen müssen Sie sowieso, Arglist

Es bleibt die Frage ob dem VM nachzuweisen ist, daß er von
Anfang an „geplant hat, den EX-Mieter zu täuschen“ nicht gar
die Tatbestände des Betruges gegeben sind,

Ich würde empfehlen, in einem solchen Fall, auch eine
Strafanzeige wegen Betruges zu stellen, wenn sich der Täter
einer abgemessene Entschädigung entgegenstellt und keine
Abfindung in angemessener Höhe leisten will.
Die Differenz der Altmiete +20% zur neuen Miete über 2Jahre
könnten gefordert werden.
Ich sehe das mal so.

Hallo,

Deine Darlegung sind nicht in Übereinstimmung mit der
Rechtsprechung.
Eine Differenz von +20 % zur Altmiete ist
ohnehin nicht Gesetz und auch nicht ohne Weiteres möglich.

Der neue VM könnte die Miete erhöhen um 20%, wenn die unterhalb der Vergleichbaren Mieten liegt. So bleiben unseren Mieter nur noch 24Monate Differenz - 20% Erhöhungsbetrag. Wenn der Richter dem VM wohlgesonnen ist.
So kommt dann wie vor geschrieben ein gutes Sümmchen zusammen wenn die Miete erheblich unter den Vergleichsmieten lag.

Täuscht der Vermieter Eigenbedarf vor ist der Mieter beweispflichtig, daß der Eigenbedarf vorgetäuscht war. Zieht weder der Vermieter noch der Angehörige in die gekündigte Wohnung, so ist zugunsten des Mieters anzunehmen, daß der Eigenbedarf nur vorgetäuscht war. Der Schadenersatzanspruch des Mieter umfasst auch die Kosten des Umzugs.

Haben die Mietparteien einen Aufhebungsvertrag geschlossen, bleibt der Schadenersatzanspruch bestehen, wenn der Aufhebungsvertrag den fortdauernden Streit über die Berechtigung der Kündigung beilegen sollte. (LG Berlin, Az. 64 S 189/95, aus: GE 23/96, S. 1487)

Wolfgang

Allenfalls ist der vergleichbare Wohnraum und die
vergleichbare Miete in der Differenz auf die Dauer von 24
Monaten möglich. Die Hürden für solche Forderungen sind
allerdings sehr hoch.

Ich erlebe dies in der Praxis leider zu oft. Ein Mieter erhält
die Eigenbedarfskündigung, geht dann auf eine Abfindung ein
und zieht freiwillig aus und kommt anschliessend und will
Schadenersatz, weil der VM nicht den Eigenbedarf wahrgenommen
hat. Die Annahme der Abfindung ist überwiegend so gestaltet,
dass auf Eigenbedarf überhaupt keinen Bezug mehr genommen wird
sondern nur auf den vorzeitigen Auszug und damit ist die Sache
vom Tisch.

Grüsse Günter und ein schönes WE.

Hallo,
zunächst mal vielen Dank für die unterschiedlichen Antworten.

Kleine Erläuterung noch: vor der Aufhebungsvereinbarung wurde ein gemeinsames Gespräch mit Mieter, damaligem Vermieter und dem Käufer geführt. Der Käufer sagte ausdrücklich das er Eigenbedarf hat, weil in besagte Wohnung seine Schwiegermutter zieht, und in die übrigen 2 Wohnungen die Angestellten seiner Firma.

Die Vereinbarung mit samt der Abfindung handelte nur über den Auszugszeitpunkt, das der Mieter raus musste stand nicht zur Diskussion, es ging nur um das Datum des Auszuges.

Nun scheinen die Wohnungen ganz normal vermietet zu werden, zumindest besagte Wohnung ist an Leute vermietet worden, die gar nichts mit dem neuen Eigentümer zu tun haben, also weder Familie noch Angestellte.

Eine Kündigung erfolgte „nur“ in dem Sinne das ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen wurde.

Ich danke Euch allen nochmal für Eure Mühe und Eure Ansichten
Viele Grüße
Sabine

Nachtrag @günterW
http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrecht/Mietre…

Neben Arglist einbe weitere Möglichkeit

Wolfgang

Kleine Erläuterung noch: vor der Aufhebungsvereinbarung wurde
ein gemeinsames Gespräch mit Mieter, damaligem Vermieter und
dem Käufer geführt. Der Käufer sagte ausdrücklich das er
Eigenbedarf hat, weil in besagte Wohnung seine Schwiegermutter
zieht, und in die übrigen 2 Wohnungen die Angestellten seiner
Firma.

Daß durch die Schwiegermutter ein Anspruch entsteht, würde ich schon einmal bezweifeln. In jedem Fall aber nicht durch die Angestellten. Dann hätte die Schwiegermutter eine andere Wohnung nehmen können bzw. mit entsprechender Begründung der andere Mieter…

Die Vereinbarung mit samt der Abfindung handelte nur über den
Auszugszeitpunkt, das der Mieter raus musste stand nicht zur
Diskussion, es ging nur um das Datum des Auszuges.

So dachte ich mir das.

Nun scheinen die Wohnungen ganz normal vermietet zu werden,
zumindest besagte Wohnung ist an Leute vermietet worden, die
gar nichts mit dem neuen Eigentümer zu tun haben, also weder
Familie noch Angestellte.

Materiell rechtlich sieht es ganz gut aus.

Eine Kündigung erfolgte „nur“ in dem Sinne das ein
Aufhebungsvertrag abgeschlossen wurde.

Da dürfte das Problem sein. Denn in der Tat ist das keine günstige Beweislage. Hier müßte schon der alte Vermieter mitspielen, der beim Gespräch zugegen war. Sind alle drei Wohnungen so geräumt worden, sieht es natürlich ganz gut aus. Möglicherweise kann auch im Rahmen einer Strafanzeige die gewünschte Aussage des alten Vermieters erreicht werden, je nachdem, wie dieser aufgestellt ist.

Hier angeschnitten wurde zudem die Möglichkeit eines Widerrufs des Haustürgeschäftes. Im Rahmen des - unmöglichen - Rückgewähr-schuldverhältnisses könnte man einen Wertersatz andenken. 100%ig überzeugt bin ich von der Idee selbst aber noch nicht.
Vielleicht haben andere noch gute Gedanken dazu.